ANHANG VI VO (EU) 2023/443
Anhang VII der Verordnung (EU) 2017/1151 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Nummer 1.1 erhält folgende Fassung:
- 1.1.
- Dieser Anhang enthält die Vorschriften für die Überprüfung der Dauerhaltbarkeit von emissionsmindernden Einrichtungen, wie in Anlage C4 der UN-Regelung Nr. 154 beschrieben.
- 2.
-
Nummer 2.1 erhält folgende Fassung:
- 2.1.
- Die allgemeinen Vorschriften für die Durchführung der Prüfung Typ 5 entsprechen denen des Abschnitts 6.7 der UN-Regelung Nr. 154.
- 3.
- Nummern 2.2, 2.3 und 2.4 werden gestrichen;
- 4.
-
Nummer 3 erhält folgende Fassung:
- 3.
- Die technischen Anforderungen für die Durchführung der Prüfung Typ 5 entsprechen denen des Anhangs C4 der UN-Regelung Nr. 154.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.