Artikel 1 VO (EU) 2023/584

Im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1493 erhält der Text „Zubereitung aus L-Methionin mit einem Mindestgehalt von 90 % und einem maximalen Feuchtigkeitsgehalt von 0,5 % — andere Aminosäuren ≤ 0,63 %” im Eintrag für den Zusatzstoff L-Methionin mit der Kennnummer „3c305ii” in der Spalte „Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode” folgende Fassung:

Zubereitung aus L-Methionin mit einem Mindestgehalt von 90 % und einem maximalen Feuchtigkeitsgehalt von 1,5 %

andere Aminosäuren ≤ 0,70 %

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