ANHANG I VO (EU) 2023/893

INHALTSVERZEICHNIS

SACHGEBIET 1:
EINFÜHRUNG IN DEN LEHRGANG

THEMA INTRB 1 —
LEHRGANGSMANAGEMENT

Unterthema INTRB 1.1 —
Lehrgangseinführung
Unterthema INTRB 1.2 —
Lehrgangsverwaltung
Unterthema INTRB 1.3 —
Studienmaterial und Ausbildungsunterlagen

THEMA INTRB 2 —
EINFÜHRUNG IN DEN AUSBILDUNGSLEHRGANG FÜR FLUGLOTSEN

Unterthema INTRB 2.1 —
Lehrgangsinhalt, -methodik und -organisation
Unterthema INTRB 2.2 —
Ausbildungsethos
Unterthema INTRB 2.3 —
Bewertungsverfahren

THEMA INTRB 3 —
EINFÜHRUNG IN DIE ZUKUNFT DES FLUGLOTSEN

Unterthema INTRB 3.1 —
Berufliche Perspektiven

SACHGEBIET 2:
LUFTFAHRTRECHT

THEMA LAWB 1 —
EINFÜHRUNG IN DAS LUFTFAHRTRECHT

Unterthema LAWB 1.1 —
Relevanz des Luftfahrtrechts

THEMA LAWB 2 —
INTERNATIONALE ORGANISATIONEN

Unterthema LAWB 2.1 —
ICAO
Unterthema LAWB 2.2 —
Europäische und andere Agenturen
Unterthema LAWB 2.3 —
Luftfahrtverbände

THEMA LAWB 3 —
NATIONALE ORGANISATIONEN

Unterthema LAWB 3.1 —
Nationale Behörden
Unterthema LAWB 3.2 —
Nationale Gesetzgebungsverfahren
Unterthema LAWB 3.3 —
Zuständige Behörde
Unterthema LAWB 3.4 —
Nationale Luftfahrtverbände

THEMA LAWB 4 —
SICHERHEITSMANAGEMENT VON FLUGVERKEHRSDIENSTEN

Unterthema LAWB 4.1 —
Sicherheitsregelung
Unterthema LAWB 4.2 —
Sicherheitsmanagementsystem

THEMA LAWB 5 —
REGELN UND VORSCHRIFTEN

Unterthema LAWB 5.1 —
Maßeinheiten
Unterthema LAWB 5.2 —
Lizenzierung/Zertifizierung von Fluglotsen
Unterthema LAWB 5.3 —
Überblick über Flugsicherungsdienste
Unterthema LAWB 5.4 —
Überblick über Flugverkehrsdienste
Unterthema LAWB 5.5 —
Überblick über das Luftfahrtinformationsmanagement (AIM)
Unterthema LAWB 5.6 —
Luftverkehrsregeln
Unterthema LAWB 5.7 —
Luftraum und Flugverkehrsstrecken
Unterthema LAWB 5.8 —
Flugplan
Unterthema LAWB 5.9 —
Flugplätze
Unterthema LAWB 5.10 —
Warteverfahren für Flüge nach Instrumentenflugregeln
Unterthema LAWB 5.11 —
Warteverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln

SACHGEBIET 3:
FLUGVERKEHRSMANAGEMENT

THEMA ATMB 1 —
FLUGVERKEHRSMANAGEMENT

Unterthema ATMB 1.1 —
Anwendung von Maßeinheiten
Unterthema ATMB 1.2 —
Flugverkehrskontrolldienst (ATC)
Unterthema ATMB 1.3 —
Fluginformationsdienst (FIS)
Unterthema ATMB 1.4 —
Flugalarmdienst
Unterthema ATMB 1.5 —
Flugverkehrsberatungsdienst
Unterthema ATMB 1.6 —
Systemkapazität von Flugverkehrsdiensten und Verkehrsflussregelung
Unterthema ATMB 1.7 —
Luftraummanagement (ASM)

THEMA ATMB 2 —
ALTIMETRIE UND FLUGHÖHENZUWEISUNG

Unterthema ATMB 2.1 —
Altimetrie
Unterthema ATMB 2.2 —
Übergangsfläche
Unterthema ATMB 2.3 —
Flughöhenzuweisung

THEMA ATMB 3 —
SPRECHFUNK (RTF)

Unterthema ATMB 3.1 —
Allgemeine Betriebsabläufe des Sprechfunks

THEMA ATMB 4 —
FREIGABEN DER FLUGVERKEHRSKONTROLLE UND ANWEISUNGEN DER FLUGVERKEHRSKONTROLLE

Unterthema ATMB 4.1 —
Art und Inhalt von Freigaben der Flugverkehrskontrolle
Unterthema ATMB 4.2 —
Anweisungen der Flugverkehrskontrolle

THEMA ATMB 5 —
KOORDINATION

Unterthema ATMB 5.1 —
Grundsätze, Arten und Inhalt der Koordination
Unterthema ATMB 5.2 —
Notwendigkeit der Koordination
Unterthema ATMB 5.3 —
Mittel der Koordination

THEMA ATMB 6 —
DATENANZEIGE

Unterthema ATMB 6.1 —
Datenextraktion
Unterthema ATMB 6.2 —
Datenverwaltung

THEMA ATMB7 —
STAFFELUNGEN

Unterthema ATMB 7.1 —
Vertikale Staffelung und Verfahren
Unterthema ATMB 7.2 —
Horizontale Staffelung und Verfahren
Unterthema ATMB 7.3 —
Staffelung nach Sicht
Unterthema ATMB 7.4 —
Flugplatzstaffelung und Verfahren
Unterthema ATMB 7.5 —
Staffelung mithilfe von Luftverkehrsdarstellungssystemen
Unterthema ATMB 7.6 —
Wirbelschleppenstaffelung

THEMA ATMB 8 —
BORDSEITIGE UND BODENSEITIGE SICHERHEITSNETZE

Unterthema ATMB 8.1 —
Bordseitige Sicherheitsnetze
Unterthema ATMB 8.2 —
Bodenseitige Sicherheitsnetze

THEMA ATMB 9 —
PRAKTISCHE GRUNDFERTIGKEITEN

Unterthema ATMB 9.1 —
Verkehrsmanagementprozess
Unterthema ATMB 9.2 —
Praktische Grundfertigkeiten für alle Erlaubnisse
Unterthema ATMB 9.3 —
Praktische Grundfertigkeiten für die Flugplatzkontrolle
Unterthema ATMB 9.4 —
Praktische Grundfertigkeiten für die Flugverkehrskontrolle mit elektronischer Luftverkehrsdarstellung

SACHGEBIET 4:
METEOROLOGIE

THEMA METB 1 —
EINFÜHRUNG IN DIE METEOROLOGIE

Unterthema METB 1.1 —
Anwendung von Maßeinheiten
Unterthema METB 1.2 —
Luftfahrt und Meteorologie
Unterthema METB 1.3 —
Organisation des meteorologischen Dienstes

THEMA METB 2 —
ATMOSPHÄRE

Unterthema METB 2.1 —
Aufbau und Struktur
Unterthema METB 2.2 —
Standardatmosphäre
Unterthema METB 2.3 —
Wärme und Temperatur
Unterthema METB 2.4 —
Wasser in der Atmosphäre
Unterthema METB 2.5 —
Luftdruck

THEMA METB 3 —
ATMOSPHÄRISCHE ZIRKULATION

Unterthema METB 3.1 —
Allgemeine Luftzirkulation
Unterthema METB 3.2 —
Luftmassen und Frontensysteme
Unterthema METB 3.3 —
Mesoskalige Systeme
Unterthema METB 3.4 —
Wind

THEMA METB 4 —
METEOROLOGISCHE ERSCHEINUNGEN

Unterthema METB 4.1 —
Wolken
Unterthema METB 4.2 —
Niederschlagsarten
Unterthema METB 4.3 —
Sichtweite
Unterthema METB 4.4 —
Meteorologische Gefahren

THEMA METB 5 —
METEOROLOGISCHE INFORMATIONEN FÜR DIE LUFTFAHRT

Unterthema METB 5.1 —
Meldungen und Berichte

SACHGEBIET 5:
NAVIGATION

THEMA NAVB 1 —
EINFÜHRUNG IN DIE NAVIGATION

Unterthema NAVB 1.1 —
Anwendung von Maßeinheiten
Unterthema NAVB 1.2 —
Zweck und Nutzung der Navigation

THEMA NAVB 2 —
DIE ERDE

Unterthema NAVB 2.1 —
Position und Bewegung der Erde
Unterthema NAVB 2.2 —
Koordinatensystem, Richtung und Entfernung
Unterthema NAVB 2.3 —
Magnetismus

THEMA NAVB 3 —
LUFTFAHRTKARTEN

Unterthema NAVB 3.1 —
In der Luftfahrt verwendete Karten

THEMA NAVB 4 —
GRUNDLAGEN DER NAVIGATION

Unterthema NAVB 4.1 —
Einfluss von Wind
Unterthema NAVB 4.2 —
Geschwindigkeit
Unterthema NAVB 4.3 —
Sichtnavigation
Unterthema NAVB 4.4 —
Navigationsaspekte der Flugplanung

THEMA NAVB 5 —
INSTRUMENTENNAVIGATION

Unterthema NAVB 5.1 —
Bodengestützte Systeme
Unterthema NAVB 5.2 —
Trägheitsnavigationssysteme
Unterthema NAVB 5.3 —
Satellitengestützte Systeme
Unterthema NAVB 5.4 —
Instrumentenanflugverfahren

THEMA NAVB 6 —
LEISTUNGSBASIERTE NAVIGATION

Unterthema NAVB 6.1 —
Grundsätze und Vorteile der Flächennavigation
Unterthema NAVB 6.2 —
Einführung in die leistungsbasierte Navigation
Unterthema NAVB 6.3 —
Anwendungen der leistungsbasierten Navigation

THEMA NAVB 7 —
ENTWICKLUNGEN IN DER NAVIGATION

Unterthema NAVB 7.1 —
Künftige Entwicklungen

SACHGEBIET 6:
LUFTFAHRZEUG

THEMA ACFTB 1 —
EINFÜHRUNG IN DIE LUFTFAHRZEUGE

Unterthema ACFTB 1.1 —
Anwendung von Maßeinheiten
Unterthema ACFTB 1.2 —
Luftfahrt und Luftfahrzeuge

THEMA ACFTB 2 —
GRUNDSÄTZE DES FLIEGENS

Unterthema ACFTB 2.1 —
Auf Luftfahrzeuge einwirkende Kräfte
Unterthema ACFTB 2.2 —
Bauteile und Kontrolle eines Luftfahrzeugs
Unterthema ACFTB 2.3 —
Flugleistungsbereich

THEMA ACFTB 3 —
LUFTFAHRZEUGKATEGORIEN

Unterthema ACFTB 3.1 —
Luftfahrzeugkategorien
Unterthema ACFTB 3.2 —
Wirbelschleppenkategorien
Unterthema ACFTB 3.3 —
ICAO-Anflugkategorien
Unterthema ACFTB 3.4 —
Umweltkategorien

THEMA ACFTB 4 —
LUFTFAHRZEUGDATEN

Unterthema ACFTB 4.1 —
Erkennung
Unterthema ACFTB 4.2 —
Leistungsdaten

THEMA ACFTB 5 —
LUFTFAHRZEUGMOTOREN

Unterthema ACFTB 5.1 —
Kolbenmotoren
Unterthema ACFTB 5.2 —
Düsentriebwerke
Unterthema ACFTB 5.3 —
Turboprop-Triebwerke
Unterthema ACFTB 5.4 —
Elektrische Triebwerke
Unterthema ACFTB 5.5 —
In der Luftfahrt verwendete Energiequellen

THEMA ACFTB 6 —
LUFTFAHRZEUGSYSTEME UND -INSTRUMENTE

Unterthema ACFTB 6.1 —
Fluginstrumente
Unterthema ACFTB 6.2 —
Navigationsinstrumente
Unterthema ACFTB 6.3 —
Triebwerksinstrumente
Unterthema ACFTB 6.4 —
Luftfahrzeugelemente und -systeme

THEMA ACFTB 7 —
FAKTOREN, DIE DIE LUFTFAHRZEUGLEISTUNG BEEINFLUSSEN

Unterthema ACFTB 7.1 —
Faktoren beim Start
Unterthema ACFTB 7.2 —
Faktoren beim Steigflug
Unterthema ACFTB 7.3 —
Faktoren beim Reiseflug
Unterthema ACFTB 7.4 —
Faktoren beim Sinkflug und Anfangsanflug
Unterthema ACFTB 7.5 —
Faktoren beim Endanflug und bei der Landung
Unterthema ACFTB 7.6 —
Wirtschaftsfaktoren
Unterthema ACFTB 7.7 —
Umweltfaktoren

SACHGEBIET 7:
MENSCHLICHE FAKTOREN

THEMA HUMB 1 —
EINFÜHRUNG IN DIE MENSCHLICHEN FAKTOREN

Unterthema HUMB 1.1 —
Relevanz menschlicher Faktoren für die Flugverkehrskontrolle

THEMA HUMB 2 —
GESUNDHEIT UND WOHLBEFINDEN

Unterthema HUMB 2.1 —
Diensttauglichkeit
Unterthema HUMB 2.2 —
Stress und Ermüdung
Unterthema HUMB 2.3 —
Gebrauch von Substanzen und Verantwortung

THEMA HUMB 3 —
MENSCHLICHES LEISTUNGSVERMÖGEN

Unterthema HUMB 3.1 —
Individuelles Verhalten
Unterthema HUMB 3.2 —
Sicherheitskultur und Maßstäbe beruflichen Handelns

THEMA HUMB 4 —
MENSCHLICHES FEHLVERHALTEN

Unterthema HUMB 4.1 —
Begriffsbestimmung von menschlichem Fehlverhalten
Unterthema HUMB 4.2 —
Einstufung von menschlichem Fehlverhalten

THEMA HUMB 5 —
TEAMARBEIT

Unterthema HUMB 5.1 —
Teamarbeit und Teamrollen

THEMA HUMB 6 —
KOMMUNIKATION

Unterthema HUMB 6.1 —
Kommunikation in der Flugverkehrskontrolle
Unterthema HUMB 6.2 —
Kommunikationsarten

