Artikel 1 VO (EU) 2023/610
(1) Auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Trethilfe mit Elektrohilfsmotor, die derzeit unter den KN-Codes 87116010 und ex87116090 (TARIC-Code 8711609010) eingereiht werden, mit Ursprung in der Volksrepublik China und hergestellt von Giant Electric Vehicle (Kunshan) Co., Ltd, wird ab dem 19. Januar 2019 ein endgültiger Ausgleichszoll eingeführt.
(2) Für die in Absatz 1 beschriebene und von Giant Electric Vehicle (Kunshan) Co., Ltd hergestellte Ware gilt ein endgültiger Ausgleichszollsatz auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, von 3,9 % (TARIC-Zusatzcode C383).
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