ANHANG XIII VO (EU) 2023/443

Anhang XX der Verordnung (EU) 2017/1151 wird wie folgt geändert:

1.
Fußnote 1 erhält folgende Fassung: ABl. L 323 vom 7.11.2014, S. 52.
2.
Unter Nummer 1 wird folgender Satz angefügt:

„Letzteres bei elektrischen Antriebssträngen, die aus Reglern und Motoren bestehen und zumindest zeitweise als alleinige Antriebsart verwendet werden.”

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