SACHGEBIET 8:
AUSRÜSTUNG UND SYSTEME

THEMA EQPSB 1 —
AUSRÜSTUNG DER FLUGVERKEHRSKONTROLLE

Unterthema EQPSB 1.1 —
Hauptarten von Ausrüstung der Flugverkehrskontrolle

THEMA EQPSB 2 —
FUNK

Unterthema EQPSB 2.1 —
Funktheorie
Unterthema EQPSB 2.2 —
Funkpeilung

THEMA EQPSB 3 —
KOMMUNIKATIONSAUSRÜSTUNG

Unterthema EQPSB 3.1 —
Funkkommunikation
Unterthema EQPSB 3.2 —
Sprachkommunikation zwischen ATS-Stellen/Arbeitsplätzen und anderen
Unterthema EQPSB 3.3 —
Datalink-Kommunikation
Unterthema EQPSB 3.4 —
Airline-Kommunikation

THEMA EQPSB 4 —
EINFÜHRUNG IN DIE FLUGÜBERWACHUNG

Unterthema EQPSB 4.1 —
Überwachungskonzept im Flugverkehrsdienst

THEMA EQPSB 5 —
RADAR

Unterthema EQPSB 5.1 —
Grundsätze des Radars
Unterthema EQPSB 5.2 —
Primärradar
Unterthema EQPSB 5.3 —
Sekundärradar
Unterthema EQPSB 5.4 —
Nutzung von Radaren

THEMA EQPSB 6 —
AUTOMATISCHE BORDABHÄNGIGE FLUGÜBERWACHUNG

Unterthema EQPSB 6.1 —
Grundsätze der automatischen bordabhängigen Flugüberwachung
Unterthema EQPSB 6.2 —
Nutzung der automatischen bordabhängigen Flugüberwachung

THEMA EQPSB 7 —
MULTILATERATION

Unterthema EQPSB 7.1 —
Grundsätze der Multilateration
Unterthema EQPSB 7.2 —
Nutzung der Multilateration

THEMA EQPSB 8 —
DATENVERARBEITUNG

Unterthema EQPSB 8.1 —
Überwachungsdatenvernetzung
Unterthema EQPSB 8.2 —
Funktionsweise der Überwachungsdatenvernetzung
Unterthema EQPSB 8.3 —
Flugdatenverarbeitung

THEMA EQPSB 9 —
ZUKÜNFTIGE AUSRÜSTUNG

Unterthema EQPSB 9.1 —
Neuentwicklungen

THEMA EQPSB 10 —
AUTOMATISIERUNG IM FLUGVERKEHRSDIENST

Unterthema EQPSB 10.1 —
Grundsätze der Automatisierung
Unterthema EQPSB 10.2 —
Festes Flugfernmeldenetz (AFTN)
Unterthema EQPSB 10.3 —
Online-Datenaustausch
Unterthema EQPSB 10.4 —
Systeme für die automatische Verbreitung von Informationen

THEMA EQPSB 11 —
ARBEITSPLÄTZE

Unterthema EQPSB 11.1 —
Ausrüstung am Arbeitsplatz
Unterthema EQPSB 11.2 —
Flugplatzkontrolle
Unterthema EQPSB 11.3 —
Anflugkontrolle
Unterthema EQPSB 11.4 —
Bezirkskontrolle

SACHGEBIET 9:
BERUFLICHES UMFELD

THEMA PENB 1 —
VERTRAUTMACHEN

Unterthema PENB 1.1 —
Flugverkehrsdienst- und Flugplatzeinrichtungen

THEMA PENB 2 —
LUFTRAUMNUTZER

Unterthema PENB 2.1 —
Zivilluftfahrt
Unterthema PENB 2.2 —
Militärluftfahrt
Unterthema PENB 2.3 —
Erwartungen und Bedürfnisse von Luftfahrzeugführern

THEMA PENB 3 —
KUNDENBEZIEHUNGEN

Unterthema PENB 3.1 —
ATS als Diensteanbieter

THEMA PENB 4 —
UMWELTSCHUTZ

Unterthema PENB 4.1 —
Umweltschutz

INHALTSVERZEICHNIS

SACHGEBIET 1:
EINFÜHRUNG IN DEN LEHRGANG

THEMA INTR 1 —
LEHRGANGSMANAGEMENT

Unterthema INTR 1.1 —
Lehrgangseinführung
Unterthema INTR 1.2 —
Lehrgangsverwaltung
Unterthema INTR 1.3 —
Studienmaterial und Ausbildungsunterlagen

THEMA INTR 2 —
EINFÜHRUNG IN DEN AUSBILDUNGSLEHRGANG FÜR FLUGLOTSEN

Unterthema INTR 2.1 —
Lehrgangsinhalt und -organisation
Unterthema INTR 2.2 —
Ausbildungsethos
Unterthema INTR 2.3 —
Beurteilungsverfahren

SACHGEBIET 2:
LUFTFAHRTRECHT

THEMA LAW 1 —
LIZENZIERUNG/BEFÄHIGUNGSZEUGNIS VON FLUGLOTSEN

Unterthema LAW 1.1 —
Rechte und Bedingungen

THEMA LAW 2 —
REGELN UND VORSCHRIFTEN

Unterthema LAW 2.1 —
Berichte
Unterthema LAW 2.2 —
Luftraum

THEMA LAW 3 —
SICHERHEITSMANAGEMENT DER FLUGVERKEHRSKONTROLLE

Unterthema LAW 3.1 —
Feedback-Verfahren
Unterthema LAW 3.2 —
Sicherheitsuntersuchung

SACHGEBIET 3:
FLUGVERKEHRSMANAGEMENT

THEMA ATM 1 —
BEREITSTELLUNG VON DIENSTEN

Unterthema ATM 1.1 —
Flugplatzkontrolldienst
Unterthema ATM 1.2 —
Fluginformationsdienst (FIS)
Unterthema ATM 1.3 —
Flugalarmdienst (ALRS)
Unterthema ATM 1.4 —
Systemkapazität von Flugverkehrsdiensten und Verkehrsflussregelung

THEMA ATM 2 —
KOMMUNIKATION

Unterthema ATM 2.1 —
Effektive Kommunikation

THEMA ATM 3 —
FREIGABEN DER FLUGVERKEHRSKONTROLLE UND ANWEISUNGEN DER FLUGVERKEHRSKONTROLLE

Unterthema ATM 3.1 —
Freigaben der Flugverkehrskontrolle
Unterthema ATM 3.2 —
Anweisungen der Flugverkehrskontrolle

THEMA ATM 4 —
KOORDINATION

Unterthema ATM 4.1 —
Notwendigkeit der Koordination
Unterthema ATM 4.2 —
Instrumente und Methoden der Koordination
Unterthema ATM 4.3 —
Koordinationsverfahren

THEMA ATM 5 —
ALTIMETRIE UND FLUGHÖHENZUWEISUNG

Unterthema ATM 5.1 —
Altimetrie
Unterthema ATM 5.2 —
Bodenfreiheit

THEMA ATM 6 —
STAFFELUNGEN

Unterthema ATM 6.1 —
Staffelung zwischen abfliegenden Luftfahrzeugen
Unterthema ATM 6.2 —
Staffelung von abfliegenden zu anfliegenden Luftfahrzeugen
Unterthema ATM 6.3 —
Staffelung landender Luftfahrzeuge und vorausfliegender landender oder abfliegender Luftfahrzeuge
Unterthema ATM 6.4 —
Wirbelschleppen-Längsstaffelung nach Zeit
Unterthema ATM 6.5 —
Reduzierte Staffelungsminima

THEMA ATM 7 —
BORDSEITIGE UND BODENSEITIGE SICHERHEITSNETZE

Unterthema ATM 7.1 —
Bordseitige Sicherheitsnetze
Unterthema ATM 7.2 —
Bodenseitige Sicherheitsnetze

THEMA ATM 8 —
DATENANZEIGE

Unterthema ATM 8.1 —
Datenverwaltung

THEMA ATM 9 —
BETRIEBSUMGEBUNG (SIMULIERT)

Unterthema ATM 9.1 —
Integrität der Betriebsumgebung
Unterthema ATM 9.2 —
Überprüfung der Aktualität der Betriebsverfahren
Unterthema ATM 9.3 —
Übergabe-Übernahme

THEMA ATM 10 —
BEREITSTELLUNG EINES FLUGPLATZKONTROLLDIENSTES

Unterthema ATM 10.1 —
Zuständigkeit für die Bereitstellung
Unterthema ATM 10.2 —
Verkehrsmanagementprozess
Unterthema ATM 10.3 —
Flughafenbefeuerung
Unterthema ATM 10.4 —
Informationen an Luftfahrzeuge durch die Flugplatzkontrollstelle
Unterthema ATM 10.5 —
Kontrolle des Flugplatzverkehrs
Unterthema ATM 10.6 —
Kontrolle des Flugverkehrs
Unterthema ATM 10.7 —
Betriebspiste
Unterthema ATM 10.8 —
Abfliegende Luftfahrzeuge
Unterthema ATM 10.9 —
Anfliegende Luftfahrzeuge
Unterthema ATM 10.10 —
Besonderer Flugbetrieb nach Sichtflugregeln
Unterthema ATM 10.11 —
Flugbetrieb bei geringer Sicht
Unterthema ATM 10.12 —
Flugplatzkontrolldienst mit Unterstützung durch fortschrittliche Systeme

SACHGEBIET 4:
METEOROLOGIE

THEMA MET 1 —
METEOROLOGISCHE ERSCHEINUNGEN

Unterthema MET 1.1 —
Meteorologische Erscheinungen

THEMA MET 2 —
QUELLEN METEOROLOGISCHER DATEN

Unterthema MET 2.1 —
Meteorologische Instrumente
Unterthema MET 2.2 —
Sonstige Quellen meteorologischer Daten

SACHGEBIET 5:
NAVIGATION

THEMA NAV 1 —
LUFTFAHRTKARTEN

Unterthema NAV 1.1 —
Karten

THEMA NAV 2 —
INSTRUMENTENNAVIGATION

Unterthema NAV 2.1 —
Navigationssysteme
Unterthema NAV 2.2 —
Stabilisierter Anflug
Unterthema NAV 2.3 —
Instrumentenabflüge und -anflüge
Unterthema NAV 2.4 —
Satellitengestützte Systeme
Unterthema NAV 2.5 —
Anwendungen der leistungsbasierten Navigation

SACHGEBIET 6:
LUFTFAHRZEUGE

THEMA ACFT 1 —
LUFTFAHRZEUGINSTRUMENTE

Unterthema ACFT 1.1 —
Luftfahrzeuginstrumente

THEMA ACFT 2 —
LUFTFAHRZEUGKATEGORIEN

Unterthema ACFT 2.1 —
Wirbelschleppen
Unterthema ACFT 2.2 —
Anwendung der ICAO-Anflugkategorien

THEMA ACFT 3 —
FAKTOREN, DIE DIE LUFTFAHRZEUGLEISTUNG BEEINFLUSSEN

Unterthema ACFT 3.1 —
Faktoren beim Start
Unterthema ACFT 3.2 —
Faktoren beim Steigflug
Unterthema ACFT 3.3 —
Faktoren beim Endanflug und bei der Landung
Unterthema ACFT 3.4 —
Wirtschaftsfaktoren
Unterthema ACFT 3.5 —
Umweltfaktoren

THEMA ACFT 4 —
LUFTFAHRZEUGDATEN

Unterthema ACFT 4.1 —
Erkennung von Luftfahrzeugtypen
Unterthema ACFT 4.2 —
Leistungsdaten

SACHGEBIET 7:
MENSCHLICHE FAKTOREN

THEMA HUM 1 —
INFORMATIONSVERARBEITUNG

Unterthema HUM 1.1 —
Kognition und ihre Einflussfaktoren
Unterthema HUM 1.2 —
Lageerfassung
Unterthema HUM 1.3 —
Entscheidungsfindung

THEMA HUM 2 —
GESUNDHEIT UND WOHLBEFINDEN BEEINFLUSSENDE FAKTOREN

Unterthema HUM 2.1 —
Ermüdung
Unterthema HUM 2.2 —
Stress

THEMA HUM 3 —
BEDROHUNGS- UND FEHLERMANAGEMENT

Unterthema HUM 3.1 —
Rahmen für das Bedrohungs- und Fehlermanagement
Unterthema HUM 3.2 —
Angewandtes Bedrohungs- und Fehlermanagement

THEMA HUM 4 —
TEAMARBEIT

Unterthema HUM 4.1 —
Vorteile der Teamarbeit
Unterthema HUM 4.2 —
Konfliktmanagement

THEMA HUM 5 —
SYSTEM

Unterthema HUM 5.1 —
ATM/ANS-Begriffssysteme

THEMA HUM 6 —
KOMMUNIKATION

Unterthema HUM 6.1 —
Effektive Kommunikation
Unterthema HUM 6.2 —
Effektives Feedback

SACHGEBIET 8:
AUSRÜSTUNG UND SYSTEME

THEMA EQPS 1 —
SPRACHKOMMUNIKATION

Unterthema EQPS 1.1 —
Funkkommunikation
Unterthema EQPS 1.2 —
Sonstige Sprachkommunikation

THEMA EQPS 2 —
AUTOMATISIERUNG IM FLUGVERKEHRSDIENST

Unterthema EQPS 2.1 —
Festes Flugfernmeldenetz (AFTN)
Unterthema EQPS 2.2 —
Automatischer Datenaustausch

THEMA EQPSB 3 —
ARBEITSPLATZ DES LOTSEN

Unterthema EQPS 3.1 —
Bedienung und Überwachung der Ausrüstung
Unterthema EQPS 3.2 —
Lagedarstellung und Informationssysteme
Unterthema EQPS 3.3 —
Flugdatensysteme

THEMA EQPS 4 —
ZUKÜNFTIGE AUSRÜSTUNG

Unterthema EQPS 4.1 —
Neuentwicklungen

THEMA EQPS 5 —
EINSCHRÄNKUNGEN UND STÖRUNGEN VON AUSRÜSTUNG UND SYSTEMEN

Unterthema EQPS 5.1 —
Reaktion auf Einschränkungen
Unterthema EQPS 5.2 —
Störungen in der Kommunikationsausrüstung
Unterthema EQPS 5.3 —
Störungen in der Navigationsausrüstung

