Artikel 6 VO (EU) 2023/657

Überprüfung

Bis zum 12. April 2026 legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vor und fügt gegebenenfalls einschlägige Legislativvorschläge bei.

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