Artikel 3 VO (EU) 2023/593

Der mit Artikel 1 eingeführte Antidumpingzoll wird auch auf die gemäß Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1041 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von bestimmtem leichtgewichtigem Thermopapier mit Ursprung in der Republik Korea nach der Wiederaufnahme der Untersuchung zwecks Umsetzung des Urteils des Gerichts vom 2. April 2020 in der Rechtssache T-383/17, bestätigt durch den Gerichtshof in der Rechtssache C-260/20 P, im Hinblick auf die Durchführungsverordnung (EU) 2017/763 zollamtlich erfassten Einfuhren erhoben.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.