SACHGEBIET 9:
BERUFLICHES UMFELD

THEMA PEN 1 —
VERTRAUTMACHEN

Unterthema PEN 1.1 —
Informationsbesuch auf einem Flugplatz

THEMA PEN 2 —
LUFTRAUMNUTZER

Unterthema PEN 2.1 —
Beteiligte am zivilen ATS-Betrieb
Unterthema PEN 2.2 —
Beteiligte am militärischen ATS-Betrieb

THEMA PEN 3 —
KUNDENBEZIEHUNGEN

Unterthema PEN 3.1 —
Bereitstellung von Diensten und Nutzeranforderungen

THEMA PEN 4 —
UMWELTSCHUTZ

Unterthema PEN 4.1 —
Umweltschutz

SACHGEBIET 10:
AUẞERGEWÖHNLICHE SITUATIONEN UND NOTLAGEN

THEMA ABES 1 —
AUẞERGEWÖHNLICHE SITUATIONEN UND NOTLAGEN (ABES)

Unterthema ABES 1.1 —
Überblick über außergewöhnliche Situationen und Notlagen

THEMA ABES 2 —
VERBESSERUNG DER FERTIGKEITEN

Unterthema ABES 2.1 —
Effektivität der Kommunikation
Unterthema ABES 2.2 —
Vermeidung geistiger Überforderung
Unterthema ABES 2.3 —
Luft-Boden-Zusammenarbeit

THEMA ABES 3 —
VERFAHREN FÜR AUẞERGEWÖHNLICHE SITUATIONEN UND NOTLAGEN

Unterthema ABES 3.1 —
Anwendung von Verfahren für außergewöhnliche Situationen und Notlagen
Unterthema ABES 3.2 —
Funkausfall
Unterthema ABES 3.3 —
Unrechtmäßige Eingriffe und Bombendrohung im Luftfahrzeug
Unterthema ABES 3.4 —
Vom Kurs abgewichenes oder nicht identifiziertes Luftfahrzeug
Unterthema ABES 3.5 —
Störung auf einer Start- oder Landebahn
Unterthema ABES 3.6 —
Ansteuerung von zivilen Luftfahrzeugen

SACHGEBIET 11:
FLUGPLÄTZE

THEMA AGA 1 —
FLUGPLATZDATEN, -AUSLEGUNG UND KOORDINIERUNG

Unterthema AGA 1.1 —
Begriffsbestimmungen
Unterthema AGA 1.2 —
Koordinierung

THEMA AGA 2 —
BEWEGUNGSFLÄCHE

Unterthema AGA 2.1 —
Bewegungsfläche
Unterthema AGA 2.2 —
Rollfeld
Unterthema AGA 2.3 —
Start- und Landebahnen

THEMA AGA 3 —
HINDERNISSE

Unterthema AGA 3.1 —
Hindernisfreier Luftraum um Flugplätze

THEMA AGA 4 —
VERSCHIEDENE AUSRÜSTUNG

Unterthema AGA 4.1 —
Position

INHALTSVERZEICHNIS

SACHGEBIET 1:
EINFÜHRUNG IN DEN LEHRGANG

THEMA INTR 1 —
LEHRGANGSMANAGEMENT

Unterthema INTR 1.1 —
Lehrgangseinführung
Unterthema INTR 1.2 —
Lehrgangsverwaltung
Unterthema INTR 1.3 —
Studienmaterial und Ausbildungsunterlagen

THEMA INTR 2 —
EINFÜHRUNG IN DEN AUSBILDUNGSLEHRGANG FÜR FLUGLOTSEN

Unterthema INTR 2.1 —
Lehrgangsinhalt und -organisation
Unterthema INTR 2.2 —
Ausbildungsethos
Unterthema INTR 2.3 —
Beurteilungsverfahren

SACHGEBIET 2:
LUFTFAHRTRECHT

THEMA LAW 1 —
LIZENZIERUNG/BEFÄHIGUNGSZEUGNIS VON FLUGLOTSEN

Unterthema LAW 1.1 —
Rechte und Bedingungen

THEMA LAW 2 —
REGELN UND VORSCHRIFTEN

Unterthema LAW 2.1 —
Berichte
Unterthema LAW 2.2 —
Luftraum

THEMA LAW 3 —
SICHERHEITSMANAGEMENT DER FLUGVERKEHRSKONTROLLE

Unterthema LAW 3.1 —
Feedback-Verfahren
Unterthema LAW 3.2 —
Sicherheitsuntersuchung

SACHGEBIET 3:
FLUGVERKEHRSMANAGEMENT

THEMA ATM 1 —
BEREITSTELLUNG VON DIENSTEN

Unterthema ATM 1.1 —
Flugverkehrskontrolldienst
Unterthema ATM 1.2 —
Fluginformationsdienst (FIS)
Unterthema ATM 1.3 —
Flugalarmdienst (ALRS)
Unterthema ATM 1.4 —
Systemkapazität von Flugverkehrsdiensten und Verkehrsflussregelung
Unterthema ATM 1.5 —
Luftraummanagement (ASM)

THEMA ATM 2 —
KOMMUNIKATION

Unterthema ATM 2.1 —
Effektive Kommunikation

THEMA ATM 3 —
FREIGABEN DER FLUGVERKEHRSKONTROLLE UND ANWEISUNGEN DER FLUGVERKEHRSKONTROLLE

Unterthema ATM 3.1 —
Freigaben der Flugverkehrskontrolle
Unterthema ATM 3.2 —
Anweisungen der Flugverkehrskontrolle

THEMA ATM 4 —
KOORDINATION

Unterthema ATM 4.1 —
Notwendigkeit der Koordination
Unterthema ATM 4.2 —
Instrumente und Methoden der Koordination
Unterthema ATM 4.3 —
Koordinationsverfahren

THEMA ATM 5 —
ALTIMETRIE UND FLUGHÖHENZUWEISUNG

Unterthema ATM 5.1 —
Altimetrie
Unterthema ATM 5.2 —
Bodenfreiheit

THEMA ATM 6 —
STAFFELUNGEN

Unterthema ATM 6.1 —
Vertikale Staffelung
Unterthema ATM 6.2 —
Horizontale Staffelung
Unterthema ATM 6.3 —
Übertragung der Staffelung

THEMA ATM 7 —
BORDSEITIGE SICHERHEITSNETZE

Unterthema ATM 7.1 —
Bordseitige Sicherheitsnetze

THEMA ATM 8 —
DATENANZEIGE

Unterthema ATM 8.1 —
Datenverwaltung

THEMA ATM 9 —
BETRIEBSUMGEBUNG (SIMULIERT)

Unterthema ATM 9.1 —
Integrität der Betriebsumgebung
Unterthema ATM 9.2 —
Überprüfung der Aktualität der Betriebsverfahren
Unterthema ATM 9.3 —
Übergabe-Übernahme

THEMA ATM 10 —
BEREITSTELLUNG VON KONTROLLDIENST

Unterthema ATM 10.1 —
Zuständigkeit und Informationsverarbeitung
Unterthema ATM 10.2 —
Anflugkontrolle
Unterthema ATM 10.3 —
Verkehrsmanagementprozess
Unterthema ATM 10.4 —
Verkehrsabwicklung

THEMA ATM 11 —
WARTEVERFAHREN

Unterthema ATM 11.1 —
Allgemeine Warteverfahren
Unterthema ATM 11.2 —
Anfliegende Luftfahrzeuge

SACHGEBIET 4:
METEOROLOGIE

THEMA MET 1 —
METEOROLOGISCHE ERSCHEINUNGEN

Unterthema MET 1.1 —
Meteorologische Erscheinungen

THEMA MET 2 —
QUELLEN METEOROLOGISCHER DATEN

Unterthema MET 2.1 —
Quellen meteorologischer Informationen

SACHGEBIET 5:
NAVIGATION

THEMA NAV 1 —
LUFTFAHRTKARTEN

Unterthema NAV 1.1 —
Karten

THEMA NAV 2 —
INSTRUMENTENNAVIGATION

Unterthema NAV 2.1 —
Navigationssysteme
Unterthema NAV 2.2 —
Stabilisierter Anflug
Unterthema NAV 2.3 —
Instrumentenabflüge und -anflüge
Unterthema NAV 2.4 —
Navigatorische Unterstützung
Unterthema NAV 2.5 —
Satellitengestützte Systeme
Unterthema NAV 2.6 —
Anwendungen der leistungsbasierten Navigation

SACHGEBIET 6:
LUFTFAHRZEUGE

THEMA ACFT 1 —
LUFTFAHRZEUGINSTRUMENTE

Unterthema ACFT 1.1 —
Luftfahrzeuginstrumente

THEMA ACFT 2 —
LUFTFAHRZEUGKATEGORIEN

Unterthema ACFT 2.1 —
Wirbelschleppen
Unterthema ACFT 2.2 —
Anwendung der ICAO-Anflugkategorien

THEMA ACFT 3 —
FAKTOREN, DIE DIE LUFTFAHRZEUGLEISTUNG BEEINFLUSSEN

Unterthema ACFT 3.1 —
Faktoren beim Steigflug
Unterthema ACFT 3.2 —
Faktoren beim Reiseflug
Unterthema ACFT 3.3 —
Faktoren beim Sinkflug und Anfangsanflug
Unterthema ACFT 3.4 —
Faktoren beim Endanflug und bei der Landung
Unterthema ACFT 3.5 —
Wirtschaftsfaktoren
Unterthema ACFT 3.6 —
Umweltfaktoren

THEMA ACFT 4 —
LUFTFAHRZEUGDATEN

Unterthema ACFT 4.1 —
Leistungsdaten

SACHGEBIET 7:
MENSCHLICHE FAKTOREN

THEMA HUM 1 —
INFORMATIONSVERARBEITUNG

Unterthema HUM 1.1 —
Kognition und ihre Einflussfaktoren
Unterthema HUM 1.2 —
Lageerfassung
Unterthema HUM 1.3 —
Entscheidungsfindung

THEMA HUM 2 —
GESUNDHEIT UND WOHLBEFINDEN BEEINFLUSSENDE FAKTOREN

Unterthema HUM 2.1 —
Ermüdung
Unterthema HUM 2.2 —
Stress

THEMA HUM 3 —
BEDROHUNGS- UND FEHLERMANAGEMENT

Unterthema HUM 3.1 —
Rahmen für das Bedrohungs- und Fehlermanagement
Unterthema HUM 3.2 —
Angewandtes Bedrohungs- und Fehlermanagement

THEMA HUM 4 —
TEAMARBEIT

Unterthema HUM 4.1 —
Vorteile der Teamarbeit
Unterthema HUM 4.2 —
Konfliktmanagement

THEMA HUM 5 —
SYSTEM

Unterthema HUM 5.1 —
ATM/ANS-Begriffssysteme

THEMA HUM 6 —
KOMMUNIKATION

Unterthema HUM 6.1 —
Effektive Kommunikation
Unterthema HUM 6.2 —
Effektives Feedback

SACHGEBIET 8:
AUSRÜSTUNG UND SYSTEME

THEMA EQPS 1 —
SPRACHKOMMUNIKATION

Unterthema EQPS 1.1 —
Funkkommunikation
Unterthema EQPS 1.2 —
Sonstige Sprachkommunikation

THEMA EQPS 2 —
AUTOMATISIERUNG IM FLUGVERKEHRSDIENST

Unterthema EQPS 2.1 —
Festes Flugfernmeldenetz (AFTN)
Unterthema EQPS 2.2 —
Automatischer Datenaustausch

THEMA EQPSB 3 —
ARBEITSPLATZ DES LOTSEN

Unterthema EQPS 3.1 —
Bedienung und Überwachung der Ausrüstung
Unterthema EQPS 3.2 —
Lagedarstellung und Informationssysteme
Unterthema EQPS 3.3 —
Flugdatensysteme

THEMA EQPS 4 —
ZUKÜNFTIGE AUSRÜSTUNG

Unterthema EQPS 4.1 —
Neuentwicklungen

THEMA EQPS 5 —
EINSCHRÄNKUNGEN UND STÖRUNGEN VON AUSRÜSTUNG UND SYSTEMEN

Unterthema EQPS 5.1 —
Reaktion auf Einschränkungen
Unterthema EQPS 5.2 —
Störungen in der Kommunikationsausrüstung
Unterthema EQPS 5.3 —
Störungen in der Navigationsausrüstung

SACHGEBIET 9:
BERUFLICHES UMFELD

THEMA PEN 1 —
VERTRAUTMACHEN

Unterthema PEN 1.1 —
Informationsbesuch bei einer Anflugkontrollstelle

THEMA PEN 2 —
LUFTRAUMNUTZER

Unterthema PEN 2.1 —
Beteiligte am zivilen ATS-Betrieb
Unterthema PEN 2.2 —
Beteiligte am militärischen ATS-Betrieb

THEMA PEN 3 —
KUNDENBEZIEHUNGEN

Unterthema PEN 3.1 —
Bereitstellung von Diensten und Nutzeranforderungen

THEMA PEN 4 —
UMWELTSCHUTZ

Unterthema PEN 4.1 —
Umweltschutz

SACHGEBIET 10:
AUẞERGEWÖHNLICHE SITUATIONEN UND NOTLAGEN

THEMA ABES 1 —
UNGEWÖHNLICHE SITUATIONEN UND NOTLAGEN (ABES)

Unterthema ABES 1.1 —
Überblick über außergewöhnliche Situationen und Notlagen

THEMA ABES 2 —
VERBESSERUNG DER FERTIGKEITEN

Unterthema ABES 2.1 —
Effektivität der Kommunikation
Unterthema ABES 2.2 —
Vermeidung geistiger Überforderung
Unterthema ABES 2.3 —
Luft-Boden-Zusammenarbeit

THEMA ABES 3 —
VERFAHREN FÜR AUẞERGEWÖHNLICHE SITUATIONEN UND NOTLAGEN

Unterthema ABES 3.1 —
Anwendung von Verfahren für außergewöhnliche Situationen und Notlagen
Unterthema ABES 3.2 —
Funkausfall
Unterthema ABES 3.3 —
Unrechtmäßige Eingriffe und Bombendrohung im Luftfahrzeug
Unterthema ABES 3.4 —
Vom Kurs abgewichenes oder nicht identifiziertes Luftfahrzeug
Unterthema ABES 3.5 —
Umleitungen
Unterthema ABES 3.6 —
Ansteuerung von zivilen Luftfahrzeugen

