ANHANG II VO (EU) 2023/826
LISTE DER UNTER DIESE VERORDNUNG FALLENDEN ENERGIEVERBRAUCHSRELEVANTEN PRODUKTE
- 1.
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Für die Verwendung im Haushalt ausgelegte, geprüfte und vermarktete Geräte:
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Trommel-Wäschetrockner und andere Wäschetrockner;
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elektrische Backöfen, einschließlich in Herde integrierter Backöfen;
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elektrische Kochmulden und Kochfelder;
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Mikrowellenherde;
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Toaster;
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Fritteusen;
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Kaffeemaschinen;
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Mühlen;
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Geräte zum Öffnen oder Verschließen von Behältnissen oder Verpackungen;
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elektrische Messer;
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sonstige Geräte zum Kochen und zur sonstigen Verarbeitung von Lebensmitteln, zur Zubereitung von Getränken, zum Putzen sowie zum Pflegen von Wäsche, jedoch mit Ausnahme von Haushaltsgeschirrspülern, die unter die Verordnung (EU) 2019/2022 der Kommission(1) fallen, sowie Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern, die von der Verordnung (EU) 2019/2023 der Kommission(2) erfasst sind;
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Haarschneidegeräte, Haartrockner, Haarbehandlungsgeräte, elektrische Zahnbürsten, Rasierapparate, Massage- und sonstige Körperpflegegeräte;
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Waagen.
- 2.
- Überwiegend zum Einsatz im Wohnbereich bestimmte informationstechnische Geräte, einschließlich Druckgeräten, jedoch mit Ausnahme von Desktop-Computern, integrierten Desktop-Computern und Notebook-Computern, die unter die Verordnung (EU) Nr. 617/2013 der Kommission(3) fallen, Servern und Datenspeicherprodukten, die unter die Verordnung (EU) 2019/424 der Kommission(4) fallen, sowie elektronischen Displays, die von der Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission(5) erfasst sind.
- 3.
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Geräte der Unterhaltungselektronik:
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Radiogeräte;
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Videokameras;
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Videoabspielgeräte;
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Hi-Fi-Abspielgeräte;
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Audioverstärker
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Lautsprecher;
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Heimkinosysteme;
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Medien-Streaminggeräte;
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Musikinstrumente;
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komplexe Set-Top-Boxen und einfache Set-Top-Boxen;
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sonstige Geräte zur Aufnahme oder Wiedergabe von Bild oder Ton, auch durch Signale oder andere Technologien, mit denen Bild und Ton auf andere Weise als durch Telekommunikation verbreitet werden, jedoch mit Ausnahme elektronischer Displays, die unter die Verordnung (EU) 2019/2021 fallen, und Projektoren mit Mechanismen zum Wechseln von Linsen unterschiedlicher Brennweiten.
- 4.
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Spielzeuge, Freizeit- und Sportgeräte:
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elektrische Eisenbahnen oder Autorennbahnen;
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Spielekonsolen;
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Sportgeräte;
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sonstige Spielzeuge und Freizeitgeräte.
- 5.
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Motorbetriebene verstellbare Möbel:
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höhenverstellbare Schreibtische;
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Hebebetten und -stühle, ausgenommen Medizinprodukte und Rollstühle;
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sonstige motorbetriebene verstellbare Möbel.
- 6.
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Motorbetriebene Gebäudeelemente:
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Fensterläden;
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Jalousien;
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Abschirmungen;
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Sonnensegel und Markisen;
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Pergolas;
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Gardinen;
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Türen;
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Tore;
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Fenster;
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Oberlichter;
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sonstige motorbetriebene Gebäudeelemente.
Fußnote(n):
- (1)
Verordnung (EU) 2019/2022 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Haushaltsgeschirrspüler gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1016/2010 der Kommission (ABl. L 315 vom 5.12.2019, S. 267).
- (2)
Verordnung (EU) 2019/2023 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1015/2010 der Kommission (ABl. L 315 vom 5.12.2019, S. 285).
- (3)
Verordnung (EU) Nr. 617/2013 der Kommission vom 26. Juni 2013 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Computern und Computerservern (ABl. L 175 vom 27.6.2013, S. 13).
- (4)
Verordnung (EU) 2019/424 der Kommission vom 15. März 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Server und Datenspeicherprodukte gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 617/2013 der Kommission (ABl. L 74 vom 18.3.2019, S. 46).
- (5)
Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an elektronische Displays gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 642/2009 der Kommission (ABl. L 315 vom 5.12.2019, S. 241).
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