Artikel 1 VO (EU) 2023/593
(1) Ein endgültiger Antidumpingzoll wird auf die Einfuhren von bestimmtem leichtgewichtigen Thermopapier mit einem Quadratmetergewicht von 65 g oder weniger, in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder mehr, einem Rollengewicht (einschließlich Papier) von 50 kg oder mehr und einem Rollendurchmesser (einschließlich Papier) von 40 cm oder mehr (im Folgenden „Jumbo-Rollen” ), mit oder ohne Grundbeschichtung auf einer oder beiden Seiten, mit einer wärmeempfindlichen Beschichtung auf einer oder beiden Seiten und mit oder ohne Deckschicht, derzeit eingereiht unter den KN-Codes ex48099000, ex48119000, ex48169000 und ex48239085 (TARIC-Codes: 4809900010, 4811900010, 4816900010, 4823908520), mit Ursprung in der Republik Korea, ab dem 4. Mai 2017 eingeführt.
(2) Der endgültige Antidumpingzoll für die in Absatz 1 beschriebene Ware wird auf einen festen Betrag von 103,16 EUR pro Tonne Nettogewicht festgelegt.
(3) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.