ANHANG XIII VO (EU) 2023/443
Anhang XX der Verordnung (EU) 2017/1151 wird wie folgt geändert:
- 1.
- Fußnote 1 erhält folgende Fassung: ABl. L 323 vom 7.11.2014, S. 52.
- 2.
-
Unter Nummer 1 wird folgender Satz angefügt:
„Letzteres bei elektrischen Antriebssträngen, die aus Reglern und Motoren bestehen und zumindest zeitweise als alleinige Antriebsart verwendet werden.”
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.