SACHGEBIET 11:
FLUGPLÄTZE

THEMA AGA 1 —
FLUGPLATZDATEN, -AUSLEGUNG UND KOORDINIERUNG

Unterthema AGA 1.1 —
Begriffsbestimmungen
Unterthema AGA 1.2 —
Koordinierung

THEMA AGA 2 —
BEWEGUNGSFLÄCHE

Unterthema AGA 2.1 —
Bewegungsfläche
Unterthema AGA 2.2 —
Rollfeld
Unterthema AGA 2.3 —
Start- und Landebahnen

THEMA AGA 3 —
HINDERNISSE

Unterthema AGA 3.1 —
Hindernisfreier Luftraum um Flugplätze

THEMA AGA 4 —
VERSCHIEDENE AUSRÜSTUNG

Unterthema AGA 4.1 —
Position

INHALTSVERZEICHNIS

SACHGEBIET 1:
EINFÜHRUNG IN DEN LEHRGANG

THEMA INTR 1 —
LEHRGANGSMANAGEMENT

Unterthema INTR 1.1 —
Lehrgangseinführung
Unterthema INTR 1.2 —
Lehrgangsverwaltung
Unterthema INTR 1.3 —
Studienmaterial und Ausbildungsunterlagen

THEMA INTR 2 —
EINFÜHRUNG IN DEN AUSBILDUNGSLEHRGANG FÜR FLUGLOTSEN

Unterthema INTR 2.1 —
Lehrgangsinhalt und -organisation
Unterthema INTR 2.2 —
Ausbildungsethos
Unterthema INTR 2.3 —
Beurteilungsverfahren

SACHGEBIET 2:
LUFTFAHRTRECHT

THEMA LAW 1 —
LIZENZIERUNG/BEFÄHIGUNGSZEUGNIS VON FLUGLOTSEN

Unterthema LAW 1.1 —
Rechte und Bedingungen

THEMA LAW 2 —
REGELN UND VORSCHRIFTEN

Unterthema LAW 2.1 —
Berichte
Unterthema LAW 2.2 —
Luftraum

THEMA LAW 3 —
SICHERHEITSMANAGEMENT DER FLUGVERKEHRSKONTROLLE

Unterthema LAW 3.1 —
Feedback-Verfahren
Unterthema LAW 3.2 —
Sicherheitsuntersuchung

SACHGEBIET 3:
FLUGVERKEHRSMANAGEMENT

THEMA ATM 1 —
BEREITSTELLUNG VON DIENSTEN

Unterthema ATM 1.1 —
Flugverkehrskontrolldienst
Unterthema ATM 1.2 —
Fluginformationsdienst (FIS)
Unterthema ATM 1.3 —
Flugalarmdienst (ALRS)
Unterthema ATM 1.4 —
Systemkapazität von Flugverkehrsdiensten und Verkehrsflussregelung
Unterthema ATM 1.5 —
Luftraummanagement (ASM)

THEMA ATM 2 —
KOMMUNIKATION

Unterthema ATM 2.1 —
Effektive Kommunikation

THEMA ATM 3 —
FREIGABEN DER FLUGVERKEHRSKONTROLLE UND ANWEISUNGEN DER FLUGVERKEHRSKONTROLLE

Unterthema ATM 3.1 —
Freigaben der Flugverkehrskontrolle
Unterthema ATM 3.2 —
Anweisungen der Flugverkehrskontrolle

THEMA ATM 4 —
KOORDINATION

Unterthema ATM 4.1 —
Notwendigkeit der Koordination
Unterthema ATM 4.2 —
Instrumente und Methoden der Koordination
Unterthema ATM 4.3 —
Koordinationsverfahren

THEMA ATM 5 —
ALTIMETRIE UND FLUGHÖHENZUWEISUNG

Unterthema ATM 5.1 —
Altimetrie
Unterthema ATM 5.2 —
Bodenfreiheit

THEMA ATM 6 —
STAFFELUNGEN

Unterthema ATM 6.1 —
Vertikale Staffelung
Unterthema ATM 6.2 —
Horizontale Staffelung

THEMA ATM 7 —
BORDSEITIGE SICHERHEITSNETZE

Unterthema ATM 7.1 —
Bordseitige Sicherheitsnetze

THEMA ATM 8 —
DATENANZEIGE

Unterthema ATM 8.1 —
Datenverwaltung

THEMA ATM 9 —
BETRIEBSUMGEBUNG (SIMULIERT)

Unterthema ATM 9.1 —
Integrität der Betriebsumgebung
Unterthema ATM 9.2 —
Überprüfung der Aktualität der Betriebsverfahren
Unterthema ATM 9.3 —
Übergabe-Übernahme

THEMA ATM 10 —
BEREITSTELLUNG EINES KONTROLLDIENSTES

Unterthema ATM 10.1 —
Zuständigkeit und Informationsverarbeitung
Unterthema ATM 10.2 —
Bezirkskontrolle
Unterthema ATM 10.3 —
Verkehrsmanagementprozess
Unterthema ATM 10.4 —
Verkehrsabwicklung

THEMA ATM 11 —
WARTEVERFAHREN

Unterthema ATM 11.1 —
Allgemeine Warteverfahren
Unterthema ATM 11.2 —
Wartende Luftfahrzeuge

SACHGEBIET 4:
METEOROLOGIE

THEMA MET 1 —
METEOROLOGISCHE ERSCHEINUNGEN

Unterthema MET 1.1 —
Meteorologische Erscheinungen

THEMA MET 2 —
QUELLEN METEOROLOGISCHER DATEN

Unterthema MET 2.1 —
Quellen meteorologischer Informationen

SACHGEBIET 5:
NAVIGATION

THEMA NAV 1 —
LUFTFAHRTKARTEN

Unterthema NAV 1.1 —
Karten

THEMA NAV 2 —
INSTRUMENTENNAVIGATION

Unterthema NAV 2.1 —
Navigationssysteme
Unterthema NAV 2.2 —
Navigatorische Unterstützung
Unterthema NAV 2.3 —
Anwendungen der leistungsbasierten Navigation

SACHGEBIET 6:
LUFTFAHRZEUGE

THEMA ACFT 1 —
LUFTFAHRZEUGINSTRUMENTE

Unterthema ACFT 1.1 —
Luftfahrzeuginstrumente

THEMA ACFT 2 —
LUFTFAHRZEUGKATEGORIEN

Unterthema ACFT 2.1 —
Wirbelschleppen

THEMA ACFT 3 —
FAKTOREN, DIE DIE LUFTFAHRZEUGLEISTUNG BEEINFLUSSEN

Unterthema ACFT 3.1 —
Faktoren beim Steigflug
Unterthema ACFT 3.2 —
Faktoren beim Reiseflug
Unterthema ACFT 3.3 —
Faktoren beim Sinkflug
Unterthema ACFT 3.4 —
Wirtschaftsfaktoren
Unterthema ACFT 3.5 —
Umweltfaktoren

THEMA ACFT 4 —
LUFTFAHRZEUGDATEN

Unterthema ACFT 4.1 —
Leistungsdaten

SACHGEBIET 7:
MENSCHLICHE FAKTOREN

THEMA HUM 1 —
INFORMATIONSVERARBEITUNG

Unterthema HUM 1.1 —
Kognition und ihre Einflussfaktoren
Unterthema HUM 1.2 —
Lageerfassung
Unterthema HUM 1.3 —
Entscheidungsfindung

THEMA HUM 2 —
GESUNDHEIT UND WOHLBEFINDEN BEEINFLUSSENDE FAKTOREN

Unterthema HUM 2.1 —
Ermüdung
Unterthema HUM 2.2 —
Stress

THEMA HUM 3 —
BEDROHUNGS- UND FEHLERMANAGEMENT

Unterthema HUM 3.1 —
Rahmen für das Bedrohungs- und Fehlermanagement
Unterthema HUM 3.2 —
Angewandtes Bedrohungs- und Fehlermanagement

THEMA HUM 4 —
TEAMARBEIT

Unterthema HUM 4.1 —
Vorteile der Teamarbeit
Unterthema HUM 4.2 —
Konfliktmanagement

THEMA HUM 5 —
SYSTEM

Unterthema HUM 5.1 —
ATM/ANS-Begriffssysteme

THEMA HUM 6 —
KOMMUNIKATION

Unterthema HUM 6.1 —
Effektive Kommunikation
Unterthema HUM 6.2 —
Effektives Feedback

SACHGEBIET 8:
AUSRÜSTUNG UND SYSTEME

THEMA EQPS 1 —
SPRACHKOMMUNIKATION

Unterthema EQPS 1.1 —
Funkkommunikation
Unterthema EQPS 1.2 —
Sonstige Sprachkommunikation

THEMA EQPS 2 —
AUTOMATISIERUNG IM FLUGVERKEHRSDIENST

Unterthema EQPS 2.1 —
Festes Flugfernmeldenetz (AFTN)
Unterthema EQPS 2.2 —
Automatischer Datenaustausch

THEMA EQPSB 3 —
ARBEITSPLATZ DES LOTSEN

Unterthema EQPS 3.1 —
Bedienung und Überwachung der Ausrüstung
Unterthema EQPS 3.2 —
Lagedarstellung und Informationssysteme
Unterthema EQPS 3.3 —
Flugdatensysteme

THEMA EQPS 4 —
ZUKÜNFTIGE AUSRÜSTUNG

Unterthema EQPS 4.1 —
Neuentwicklungen

THEMA EQPS 5 —
EINSCHRÄNKUNGEN UND STÖRUNGEN VON AUSRÜSTUNG UND SYSTEMEN

Unterthema EQPS 5.1 —
Reaktion auf Einschränkungen
Unterthema EQPS 5.2 —
Störungen in der Kommunikationsausrüstung
Unterthema EQPS 5.3 —
Störungen in der Navigationsausrüstung

SACHGEBIET 9:
BERUFLICHES UMFELD

THEMA PEN 1 —
VERTRAUTMACHEN

Unterthema PEN 1.1 —
Informationsbesuch bei einer Bezirkskontrollstelle

THEMA PEN 2 —
LUFTRAUMNUTZER

Unterthema PEN 2.1 —
Beteiligte am zivilen ATS-Betrieb
Unterthema PEN 2.2 —
Beteiligte am militärischen ATS-Betrieb

THEMA PEN 3 —
KUNDENBEZIEHUNGEN

Unterthema PEN 3.1 —
Bereitstellung von Diensten und Nutzeranforderungen

THEMA PEN 4 —
UMWELTSCHUTZ

Unterthema PEN 4.1 —
Umweltschutz

SACHGEBIET 10:
AUẞERGEWÖHNLICHE SITUATIONEN UND NOTLAGEN

THEMA ABES 1 —
UNGEWÖHNLICHE SITUATIONEN UND NOTLAGEN (ABES)

Unterthema ABES 1.1 —
Überblick über außergewöhnliche Situationen und Notlagen

THEMA ABES 2 —
VERBESSERUNG DER FERTIGKEITEN

Unterthema ABES 2.1 —
Effektivität der Kommunikation
Unterthema ABES 2.2 —
Vermeidung geistiger Überforderung
Unterthema ABES 2.3 —
Luft-Boden-Zusammenarbeit

THEMA ABES 3 —
VERFAHREN FÜR AUẞERGEWÖHNLICHE SITUATIONEN UND NOTLAGEN

Unterthema ABES 3.1 —
Anwendung von Verfahren für außergewöhnliche Situationen und Notlagen
Unterthema ABES 3.2 —
Funkausfall
Unterthema ABES 3.3 —
Unrechtmäßige Eingriffe und Bombendrohung im Luftfahrzeug
Unterthema ABES 3.4 —
Vom Kurs abgewichenes oder nicht identifiziertes Luftfahrzeug
Unterthema ABES 3.5 —
Umleitungen
Unterthema ABES 3.6 —
Ansteuerung von zivilen Luftfahrzeugen

INHALTSVERZEICHNIS

SACHGEBIET 1:
EINFÜHRUNG IN DEN LEHRGANG

THEMA INTR 1 —
LEHRGANGSMANAGEMENT

Unterthema INTR 1.1 —
Lehrgangseinführung
Unterthema INTR 1.2 —
Lehrgangsverwaltung
Unterthema INTR 1.3 —
Studienmaterial und Ausbildungsunterlagen

THEMA INTR 2 —
EINFÜHRUNG IN DEN AUSBILDUNGSLEHRGANG FÜR FLUGLOTSEN

Unterthema INTR 2.1 —
Lehrgangsinhalt und -organisation
Unterthema INTR 2.2 —
Ausbildungsethos
Unterthema INTR 2.3 —
Beurteilungsverfahren

SACHGEBIET 2:
LUFTFAHRTRECHT

THEMA LAW 1 —
LIZENZIERUNG/BEFÄHIGUNGSZEUGNIS VON FLUGLOTSEN

Unterthema LAW 1.1 —
Rechte und Bedingungen

THEMA LAW 2 —
REGELN UND VORSCHRIFTEN

Unterthema LAW 2.1 —
Berichte
Unterthema LAW 2.2 —
Luftraum

THEMA LAW 3 —
SICHERHEITSMANAGEMENT DER FLUGVERKEHRSKONTROLLE

Unterthema LAW 3.1 —
Feedback-Verfahren
Unterthema LAW 3.2 —
Sicherheitsuntersuchung

SACHGEBIET 3:
FLUGVERKEHRSMANAGEMENT

THEMA ATM 1 —
BEREITSTELLUNG VON DIENSTEN

Unterthema ATM 1.1 —
Flugverkehrskontrolldienst
Unterthema ATM 1.2 —
Fluginformationsdienst (FIS)
Unterthema ATM 1.3 —
Flugalarmdienst (ALRS)
Unterthema ATM 1.4 —
Systemkapazität von Flugverkehrsdiensten und Verkehrsflussregelung
Unterthema ATM 1.5 —
Luftraummanagement (ASM)

