ANHANG VO (EU) 2023/588
INDIKATOREN FÜR DIE EVALUIERUNG DES PROGRAMMS
Das Programm wird anhand einer Reihe von Indikatoren, die erfassen sollen, inwieweit die spezifischen Ziele des Programms verwirklicht wurden, genau überwacht, und mit dem Ziel, die Verwaltungslasten und -kosten möglichst gering zu halten. Zu diesem Zweck werden Angaben zu folgenden Indikatoren erhoben:
- 1.
-
Allgemeines Ziel gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a
- Indikator 1.1:
- Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union erhalten 2024 Zugang zu einer Gruppe erster staatlicher Dienste
- Indikator 1.2:
- Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union erhalten 2027 Zugang zur vollen Betriebsfähigkeit, die dem Bedarf und der Nachfrage der Nutzer entspricht, die im Diensteportfolio festgelegt wurden
- Indikator 1.3:
- Prozentsatz der Verfügbarkeit staatlicher Dienste für jeden eingerichteten staatlichen Dienst
- Indikator 1.4:
- Geschwindigkeit, Bandbreite und Latenz für jeden eingerichteten staatlichen Dienst weltweit
- Indikator 1.5:
- Prozentsatz der geografischen Verfügbarkeit aller eingerichteten staatlichen Dienste in den Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten
- Indikator 1.6:
- Prozentsatz der im Zusammenhang mit dem Diensteportfolio eingerichteten Dienste
- Indikator 1.7:
- Prozentsatz der verfügbaren Kapazität für jeden eingerichteten Dienst
- Indikator 1.8:
- Kosten bis zur Fertigstellung
- Indikator 1.9:
- Programmteilnehmer und Anzahl der gemäß Artikel 39 am Programm teilnehmenden Drittländer und internationalen Organisationen
- Indikator 1.10:
- Entwicklung der von den Organen der Union von Nicht-Unionsakteuren erworbenen Satellitenkapazitäten
- Indikator 1.11:
- Anzahl der Starts, die nicht vom Gebiet der Union oder vom Gebiet von EFTA-Mitgliedern, die Mitglieder des EWR sind, aus erfolgen
- Indikator 1.12:
- Anzahl der staatlich berechtigten Nutzer in der Union
- 2.
-
Allgemeines Ziel gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b
- Indikator 2.1:
- Prozentsatz der Verfügbarkeit kommerzieller Dienste
- Indikator 2.2:
- Geschwindigkeit, Bandbreite, Zuverlässigkeit und Latenz des kommerziellen Breitbandsatellitendienstes weltweit
- Indikator 2.3:
- Prozentsatz der Lücken in der Kommunikationsabdeckung in den Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten
- Indikator 2.4:
- Vom Privatsektor investierter Betrag
- 3.
-
Spezifisches Ziel gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a
- Indikator 3.1:
- GOVSATCOM-Plattformen können Dienste erbringen, die sich aus dem sicheren Konnektivitätssystem ergeben
- Indikator 3.2:
- Vollständige Integration der vorhandenen Kapazitäten aus dem Pool der Union durch Integration der GOVSATCOM-Bodeninfrastruktur
- 4.
-
Spezifisches Ziel gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b
- Indikator 4.1:
- Zahl der pro Jahr durch die staatlichen Dienste, die das sichere Konnektivitätssystem bietet, abgeminderten größeren Ausfälle von Telekommunikationsnetzen in den Mitgliedstaaten aufgrund von Krisensituationen
- Indikator 4.2:
- Zufriedenheit der staatlich berechtigten Nutzer mit der Leistung des sicheren Konnektivitätssystems, mittels einer jährlichen Umfrage gemessen
- Indikator 4.3:
- Validierung und Akkreditierung verschiedener Technologien und Kommunikationsprotokolle
- 5.
-
Spezifisches Ziel gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c
- Indikator 5.1:
- Anzahl der in einer Umlaufbahn befindlichen funktionstüchtigen Satelliten, die für den Betrieb der EuroQCI benötigt werden
- 6.
-
Spezifisches Ziel gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d
- Indikator 6.1:
- Anzahl der Satelliten je Orbitalposition in den Jahren 2025, 2026, 2027
- 7.
-
Spezifisches Ziel gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e
- Indikator 7.1:
- Staatliche Infrastruktur und damit verbundene staatliche Dienste, die Sicherheitsakkreditierung erhalten haben
- Indikator 7.2:
- Jährliche Anzahl von Cybersicherheitsvorfällen und Schwere ihrer Auswirkungen sowie Anzahl der elektromagnetischen Störungen im Zusammenhang mit dem sicheren Konnektivitätssystem (Verschlusssachen)
- 8.
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Spezifisches Ziel gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe f
- Indikator 8.1:
- Anzahl der Satelliten-Teilsysteme, einschließlich Nutzlasten, die anderen Komponenten des Weltraumprogramms der Union zugutekommen
- 9.
-
Spezifisches Ziel gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe g
- Indikator 9.1:
- Zahl der am Programm beteiligten Start-ups, KMU und Midcap-Unternehmen und die entsprechenden Prozentsätze der Vertragswerte
- Indikator 9.2:
- Gesamtanteil des Wertes der Verträge, die von den Hauptbietern im Wege von Unteraufträgen an KMU, die nicht zu dem Konzern gehören, dem der Bieter selbst angehört, vergeben werden, und Anteil ihrer grenzübergreifenden Beteiligung
- Indikator 9.3:
- Zahl der Mitgliedstaaten, aus denen Start-ups und KMU am Programm beteiligt sind
- 10.
-
Spezifisches Ziel gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe h
- Indikator 10.1:
- Anzahl der neuen Nutzer von Satellitenkommunikation in geografischen Gebieten von strategischem Interesse außerhalb der Union
- Indikator 10.2:
- Prozentsatz der geografischen Verfügbarkeit der erforderlichen Dienste in Gebieten von strategischem Interesse außerhalb der Union
- Indikator 10.3:
- Anzahl der Länder, in denen Satelliten-Breitband für Kunden verfügbar ist
- 11.
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Spezifisches Ziel gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe i
- Indikator 11.1:
- Treibhausgas-Fußabdruck der Entwicklung, Einrichtung und Einführung des Programms
- Indikator 11.2:
- Anzahl aktiver, stillgestellter und zurückgeholter Satelliten
- Indikator 11.3:
- Anzahl der durch die Konstellation verursachten Weltraumabfälle
- Indikator 11.4:
- Zahl der nahen Begegnungen
- Indikator 11.5:
- Ephemeridendaten der mit dem EU-SST-Konsortium geteilten Satelliten
- Indikator 11.6:
- Geeignete Messung der Auswirkung der Lichtreflexion auf astronomische Beobachtungen
Zu diesem Rechtsakt wurden zwei Erklärungen abgegeben, die in ABl. C 101 vom 17.3.2023, S. 1 zu finden sind und über den folgenden Link (die folgenden Links) abgerufen werden können: ….
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