Artikel 1 VO (EU) 2023/585

(1) Im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1452 erhält der Text „Hergestellt durch chemische Synthese” im Eintrag für den Zusatzstoff Eugenol mit der Kennnummer „2b04003” in der Spalte „Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode” folgende Fassung: „Hergestellt durch chemische Synthese oder durch Extraktion aus Gewürznelken oder Nelkenöl” .

(2) Im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1452 erhält der Text „Hergestellt durch chemische Synthese” im Eintrag für den Zusatzstoff 1-Methoxy-4-(prop-1(trans)-enyl)benzol mit der Kennnummer „2b04010” in der Spalte „Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode” folgende Fassung: „Hergestellt durch chemische Synthese oder durch Extraktion aus Kiefernöl” .

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