THEMA ATM 2 —
KOMMUNIKATION

Unterthema ATM 2.1 —
Effektive Kommunikation

THEMA ATM 3 —
FREIGABEN DER FLUGVERKEHRSKONTROLLE UND ANWEISUNGEN DER FLUGVERKEHRSKONTROLLE

Unterthema ATM 3.1 —
Freigaben der Flugverkehrskontrolle
Unterthema ATM 3.2 —
Anweisungen der Flugverkehrskontrolle

THEMA ATM 4 —
KOORDINATION

Unterthema ATM 4.1 —
Notwendigkeit der Koordination
Unterthema ATM 4.2 —
Instrumente und Methoden der Koordination
Unterthema ATM 4.3 —
Koordinationsverfahren

THEMA ATM 5 —
ALTIMETRIE UND FLUGHÖHENZUWEISUNG

Unterthema ATM 5.1 —
Altimetrie
Unterthema ATM 5.2 —
Bodenfreiheit

THEMA ATM 6 —
STAFFELUNGEN

Unterthema ATM 6.1 —
Vertikale Staffelung
Unterthema ATM 6.2 —
Längsstaffelung in einer Überwachungsumgebung
Unterthema ATM 6.3 —
Übertragung der Staffelung
Unterthema ATM 6.4 —
Wirbelschleppenstaffelung nach Entfernung
Unterthema ATM 6.5 —
Staffelung mithilfe von Luftverkehrsdarstellungssystemen

THEMA ATM 7 —
BORDSEITIGE UND BODENSEITIGE SICHERHEITSNETZE

Unterthema ATM 7.1 —
Bordseitige Sicherheitsnetze
Unterthema ATM 7.2 —
Bodenseitige Sicherheitsnetze

THEMA ATM 8 —
DATENANZEIGE

Unterthema ATM 8.1 —
Datenverwaltung

THEMA ATM 9 —
BETRIEBSUMGEBUNG (SIMULIERT)

Unterthema ATM 9.1 —
Integrität der Betriebsumgebung
Unterthema ATM 9.2 —
Überprüfung der Aktualität der Betriebsverfahren
Unterthema ATM 9.3 —
Übergabe-Übernahme

THEMA ATM 10 —
BEREITSTELLUNG EINES KONTROLLDIENSTES

Unterthema ATM 10.1 —
Zuständigkeit und Informationsverarbeitung
Unterthema ATM 10.2 —
Luftverkehrsüberwachungsdienst
Unterthema ATM 10.3 —
Verkehrsmanagementprozess
Unterthema ATM 10.4 —
Verkehrsabwicklung
Unterthema ATM 10.5 —
Kontrolldienst mit Unterstützung durch fortschrittliche Systeme

THEMA ATM 11 —
WARTEVERFAHREN

Unterthema ATM 11.1 —
Allgemeine Warteverfahren
Unterthema ATM 11.2 —
Anfliegende Luftfahrzeuge
Unterthema ATM 11.3 —
Warten in einer Überwachungsumgebung

THEMA ATM 12 —
IDENTIFIKATION

Unterthema ATM 12.1 —
Identifizierung
Unterthema ATM 12.2 —
Erhaltung der Identifikation
Unterthema ATM 12.3 —
Verlust der Identifikation
Unterthema ATM 12.4 —
Positionsdaten
Unterthema ATM 12.5 —
Weitergabe der Identifikation

SACHGEBIET 4:
METEOROLOGIE

THEMA MET 1 —
METEOROLOGISCHE ERSCHEINUNGEN

Unterthema MET 1.1 —
Meteorologische Erscheinungen

THEMA MET 2 —
QUELLEN METEOROLOGISCHER DATEN

Unterthema MET 2.1 —
Quellen meteorologischer Informationen

SACHGEBIET 5:
NAVIGATION

THEMA NAV 1 —
LUFTFAHRTKARTEN

Unterthema NAV 1.1 —
Karten

THEMA NAV 2 —
INSTRUMENTENNAVIGATION

Unterthema NAV 2.1 —
Navigationssysteme
Unterthema NAV 2.2 —
Stabilisierter Anflug
Unterthema NAV 2.3 —
Instrumentenabflüge und -anflüge
Unterthema NAV 2.4 —
Navigatorische Unterstützung
Unterthema NAV 2.5 —
Satellitengestützte Systeme
Unterthema NAV 2.6 —
Anwendungen der leistungsbasierten Navigation

SACHGEBIET 6:
LUFTFAHRZEUGE

THEMA ACFT 1 —
LUFTFAHRZEUGINSTRUMENTE

Unterthema ACFT 1.1 —
Luftfahrzeuginstrumente

THEMA ACFT 2 —
LUFTFAHRZEUGKATEGORIEN

Unterthema ACFT 2.1 —
Wirbelschleppen
Unterthema ACFT 2.2 —
Anwendung der ICAO-Anflugkategorien

THEMA ACFT 3 —
FAKTOREN, DIE DIE LUFTFAHRZEUGLEISTUNG BEEINFLUSSEN

Unterthema ACFT 3.1 —
Faktoren beim Steigflug
Unterthema ACFT 3.2 —
Faktoren beim Reiseflug
Unterthema ACFT 3.3 —
Faktoren beim Sinkflug und Anfangsanflug
Unterthema ACFT 3.4 —
Faktoren beim Endanflug und bei der Landung
Unterthema ACFT 3.5 —
Wirtschaftsfaktoren
Unterthema ACFT 3.6 —
Umweltfaktoren

THEMA ACFT 4 —
LUFTFAHRZEUGDATEN

Unterthema ACFT 4.1 —
Leistungsdaten

SACHGEBIET 7:
MENSCHLICHE FAKTOREN

THEMA HUM 1 —
INFORMATIONSVERARBEITUNG

Unterthema HUM 1.1 —
Kognition und ihre Einflussfaktoren
Unterthema HUM 1.2 —
Lageerfassung
Unterthema HUM 1.3 —
Entscheidungsfindung

THEMA HUM 2 —
GESUNDHEIT UND WOHLBEFINDEN BEEINFLUSSENDE FAKTOREN

Unterthema HUM 2.1 —
Ermüdung
Unterthema HUM 2.2 —
Stress

THEMA HUM 3 —
BEDROHUNGS- UND FEHLERMANAGEMENT

Unterthema HUM 3.1 —
Rahmen für das Bedrohungs- und Fehlermanagement
Unterthema HUM 3.2 —
Angewandtes Bedrohungs- und Fehlermanagement

THEMA HUM 4 —
TEAMARBEIT

Unterthema HUM 4.1 —
Vorteile der Teamarbeit
Unterthema HUM 4.2 —
Konfliktmanagement

THEMA HUM 5 —
SYSTEM

Unterthema HUM 5.1 —
ATM/ANS-Begriffssysteme

THEMA HUM 6 —
KOMMUNIKATION

Unterthema HUM 6.1 —
Effektive Kommunikation
Unterthema HUM 6.2 —
Effektives Feedback

SACHGEBIET 8:
AUSRÜSTUNG UND SYSTEME

THEMA EQPS 1 —
SPRACHKOMMUNIKATION

Unterthema EQPS 1.1 —
Funkkommunikation
Unterthema EQPS 1.2 —
Sonstige Sprachkommunikation

THEMA EQPS 2 —
AUTOMATISIERUNG IM FLUGVERKEHRSDIENST

Unterthema EQPS 2.1 —
Festes Flugfernmeldenetz (AFTN)
Unterthema EQPS 2.2 —
Automatischer Datenaustausch

THEMA EQPSB 3 —
ARBEITSPLATZ DES LOTSEN

Unterthema EQPS 3.1 —
Bedienung und Überwachung der Ausrüstung
Unterthema EQPS 3.2 —
Lagedarstellung und Informationssysteme
Unterthema EQPS 3.3 —
Flugdatensysteme
Unterthema EQPS 3.4 —
Nutzung des Luftverkehrsüberwachungssystems
Unterthema EQPS 3.5 —
Fortschrittliche Systeme

THEMA EQPS 4 —
ZUKÜNFTIGE AUSRÜSTUNG

Unterthema EQPS 4.1 —
Neuentwicklungen

THEMA EQPS 5 —
EINSCHRÄNKUNGEN UND STÖRUNGEN VON AUSRÜSTUNG UND SYSTEMEN

Unterthema EQPS 5.1 —
Reaktion auf Einschränkungen
Unterthema EQPS 5.2 —
Störungen in der Kommunikationsausrüstung
Unterthema EQPS 5.3 —
Störungen in der Navigationsausrüstung
Unterthema EQPS 5.4 —
Störungen in der Überwachungsausrüstung
Unterthema EQPS 5.5 —
Störungen des Flugverkehrskontrolldatenverarbeitungssystems

SACHGEBIET 9:
BERUFLICHES UMFELD

THEMA PEN 1 —
VERTRAUTMACHEN

Unterthema PEN 1.1 —
Informationsbesuch bei der Anflugkontrollstelle

THEMA PEN 2 —
LUFTRAUMNUTZER

Unterthema PEN 2.1 —
Beteiligte am zivilen ATS-Betrieb
Unterthema PEN 2.2 —
Beteiligte am militärischen ATS-Betrieb

THEMA PEN 3 —
KUNDENBEZIEHUNGEN

Unterthema PEN 3.1 —
Bereitstellung von Diensten und Nutzeranforderungen

THEMA PEN 4 —
UMWELTSCHUTZ

Unterthema PEN 4.1 —
Umweltschutz

SACHGEBIET 10:
AUẞERGEWÖHNLICHE SITUATIONEN UND NOTLAGEN

THEMA ABES 1 —
UNGEWÖHNLICHE SITUATIONEN UND NOTLAGEN (ABES)

Unterthema ABES 1.1 —
Überblick über außergewöhnliche Situationen und Notlagen

THEMA ABES 2 —
VERBESSERUNG DER FERTIGKEITEN

Unterthema ABES 2.1 —
Effektivität der Kommunikation
Unterthema ABES 2.2 —
Vermeidung geistiger Überforderung
Unterthema ABES 2.3 —
Luft-Boden-Zusammenarbeit

THEMA ABES 3 —
VERFAHREN FÜR AUẞERGEWÖHNLICHE SITUATIONEN UND NOTLAGEN

Unterthema ABES 3.1 —
Anwendung von Verfahren für außergewöhnliche Situationen und Notlagen
Unterthema ABES 3.2 —
Funkausfall
Unterthema ABES 3.3 —
Unrechtmäßige Eingriffe und Bombendrohung im Luftfahrzeug
Unterthema ABES 3.4 —
Vom Kurs abgewichenes oder nicht identifiziertes Luftfahrzeug
Unterthema ABES 3.5 —
Umleitungen
Unterthema ABES 3.6 —
Transponderausfall
Unterthema ABES 3.7 —
Ansteuerung von zivilen Luftfahrzeugen

SACHGEBIET 11:
FLUGPLÄTZE

THEMA AGA 1 —
FLUGPLATZDATEN, -AUSLEGUNG UND KOORDINIERUNG

Unterthema AGA 1.1 —
Begriffsbestimmungen
Unterthema AGA 1.2 —
Koordinierung

THEMA AGA 2 —
BEWEGUNGSFLÄCHE

Unterthema AGA 2.1 —
Bewegungsfläche
Unterthema AGA 2.2 —
Rollfeld
Unterthema AGA 2.3 —
Start- und Landebahnen

THEMA AGA 3 —
HINDERNISSE

Unterthema AGA 3.1 —
Hindernisfreier Luftraum um Flugplätze

THEMA AGA 4 —
VERSCHIEDENE AUSRÜSTUNG

Unterthema AGA 4.1 —
Position

INHALTSVERZEICHNIS

SACHGEBIET 1:
EINFÜHRUNG IN DEN LEHRGANG

THEMA INTR 1 —
LEHRGANGSMANAGEMENT

Unterthema INTR 1.1 —
Lehrgangseinführung
Unterthema INTR 1.2 —
Lehrgangsverwaltung
Unterthema INTR 1.3 —
Studienmaterial und Ausbildungsunterlagen

THEMA INTR 2 —
EINFÜHRUNG IN DEN AUSBILDUNGSLEHRGANG FÜR FLUGLOTSEN

Unterthema INTR 2.1 —
Lehrgangsinhalt und -organisation
Unterthema INTR 2.2 —
Ausbildungsethos
Unterthema INTR 2.3 —
Beurteilungsverfahren

SACHGEBIET 2:
LUFTFAHRTRECHT

THEMA LAW 1 —
LIZENZIERUNG/BEFÄHIGUNGSZEUGNIS VON FLUGLOTSEN

Unterthema LAW 1.1 —
Rechte und Bedingungen

THEMA LAW 2 —
REGELN UND VORSCHRIFTEN

Unterthema LAW 2.1 —
Berichte
Unterthema LAW 2.2 —
Luftraum

THEMA LAW 3 —
SICHERHEITSMANAGEMENT DER FLUGVERKEHRSKONTROLLE

Unterthema LAW 3.1 —
Feedback-Verfahren
Unterthema LAW 3.2 —
Sicherheitsuntersuchung

SACHGEBIET 3:
FLUGVERKEHRSMANAGEMENT

THEMA ATM 1 —
BEREITSTELLUNG VON DIENSTEN

Unterthema ATM 1.1 —
Flugverkehrskontrolldienst
Unterthema ATM 1.2 —
Fluginformationsdienst (FIS)
Unterthema ATM 1.3 —
Flugalarmdienst (ALRS)
Unterthema ATM 1.4 —
Systemkapazität von Flugverkehrsdiensten und Verkehrsflussregelung
Unterthema ATM 1.5 —
Luftraummanagement (ASM)

THEMA ATM 2 —
KOMMUNIKATION

Unterthema ATM 2.1 —
Effektive Kommunikation

THEMA ATM 3 —
ATC-FREIGABEN UND ATC-ANWEISUNGEN

Unterthema ATM 3.1 —
ATC-Freigaben
Unterthema ATM 3.2 —
ATC-Anweisungen

THEMA ATM 4 —
KOORDINATION

Unterthema ATM 4.1 —
Notwendigkeit der Koordination
Unterthema ATM 4.2 —
Instrumente und Methoden der Koordination
Unterthema ATM 4.3 —
Koordinationsverfahren

