Artikel 1 VO (EU) 2023/514

Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/405

Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/405 wird wie folgt geändert:

1.
In Artikel 22 erhält der einleitende Satz folgende Fassung:

„Sendungen hochverarbeiteter Erzeugnisse nach Maßgabe von Anhang III Abschnitt XVI der Verordnung (EG) Nr. 853/2004, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, sind nur dann für den Eingang in die Union zugelassen, wenn sie aus folgenden Drittländern oder Drittlandsgebieten kommen:”

2.
Anhang -I erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung.
3.
Anhang IV erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Verordnung.

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