ANHANG VI VO (EU) 2023/443

Anhang VII der Verordnung (EU) 2017/1151 wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 1.1 erhält folgende Fassung:

1.1.
Dieser Anhang enthält die Vorschriften für die Überprüfung der Dauerhaltbarkeit von emissionsmindernden Einrichtungen, wie in Anlage C4 der UN-Regelung Nr. 154 beschrieben.

2.
Nummer 2.1 erhält folgende Fassung:

2.1.
Die allgemeinen Vorschriften für die Durchführung der Prüfung Typ 5 entsprechen denen des Abschnitts 6.7 der UN-Regelung Nr. 154.

3.
Nummern 2.2, 2.3 und 2.4 werden gestrichen;
4.
Nummer 3 erhält folgende Fassung:

3.
Die technischen Anforderungen für die Durchführung der Prüfung Typ 5 entsprechen denen des Anhangs C4 der UN-Regelung Nr. 154.

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