THEMA ATM 5 —
ALTIMETRIE UND FLUGHÖHENZUWEISUNG

Unterthema ATM 5.1 —
Altimetrie
Unterthema ATM 5.2 —
Bodenfreiheit

THEMA ATM 6 —
STAFFELUNGEN

Unterthema ATM 6.1 —
Vertikale Staffelung
Unterthema ATM 6.2 —
Längsstaffelung in einer Überwachungsumgebung
Unterthema ATM 6.3 —
Wirbelschleppenstaffelung nach Entfernung
Unterthema ATM 6.4 —
Staffelung mithilfe von Luftverkehrsdarstellungssystemen

THEMA ATM 7 —
BORDSEITIGE UND BODENSEITIGE SICHERHEITSNETZE

Unterthema ATM 7.1 —
Bordseitige Sicherheitsnetze
Unterthema ATM 7.2 —
Bodenseitige Sicherheitsnetze

THEMA ATM 8 —
DATENANZEIGE

Unterthema ATM 8.1 —
Datenverwaltung

THEMA ATM 9 —
BETRIEBSUMGEBUNG (SIMULIERT)

Unterthema ATM 9.1 —
Integrität der Betriebsumgebung
Unterthema ATM 9.2 —
Überprüfung der Aktualität der Betriebsverfahren
Unterthema ATM 9.3 —
Übergabe-Übernahme

THEMA ATM 10 —
BEREITSTELLUNG EINES KONTROLLDIENSTES

Unterthema ATM 10.1 —
Zuständigkeit und Informationsverarbeitung
Unterthema ATM 10.2 —
Luftverkehrsüberwachungsdienst
Unterthema ATM 10.3 —
Verkehrsmanagementprozess
Unterthema ATM 10.4 —
Verkehrsabwicklung
Unterthema ATM 10.5 —
Kontrolldienst mit Unterstützung durch fortschrittliche Systeme

THEMA ATM 11 —
WARTEVERFAHREN

Unterthema ATM 11.1 —
Allgemeine Warteverfahren
Unterthema ATM 11.2 —
Wartende Luftfahrzeuge
Unterthema ATM 11.3 —
Warteverfahren in einer Überwachungsumgebung

THEMA ATM 12 —
IDENTIFIKATION

Unterthema ATM 12.1 —
Identifizierung
Unterthema ATM 12.2 —
Erhaltung der Identifikation
Unterthema ATM 12.3 —
Verlust der Identifikation
Unterthema ATM 12.4 —
Positionsdaten
Unterthema ATM 12.5 —
Weitergabe der Identifikation

SACHGEBIET 4:
METEOROLOGIE

THEMA MET 1 —
METEOROLOGISCHE ERSCHEINUNGEN

Unterthema MET 1.1 —
Meteorologische Erscheinungen

THEMA MET 2 —
QUELLEN METEOROLOGISCHER DATEN

Unterthema MET 2.1 —
Quellen meteorologischer Informationen

SACHGEBIET 5:
NAVIGATION

THEMA NAV 1 —
LUFTFAHRTKARTEN

Unterthema NAV 1.1 —
Karten

THEMA NAV 2 —
INSTRUMENTENNAVIGATION

Unterthema NAV 2.1 —
Navigationssysteme
Unterthema NAV 2.2 —
Navigatorische Unterstützung
Unterthema NAV 2.3 —
Anwendungen der leistungsbasierten Navigation

SACHGEBIET 6:
LUFTFAHRZEUGE

THEMA ACFT 1 —
LUFTFAHRZEUGINSTRUMENTE

Unterthema ACFT 1.1 —
Luftfahrzeuginstrumente

THEMA ACFT 2 —
LUFTFAHRZEUGKATEGORIEN

Unterthema ACFT 2.1 —
Wirbelschleppen

THEMA ACFT 3 —
FAKTOREN, DIE DIE LUFTFAHRZEUGLEISTUNG BEEINFLUSSEN

Unterthema ACFT 3.1 —
Faktoren beim Steigflug
Unterthema ACFT 3.2 —
Faktoren beim Reiseflug
Unterthema ACFT 3.3 —
Faktoren beim Sinkflug
Unterthema ACFT 3.4 —
Wirtschaftsfaktoren
Unterthema ACFT 3.5 —
Umweltfaktoren

THEMA ACFT 4 —
LUFTFAHRZEUGDATEN

Unterthema ACFT 4.1 —
Leistungsdaten

SACHGEBIET 7:
MENSCHLICHE FAKTOREN

THEMA HUM 1 —
INFORMATIONSVERARBEITUNG

Unterthema HUM 1.1 —
Kognition und ihre Einflussfaktoren
Unterthema HUM 1.2 —
Lageerfassung
Unterthema HUM 1.3 —
Entscheidungsfindung

THEMA HUM 2 —
GESUNDHEIT UND WOHLBEFINDEN BEEINFLUSSENDE FAKTOREN

Unterthema HUM 2.1 —
Ermüdung
Unterthema HUM 2.2 —
Stress

THEMA HUM 3 —
BEDROHUNGS- UND FEHLERMANAGEMENT

Unterthema HUM 3.1 —
Rahmen für das Bedrohungs- und Fehlermanagement
Unterthema HUM 3.2 —
Angewandtes Bedrohungs- und Fehlermanagement

THEMA HUM 4 —
TEAMARBEIT

Unterthema HUM 4.1 —
Vorteile der Teamarbeit
Unterthema HUM 4.2 —
Konfliktmanagement

THEMA HUM 5 —
SYSTEM

Unterthema HUM 5.1 —
ATM/ANS-Begriffssysteme

THEMA HUM 6 —
KOMMUNIKATION

Unterthema HUM 6.1 —
Effektive Kommunikation
Unterthema HUM 6.2 —
Effektives Feedback

SACHGEBIET 8:
AUSRÜSTUNG UND SYSTEME

THEMA EQPS 1 —
SPRACHKOMMUNIKATION

Unterthema EQPS 1.1 —
Funkkommunikation
Unterthema EQPS 1.2 —
Sonstige Sprachkommunikation

THEMA EQPS 2 —
AUTOMATISIERUNG IM FLUGVERKEHRSDIENST

Unterthema EQPS 2.1 —
Festes Flugfernmeldenetz (AFTN)
Unterthema EQPS 2.2 —
Automatischer Datenaustausch

THEMA EQPSB 3 —
ARBEITSPLATZ DES LOTSEN

Unterthema EQPS 3.1 —
Bedienung und Überwachung der Ausrüstung
Unterthema EQPS 3.2 —
Lagedarstellung und Informationssysteme
Unterthema EQPS 3.3 —
Flugdatensysteme
Unterthema EQPS 3.4 —
Nutzung des Luftverkehrsüberwachungssystems
Unterthema EQPS 3.5 —
Fortschrittliche Systeme

THEMA EQPS 4 —
ZUKÜNFTIGE AUSRÜSTUNG

Unterthema EQPS 4.1 —
Neuentwicklungen

THEMA EQPS 5 —
EINSCHRÄNKUNGEN UND STÖRUNGEN VON AUSRÜSTUNG UND SYSTEMEN

Unterthema EQPS 5.1 —
Reaktion auf Einschränkungen
Unterthema EQPS 5.2 —
Störungen in der Kommunikationsausrüstung
Unterthema EQPS 5.3 —
Störungen in der Navigationsausrüstung
Unterthema EQPS 5.4 —
Störungen in der Überwachungsausrüstung
Unterthema EQPS 5.5 —
Störungen des Flugverkehrskontrolldatenverarbeitungssystems

SACHGEBIET 9:
BERUFLICHES UMFELD

THEMA PEN 1 —
VERTRAUTMACHEN

Unterthema PEN 1.1 —
Informationsbesuch bei einer Bezirkskontrollstelle

THEMA PEN 2 —
LUFTRAUMNUTZER

Unterthema PEN 2.1 —
Beteiligte am zivilen ATS-Betrieb
Unterthema PEN 2.2 —
Beteiligte am militärischen ATS-Betrieb

THEMA PEN 3 —
KUNDENBEZIEHUNGEN

Unterthema PEN 3.1 —
Bereitstellung von Diensten und Nutzeranforderungen

THEMA PEN 4 —
UMWELTSCHUTZ

Unterthema PEN 4.1 —
Umweltschutz

SACHGEBIET 10:
AUẞERGEWÖHNLICHE SITUATIONEN UND NOTLAGEN

THEMA ABES 1 —
UNGEWÖHNLICHE SITUATIONEN UND NOTLAGEN (ABES)

Unterthema ABES 1.1 —
Überblick über außergewöhnliche Situationen und Notlagen

THEMA ABES 2 —
VERBESSERUNG DER FERTIGKEITEN

Unterthema ABES 2.1 —
Effektivität der Kommunikation
Unterthema ABES 2.2 —
Vermeidung geistiger Überforderung
Unterthema ABES 2.3 —
Luft-Boden-Zusammenarbeit

THEMA ABES 3 —
VERFAHREN FÜR AUẞERGEWÖHNLICHE SITUATIONEN UND NOTLAGEN

Unterthema ABES 3.1 —
Anwendung von Verfahren für außergewöhnliche Situationen und Notlagen
Unterthema ABES 3.2 —
Funkausfall
Unterthema ABES 3.3 —
Unrechtmäßige Eingriffe und Bombendrohung im Luftfahrzeug
Unterthema ABES 3.4 —
Vom Kurs abgewichenes oder nicht identifiziertes Luftfahrzeug
Unterthema ABES 3.5 —
Umleitungen
Unterthema ABES 3.6 —
Transponderausfall
Unterthema ABES 3.7 —
Ansteuerung von zivilen Luftfahrzeugen

Anhang I (Teil-ATCO) der Verordnung (EU) 2015/340 wird wie folgt geändert:

1.
Punkt ATCO.A.010 erhält folgende Fassung:

ATCO.A.010
Antrag auf Wechsel der zuständigen Behörde

a)
Beabsichtigt der Lizenzinhaber, die mit einer Berechtigung verbundenen Rechte in einem Mitgliedstaat ausüben, dessen zuständige Behörde nicht die Behörde ist, die die Lizenz erteilt hat, so beantragt der Lizenzinhaber bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem diese Rechte ausgeübt werden sollen, gemäß dem von dieser Behörde festgelegten Verfahren einen Wechsel der zuständigen Behörde. Zu diesem Zweck tauschen die betreffenden Behörden alle relevanten Informationen aus, die für den Wechsel der zuständigen Behörde nach den in Punkt ATCO.AR.B.001(c) und Punkt ATCO.AR.D.003 genannten Verfahren erforderlich sind.
b)
Abweichend von Buchstabe a ist ein Wechsel der zuständigen Behörde nicht erforderlich, wenn es nur darum geht, dass Ausbilder und Beurteiler für synthetische Übungsgeräte ihre Rechte in einer synthetischen Übungsgeräteumgebung ausüben oder wenn die mit einer Auszubildendenlizenz verbundenen Rechte ausgeübt werden.
c)
Zum Zwecke der Ausübung der mir einer Lizenz verbundenen Rechte in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen, in dem die Lizenz erteilt wurde, muss der Lizenzinhaber die in Punkt ATCO.B.030 genannten Anforderungen an die Sprachkompetenz so erfüllen, wie sie von dem Mitgliedstaat, in dem die Rechte ausgeübt werden sollen, festgelegt sind.

2.
Punkt ATCO.A.015 erhält folgende Fassung:

ATCO.A.015
Ausübung der mit den Lizenzen verbundenen Rechte und vorübergehende Dienstunfähigkeit

a)
Die Ausübung der mit einer Lizenz verbundenen Rechte hängt von den Erlaubnissen und Befugnissen, der Gültigkeit der Berechtigungen und Lizenzvermerke sowie dem Tauglichkeitszeugnis ab, es sei denn, das Tauglichkeitszeugnis ist nach Buchstabe b nicht erforderlich.
b)
Das Tauglichkeitszeugnis ist nicht erforderlich, wenn in einer synthetischen Übungsgeräteumgebung Rechte eines Ausbilders oder Beurteilers ausgeübt werden.
c)
Lizenzinhaber dürfen die mit ihrer Lizenz verbundenen Rechte nicht ausüben, wenn sie Zweifel haben, ob sie in der Lage sind, die mit der Lizenz verbundenen Rechte sicher auszuüben; in einem solchen Fall informieren sie den betreffenden Anbieter von Flugsicherungsdiensten unverzüglich über die vorübergehende Unfähigkeit, die mit ihrer Lizenz verbundenen Rechte auszuüben.
d)
Anbieter von Flugsicherungsdiensten können einen Lizenzinhaber vorübergehend dienstunfähig erklären, wenn ihnen Zweifel bezüglich der Fähigkeit des Lizenzinhabers bekannt werden, die mit der Lizenz verbundenen Rechte sicher auszuüben.
e)
Anbieter von Flugsicherungsdiensten müssen objektive, transparente und nichtdiskriminierende Verfahren erarbeiten und umsetzen, die es Lizenzinhabern ermöglichen, ihre vorübergehende Unfähigkeit, die mit ihrer Lizenz verbundenen Rechte nach Buchstabe c auszuüben, zu melden, und um nach Buchstabe d Lizenzinhaber vorübergehend dienstunfähig zu erklären sowie die zuständige Behörde wie in diesem Verfahren definiert zu informieren.
f)
Die in Buchstabe e genannten Verfahren müssen in das Kompetenzprogramm der Flugverkehrskontrollstelle nach Punkt ATCO.B.025(a)(13) aufgenommen werden.

