Artikel 1 VO (EU) 2023/514
Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/405
Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/405 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
In Artikel 22 erhält der einleitende Satz folgende Fassung:
„Sendungen hochverarbeiteter Erzeugnisse nach Maßgabe von Anhang III Abschnitt XVI der Verordnung (EG) Nr. 853/2004, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, sind nur dann für den Eingang in die Union zugelassen, wenn sie aus folgenden Drittländern oder Drittlandsgebieten kommen:”
- 2.
- Anhang -I erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung.
- 3.
- Anhang IV erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Verordnung.
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