Artikel 3 VO (EU) 2023/734
Überprüfung
Bis zum 31. März 2024 legt die Kommission (Eurostat) dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vor, in dem evaluiert wird, welche Fortschritte bei den statistischen Gesamtrechnungen der Organe und Einrichtungen der Union, einschließlich des Finanzierungssaldos im ESVG 2010 und der ausstehenden Maastricht-Verbindlichkeiten, erzielt wurden. Auf der Grundlage dieses Berichts kann die Kommission gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen.
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