3.
Punkt ATCO.B.001 erhält folgende Fassung:

ATCO.B.001
Auszubildendenlizenz

a)
Inhaber einer Auszubildendenlizenz sind berechtigt, gemäß den in ihrer Lizenz enthaltenen Erlaubnissen und Befugnissen Flugverkehrskontrolldienste unter Aufsicht eines Ausbilders für die Ausbildung am Arbeitsplatz zu erbringen und eine Ausbildung für zusätzliche Befugnisse und Berechtigungen zu absolvieren.
b)
Personen, die eine Auszubildendenlizenz beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

1.
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
2.
Sie müssen in den 12 Monaten vor der Antragstellung bei einer Ausbildungsorganisation, die die Anforderungen von Anhang III (Teil ATCO.OR) erfüllt, eine für die Erlaubnis und gegebenenfalls Befugnis relevante Erstausbildung, wie in Teil-ATCO Teilabschnitt D Abschnitt 2 festgelegt, erfolgreich absolviert haben.
3.
Sie müssen über ein gültiges Tauglichkeitszeugnis verfügen.
4.
Sie müssen eine ausreichende Sprachkompetenz gemäß den Anforderungen in Punkt ATCO.B.030 nachgewiesen haben.

c)
Die Auszubildendenlizenz muss den/die Sprachkompetenzvermerk(e) und mindestens eine Erlaubnis und gegebenenfalls eine Befugnis enthalten.
d)
Der Inhaber einer Auszubildendenlizenz, der die Ausübung der mit dieser Lizenz verbundenen Rechte nicht innerhalb eines Jahres nach ihrer Erteilung begonnen oder die Ausübung dieser Rechte für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr unterbrochen hat, darf die Ausbildung am Arbeitsplatz in dieser Erlaubnis nur unter den beiden folgenden Bedingungen aufnehmen oder fortsetzen:

1.
Eine Ausbildungsorganisation, die die in Anhang III (Teil ATCO.OR) festgelegten Anforderungen erfüllt und für die Erteilung einer für die betreffende Erlaubnis relevanten Erstausbildung zugelassen ist, hat die bisherige Befähigung des Inhabers der Auszubildendenlizenz daraufhin beurteilt, ob er weiterhin die für diese Erlaubnis relevanten Anforderungen erfüllt.
2.
Etwaige Ausbildungsanforderungen, die sich aus der Beurteilung nach Buchstabe d Nummer 1 ergeben, sind erfüllt.

4.
Punkt ATCO.B.005(e) erhält folgende Fassung:

e)
Der Inhaber einer Fluglotsenlizenz, der die Ausübung der mit einer Erlaubnis verbundenen Rechte nicht innerhalb eines Jahres nach ihrer Erteilung begonnen hat, darf die Ausbildung am Arbeitsplatz in dieser Erlaubnis nur unter den beiden folgenden Bedingungen aufnehmen:

1.
Eine Ausbildungsorganisation, die die in Anhang III (Teil ATCO.OR) festgelegten Anforderungen erfüllt und für die Durchführung einer für die betreffende Erlaubnis relevanten Erstausbildung zugelassen ist, hat die bisherige Befähigung des Inhabers der Fluglotsenlizenz daraufhin beurteilt, ob er weiterhin die für diese Erlaubnis relevanten Anforderungen erfüllt.
2.
Etwaige Ausbildungsanforderungen, die sich aus der Beurteilung nach Buchstabe e Nummer 1 ergeben, sind erfüllt.

5.
Punkt ATCO.B.010 erhält folgende Fassung:

ATCO.B.010
Erlaubnisse für Fluglotsen

a)
Um deutlich zu machen, zur Erbringung welcher Art von Diensten der Lizenzinhaber berechtigt ist, müssen die Lizenzen eine oder mehrere der nachstehend genannten Erlaubnisse enthalten:

1.
Die Erlaubnis „Flugplatzkontrolle” (Area Control Rating, ADC), die angibt, dass der Lizenzinhaber befähigt ist, einen Flugverkehrskontrolldienst für den Flugplatzverkehr durchzuführen;
2.
die Erlaubnis „Anflugkontrolle ohne elektronische Luftverkehrsdarstellung” (Approach Control Procedural, APP), die angibt, dass der Lizenzinhaber befähigt ist, einen Flugverkehrskontrolldienst für anfliegende, abfliegende oder durchfliegende Luftfahrzeuge ohne elektronische Luftverkehrsdarstellung durchzuführen;
3.
die Erlaubnis „Anflugkontrolle mit elektronischer Luftverkehrsdarstellung” (Approach Control Surveillance, APS), die angibt, dass der Lizenzinhaber befähigt ist, einen Flugverkehrskontrolldienst für anfliegende, abfliegende oder durchfliegende Luftfahrzeuge unter Nutzung von elektronischer Luftverkehrsdarstellung durchzuführen;
4.
die Erlaubnis „Bezirkskontrolle ohne elektronische Luftverkehrsdarstellung” (Area Control Procedural, ACP), die angibt, dass der Lizenzinhaber befähigt ist, einen Flugverkehrskontrolldienst für Luftfahrzeuge ohne Nutzung von elektronischer Luftverkehrsdarstellung durchzuführen;
5.
die Erlaubnis „Bezirkskontrolle mit elektronischer Luftverkehrsdarstellung” (Area Control Surveillance, ACS), die angibt, dass der Lizenzinhaber befähigt ist, einen Flugverkehrskontrolldienst für Luftfahrzeuge unter Nutzung von elektronischer Luftverkehrsdarstellung durchzuführen.

b)
Der Inhaber einer Erlaubnis, der die Ausübung der mit der betreffenden Erlaubnis verbundenen Rechte während eines Zeitraums von vier oder mehr unmittelbar vorangegangenen aufeinanderfolgenden Jahren unterbrochen hat, darf eine Ausbildung am Arbeitsplatz in dieser Erlaubnis nur unter den folgenden beiden Bedingungen aufnehmen:

1.
Eine Ausbildungsorganisation, die die in Anhang III (Teil ATCO.OR) festgelegten Anforderungen erfüllt und für die Durchführung einer für die betreffende Erlaubnis relevanten Erstausbildung zugelassen ist, hat die bisherige Befähigung des Erlaubnisinhabers daraufhin beurteilt, ob er weiterhin die für diese Erlaubnis relevanten Anforderungen erfüllt.
2.
Etwaige Ausbildungsanforderungen, die sich aus der Beurteilung nach Buchstabe b Nummer 1 ergeben, sind erfüllt.

6.
Punkt ATCO.B.015 erhält folgende Fassung:

ATCO.B.015
Befugnisse

a)
Die Erlaubnis „Flugplatzkontrolle” (Area Control Rating, ADC) kann die Befugnis „Flugplatzkontrolle mit elektronischer Luftverkehrsdarstellung” (Aerodrome Control Surveillance, SUR) beinhalten, die angibt, dass der Lizenzinhaber befähigt ist, Flugplatzkontrolle mithilfe von Luftverkehrsdarstellungssystemen durchzuführen.
b)
Die Erlaubnis „Anflugkontrolle mit elektronischer Luftverkehrsdarstellung” (Approach Control Surveillance, APS) kann eine der folgenden Befugnisse beinhalten:

1.
Die Befugnis „Präzisionsanflug mit Radar” (Precision Approach Radar, PAR), die angibt, dass der Lizenzinhaber befähigt ist, bodengeführte Präzisionsanflüge unter Nutzung von Präzisionsanflugradar für Luftfahrzeuge im Endanflug auf die Landebahn durchzuführen;
2.
die Befugnis „Anflug mit Überwachungsradar” (Surveillance Radar Approach, SRA), die angibt, dass der Lizenzinhaber befähigt ist, bodengeführte Nichtpräzisionsanflüge unter Nutzung von Überwachungsausrüstung für Luftfahrzeuge im Endanflug auf die Landebahn durchzuführen.

c)
Die Erlaubnis „Bezirkskontrolle ohne elektronische Luftverkehrsdarstellung” (Area Control Procedural, ACP) kann die Befugnis „Ozeankontrolle” (Oceanic Control, OCN) beinhalten, die angibt, dass der Lizenzinhaber befähigt ist, Flugverkehrskontrolldienste für Luftfahrzeuge durchzuführen, die in einem Ozeankontrollbezirk betrieben werden.
d)
Die Erlaubnis „Bezirkskontrolle mit elektronischer Luftverkehrsdarstellung” (Area Control Surveillance, ACS) kann die Befugnis „Ozeankontrolle” (Oceanic Control, OCN) beinhalten, die angibt, dass der Lizenzinhaber befähigt ist, Flugverkehrskontrolldienste für Luftfahrzeuge durchzuführen, die in einem Ozeankontrollbezirk betrieben werden.

7.
Punkt ATCO.B.020 erhält folgende Fassung:

ATCO.B.020
Berechtigungen

a)
Die Berechtigung ist die dem Lizenzinhaber erteilte Genehmigung zur Erbringung von Flugverkehrskontrolldiensten für einen bestimmten Sektor, eine bestimmte Gruppe von Sektoren und/oder bestimmte Arbeitsplätze unter der Verantwortung einer Flugsicherungsdienststelle.
b)
Anwärter für eine Berechtigung müssen einen Berechtigungslehrgang gemäß den Anforderungen in Teil-ATCO Teilabschnitt D Abschnitt 3 erfolgreich abgeschlossen haben.
c)
Abweichend von Buchstabe b ist die Phase der Ausbildung am Arbeitsplatz nach Teil-ATCO Unterabschnitt D Abschnitt 3 nicht erforderlich, wenn die Berechtigung im Zusammenhang mit der Erteilung einer befristeten OJTI-Genehmigung für dieselbe Kontrollstelle erteilt wird.
d)
Einschränkungen der Ausübung der mit der Erlaubnis „Flugplatzkontrolle” (Aerodrome Control, ADC) verbundenen Rechte sind in der Berechtigung anzugeben.
e)
Anwärter für eine Berechtigung nach einem Wechsel der für sie zuständigen Behörde gemäß Punkt ATCO.A.010 müssen zusätzlich zu den Anforderungen in Punkt ATCO.B.020(b) die Anforderungen von Punkt ATCO.D.060(f) erfüllen.
f)
Für Fluglotsen, die Flugverkehrskontrolldienste für Luftfahrzeuge erbringen, die Testflüge durchführen, kann die zuständige Behörde zusätzliche Anforderungen zu den unter Buchstabe b genannten festlegen.
g)
Berechtigungen müssen für den im Kompetenzprogramm der Flugverkehrskontrollstelle genannten Zeitraum gelten. Dieser Zeitraum darf drei Jahre nicht überschreiten.
h)
Bei der erstmaligen Erteilung und Erneuerung von Berechtigungen muss deren Gültigkeitszeitraum spätestens 30 Tage nach dem Datum beginnen, zu dem die Beurteilung erfolgreich abgeschlossen wurde.
i)
Berechtigungen müssen verlängert werden, wenn

1.
der Anwärter die mit der Lizenz verbundenen Rechte während der Mindestanzahl von Stunden gemäß dem Kompetenzprogramm der Flugverkehrskontrollstelle ausgeübt hat;
2.
der Anwärter eine Auffrischungsschulung innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Berechtigung gemäß dem Kompetenzprogramm der Flugverkehrskontrollstelle absolviert hat;
3.
die Befähigung des Anwärters gemäß dem Kontrollstellenkompetenzprogramm frühestens drei Monate vor dem Ablaufdatum der Berechtigung beurteilt wurde.

j)
Berechtigungen müssen, sofern die Anforderungen nach Buchstabe i erfüllt sind, innerhalb der ihrem Ablaufdatum unmittelbar vorausgehenden Dreimonatsfrist verlängert werden. In diesen Fällen wird der Gültigkeitszeitraum ab diesem Ablaufdatum gerechnet.
k)
Wird die Berechtigung vor der in Buchstabe j genannten Frist verlängert, beginnt der Gültigkeitszeitraum spätestens 30 Tage nach dem Datum, zu dem die Beurteilung erfolgreich abgeschlossen wurde, sofern auch die Anforderungen nach Buchstabe i Nummern 1 und 2 erfüllt sind.
l)
Ist die Gültigkeit einer Berechtigung abgelaufen, muss der Lizenzinhaber für die Erneuerung der Berechtigung den Berechtigungslehrgang gemäß den Anforderungen in Teil-ATCO Teilabschnitt D Abschnitt 3 erfolgreich abschließen.

8.
Punkt ATCO.B.025 erhält folgende Fassung:

ATCO.B.025
Kompetenzprogramm der Flugverkehrskontrollstelle

a)
Kompetenzprogramme der Flugverkehrskontrollstelle müssen vom Anbieter von Flugsicherungsdiensten erarbeitet und von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Ein Kompetenzprogramm der Flugverkehrskontrollstelle muss mindestens folgende Elemente umfassen:

1.
Die Gültigkeit der Berechtigung(en) nach Punkt ATCO.B.020(g);
2.
den längstmöglichen durchgehenden Zeitraum, in dem die mit einer Berechtigung verbundenen Rechte nicht ausgeübt werden. Dieser Zeitraum darf 90 Kalendertage nicht überschreiten;
3.
die für die Zwecke von Punkt ATCO.B.020(i)(1) geltende Mindestanzahl von Stunden bzw., im Falle von SRA- und PAR-Befugnissen, die Mindestanzahl von Anflügen, für die Ausübung der mit der Berechtigung verbundenen Rechte innerhalb eines definierten Zeitraums, der zwölf Monate nicht überschreiten darf. Bei Ausbildern für die Ausbildung am Arbeitsplatz, die die mit dem OJTI-Vermerk verbundenen Rechte ausüben, wird die für die Ausbildung aufgewandte Zeit mit maximal 50 % der Stunden angerechnet, die für die Verlängerung der Berechtigung erforderlich sind;
4.
Verfahren für die Fälle, in denen der Lizenzinhaber die in Buchstabe a Nummern 2 und 3 genannten Anforderungen nicht erfüllt;
5.
Abläufe für die Beurteilung der Befähigung, einschließlich der Sachgebiete der Auffrischungsschulung nach Punkt ATCO.D.080(b);
6.
Abläufe für die Prüfung von Theoriekenntnis und Verständnis, die für die Ausübung der mit den Erlaubnissen, Befugnissen, Berechtigungen und Vermerken verbundenen Rechte erforderlich sind;
7.
Abläufe für die Identifizierung der Themen und Unterthemen, Zielsetzungen und Ausbildungsmethoden des Kompetenzerhaltungstrainings;
8.
die Mindestdauer und Häufigkeit der Auffrischungsschulung;
9.
Abläufe für die Prüfung der Theoriekenntnisse und/oder die Beurteilung der praktischen Fertigkeiten, die während der Umschulung erworben wurden, einschließlich der Mindestpunktzahl für das Bestehen der Prüfungen;
10.
Abläufe für den Fall des Nichtbestehens einer Prüfung oder Beurteilung, einschließlich der Widerspruchsverfahren;
11.
Qualifikationen, Aufgaben und Pflichten des Ausbildungspersonals;
12.
Verfahren zur Sicherstellung nach Punkt ATCO.C.010(b)(3) und Punkt ATCO.C.030(b)(3), dass Praxis-Ausbilder Unterrichtstechniken in den Verfahren praktiziert haben, in denen sie die Ausbildung erteilen sollen,
13.
Verfahren für die Meldung und die Behandlung von Fällen einer vorübergehenden Unfähigkeit, die mit einer Lizenz verbundenen Rechte auszuüben, sowie für die Information der zuständigen Behörde nach Punkt ATCO.A.015(e);
14.
Angaben zu den Aufzeichnungen, die nach Punkt ATCO.OR.C.020 speziell über das Kompetenzerhaltungstraining und die Beurteilungen geführt werden müssen;
15.
Ablauf und Begründung hinsichtlich der Überprüfung und Änderung des Kompetenzprogramms der Flugverkehrskontrollstelle und dessen Vorlage bei der zuständigen Behörde. Die Überprüfung des Kompetenzprogramms der Flugverkehrskontrollstelle muss mindestens alle drei Jahre durchgeführt werden.

b)
Zur Erfüllung der in Buchstabe a Nummer 3 festgelegten Anforderungen müssen die Anbieter von Flugsicherungsdiensten Aufzeichnungen über die Stunden, in denen jeder Lizenzinhaber die mit seiner Berechtigung verbundenen Rechte durch eine Tätigkeit in Sektoren, Gruppen von Sektoren und/oder an den Arbeitsplätzen in der Flugverkehrskontrollstelle ausübt, führen und diese Daten den zuständigen Behörden und den Lizenzinhabern auf Antrag zur Verfügung stellen.
c)
Bei der Festlegung der in Buchstabe a Nummern 4 und 13 genannten Verfahren müssen die Anbieter von Flugsicherungsdiensten sicherstellen, dass Mechanismen zur Gewährleistung einer fairen Behandlung von Lizenzinhabern angewandt werden, wenn die Gültigkeit ihrer Berechtigungen und Vermerke nicht verlängert werden kann.

9.
Punkt ATCO.B.040 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

a)
Der Nachweis der Sprachkompetenz muss nach einem von einer zuständigen Behörde genehmigten Verfahren erfolgen, in dem Folgendes festgelegt sein muss:

1.
der Ablauf der Durchführung der Beurteilung;
2.
die Qualifikation der Beurteiler;
3.
das Widerspruchsverfahren.

10.
Punkt ATCO.C.015 erhält folgende Fassung:

ATCO.C.015
Beantragung des Ausbildervermerks für die Ausbildung am Arbeitsplatz (On-the-job training instructor, OJTI)

Personen, die einen OJTI-Vermerk beantragen, müssen alle folgenden Bedingungen erfüllen:
a)
Sie müssen Inhaber einer Fluglotsenlizenz mit einer gültigen Berechtigung sein.
b)
Sie müssen die mit einer Fluglotsenlizenz verbundenen Rechte in einem dem Antrag unmittelbar vorangehenden Zeitraum von mindestens zwei Jahren ausgeübt haben. Dieser Zeitraum kann von der zuständigen Behörde auf Antrag der Ausbildungsorganisation auf nicht weniger als ein Jahr verkürzt werden.
c)
Sie müssen innerhalb von zwölf Monaten vor der Antragstellung einen Lehrgang in praktischen Unterrichtstechniken absolviert haben, in dem die erforderlichen Kenntnisse und pädagogischen Kompetenzen gelehrt und in geeigneter Weise beurteilt wurden.

11.
Punkt ATCO.C.020 erhält folgende Fassung:

ATCO.C.020
Gültigkeit des Ausbildervermerks für die Ausbildung am Arbeitsplatz

a)
Der OJTI-Vermerk gilt für einen Zeitraum von drei Jahren.
b)
Der OJTI-Vermerk kann durch erfolgreichen Abschluss einer Auffrischungsschulung in praktischen Ausbildungsfähigkeiten während seines Gültigkeitszeitraums verlängert werden, sofern die Anforderung von Punkt ATCO.C.015(a) erfüllt ist.
c)
Ist der OJTI-Vermerk abgelaufen und ist die Anforderung von Punkt ATCO.C.015(a) erfüllt, kann er erneuert werden, sofern der Inhaber des OJTI-Vermerks innerhalb der zwölf Monate vor dem Antrag auf Erneuerung

1.
eine Auffrischungsschulung in praktischen Ausbildungsfähigkeiten absolviert hat und
2.
eine Beurteilung der Befähigung als Praxis-Ausbilder erfolgreich bestanden hat.

d)
Im Falle einer erstmaligen Erteilung und Erneuerung beginnt der Gültigkeitszeitraum des OJTI-Vermerks spätestens 30 Tage nach dem Datum, zu dem die Beurteilung erfolgreich abgeschlossen wurde.
e)
Falls die Anforderung von Punkt ATCO.C.015(a) nicht erfüllt wird, kann der OJTI-Vermerk gegen einen STDI-Vermerk ausgetauscht werden, sofern die Einhaltung der Anforderungen von Punkt ATCO.C.040 Buchstaben b und c gewährleistet ist.

12.
Punkt ATCO.C.030 erhält folgende Fassung:

ATCO.C.030
Rechte von Ausbildern für die Ausbildung an synthetischen Übungsgeräten (Synthetic training device instructor, STDI)

a)
Inhaber eines STDI-Vermerks sind berechtigt, praktische Ausbildung an synthetischen Übungsgeräten wie folgt durchzuführen:

1.
Zu Sachgebieten praktischer Art während der Erstausbildung;
2.
Ausbildung an einer Flugverkehrskontrollstelle mit Ausnahme der Ausbildung am Arbeitsplatz und
3.
Kompetenzerhaltungstraining.

Führt der STDI eine Vorbereitungsphase für die Ausbildung am Arbeitsplatz durch, muss er Inhaber einer einschlägigen Berechtigung sein oder gewesen sein.

b)
Inhaber eines STDI-Vermerks dürfen die mit dem Vermerk verbundenen Rechte nur ausüben, wenn sie

1.
mindestens zwei Jahre Erfahrung in der Erlaubnis haben, in der sie unterrichten werden;
2.
Kenntnisse der aktuellen betrieblichen Arbeitsmethoden nachgewiesen haben;
3.
Unterrichtstechniken in den Verfahren praktiziert haben, die im Unterricht vermittelt werden sollen.

c)
Abweichend von Buchstabe b Nummer 1

1.
kann der Zeitraum von zwei Jahren von der zuständigen Behörde auf Antrag der Ausbildungsorganisation auf nicht weniger als ein Jahr verkürzt werden;
2.
ist für die Zwecke der Grundausbildung jede erteilte Erlaubnis ausreichend;
3.
kann für die Zwecke der Erlaubnisausbildung eine Ausbildung für bestimmte und ausgewählte betriebliche Aufgaben von einem STDI durchgeführt werden, der Inhaber einer für diese bestimmte und ausgewählte betriebliche Aufgabe relevanten Erlaubnis ist.

13.
Punkt ATCO.C.035 erhält folgende Fassung:

ATCO.C.035
Beantragung des Ausbildervermerks für die Ausbildung an synthetischen Ausbildungsgeräten

Personen, die einen STDI-Vermerk beantragen, müssen alle folgenden Bedingungen erfüllen:
a)
Sie müssen die mit einer Fluglotsenlizenz verbundenen Rechte mit beliebiger Erlaubnis in einem Zeitraum von mindestens zwei Jahren ausgeübt haben. Dieser Zeitraum kann von der zuständigen Behörde auf Antrag der Ausbildungsorganisation auf nicht weniger als ein Jahr verkürzt werden.
b)
Sie müssen innerhalb von zwölf Monaten vor der Antragstellung einen Lehrgang in praktischen Unterrichtstechniken absolviert haben, in dem die erforderlichen Kenntnisse und pädagogischen Kompetenzen anhand theoretischer und praktischer Methoden gelehrt und in geeigneter Weise beurteilt wurden.

14.
Punkt ATCO.C.040 erhält folgende Fassung:

ATCO.C.040
Gültigkeit des Ausbildervermerks für die Ausbildung an synthetischen Ausbildungsgeräten

a)
Der STDI-Vermerk gilt für einen Zeitraum von drei Jahren.
b)
Der STDI-Vermerk kann durch erfolgreichen Abschluss einer Auffrischungsschulung in praktischen Ausbildungsfähigkeiten und aktuellen betrieblichen Arbeitsmethoden während seines Gültigkeitszeitraums verlängert werden.
c)
Ist der STDI-Vermerk abgelaufen, kann er erneuert werden, sofern der Inhaber des STDI-Vermerks innerhalb der zwölf Monate vor dem Antrag auf Erneuerung

1.
eine Auffrischungsschulung in praktischen Ausbildungsfähigkeiten und aktuellen betrieblichen Arbeitsmethoden absolviert hat und
2.
eine Beurteilung der Befähigung als Praxis-Ausbilder erfolgreich bestanden hat.

d)
Im Falle einer erstmaligen Erteilung und Erneuerung beginnt der Gültigkeitszeitraum des STDI-Vermerks spätestens 30 Tage nach dem Datum, zu dem die Beurteilung erfolgreich abgeschlossen wurde.

15.
Punkt ATCO.C.045 erhält folgende Fassung:

ATCO.C.045
Rechte von Beurteilern

a)
Beurteilungen dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die über einen Beurteilervermerk verfügen.
b)
Inhaber eines Beurteilervermerks sind berechtigt, folgende Beurteilungen durchzuführen:

1.
Beurteilungen während der Erstausbildung für die Erteilung einer Auszubildendenlizenz oder für die Erteilung einer neuen Erlaubnis und/oder einer neuen Befugnis, soweit zutreffend;
2.
Beurteilungen der bisherigen Befähigung für die Zwecke der Punkte ATCO.B.001(d), ATCO.B.005(e) und ATCO.B.010(b);
3.
Beurteilungen von Fluglotsen in Ausbildung für die Erteilung einer Berechtigung und von Befugnissen, soweit zutreffend;
4.
Beurteilungen von Fluglotsen für die Erteilung einer Berechtigung und von Befugnissen, soweit zutreffend, sowie für die Verlängerung und Erneuerung einer Berechtigung;
5.
Beurteilungen von antragstellenden Praxis-Ausbildern oder antragstellenden Beurteilern, wenn die Einhaltung der geltenden Anforderungen von Buchstabe d Nummern 2 bis 4 gewährleistet ist.

c)
Inhaber eines Beurteilervermerks dürfen die mit dem Vermerk verbundenen Rechte nur ausüben, wenn sie

1.
mindestens zwei Jahre Erfahrung in der Erlaubnis und den Befugnissen haben, in denen sie eine Beurteilung vornehmen, und
2.
Kenntnisse der aktuellen betrieblichen Arbeitsmethoden nachgewiesen haben.

d)
Zusätzlich zu den unter Buchstabe c genannten Anforderungen dürfen Inhaber eines Beurteilervermerks die mit dem Vermerk verbundenen Rechte nur ausüben

1.
für Beurteilungen, die zur Erteilung, Verlängerung und Erneuerung einer Berechtigung führen, wenn sie während eines unmittelbar vorangehenden Zeitraums von mindestens einem Jahr auch Inhaber der mit der Beurteilung verbundenen Berechtigung sind;
2.
für die Beurteilung der Befähigung einer Person, die die Erteilung oder Erneuerung eines STDI-Vermerks beantragt, wenn sie Inhaber eines STDI- oder OJTI-Vermerks sind und die mit diesem Vermerk verbundenen Rechte mindestens drei Jahre ausgeübt haben;
3.
für die Beurteilung der Befähigung einer Person, die die Erteilung oder Erneuerung eines OJTI-Vermerks beantragt, wenn sie Inhaber eines OJTI-Vermerks sind und die Rechte dieses Vermerks mindestens drei Jahre ausgeübt haben;
4.
für die Beurteilung der Befähigung einer Person, die die Erteilung oder Erneuerung eines Beurteilervermerks beantragt, wenn sie die mit dem Beurteilervermerk verbundenen Rechte mindestens drei Jahre ausgeübt haben.

e)
Bei der Beurteilung für die Zwecke der Erteilung und Erneuerung einer Berechtigung und für die Zwecke der Gewährleistung der Aufsicht am betrieblichen Arbeitsplatz muss der Beurteiler auch Inhaber eines OJTI-Vermerks sein, oder es muss ein OJTI, der Inhaber der gültigen, mit der Beurteilung verbundenen Berechtigung ist, anwesend sein.

16.
Punkt ATCO.C.055 erhält folgende Fassung:

ATCO.C.055
Beantragung eines Beurteilervermerks

Personen, die einen Beurteilervermerk beantragen, müssen
a)
die mit einer Fluglotsenlizenz verbundenen Rechte in einem Zeitraum von mindestens zwei Jahren ausgeübt haben und
b)
innerhalb von zwölf Monaten vor der Antragstellung erfolgreich einen Beurteilerlehrgang absolviert haben, bei dem die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen anhand theoretischer und praktischer Methoden unterrichtet wurden, und angemessen beurteilt worden sein.

17.
Punkt ATCO.C.060 erhält folgende Fassung:

ATCO.C.060
Gültigkeit des Beurteilervermerks

a)
Der Beurteilervermerk gilt für einen Zeitraum von drei Jahren.
b)
Der Beurteilervermerk kann durch erfolgreichen Abschluss einer Auffrischungsschulung in Beurteilungsfähigkeiten und aktuellen betrieblichen Arbeitsmethoden während seines Gültigkeitszeitraums verlängert werden.
c)
Ist der Beurteilervermerk abgelaufen, kann er erneuert werden, sofern der Inhaber des Beurteilervermerks innerhalb der zwölf Monate vor dem Antrag auf Erneuerung

1.
eine Auffrischungsschulung in Beurteilungsfähigkeiten und aktuellen betrieblichen Arbeitsmethoden absolviert hat und
2.
eine Beurteilung der Befähigung als Beurteiler erfolgreich bestanden hat.

d)
Im Falle einer erstmaligen Erteilung und Erneuerung beginnt der Gültigkeitszeitraum des Beurteilervermerks spätestens 30 Tage nach dem Datum, zu dem die Beurteilung erfolgreich abgeschlossen wurde.

18.
Punkt ATCO.D.010 erhält folgende Fassung:

ATCO.D.010
Aufbau der Erstausbildung

a)
Die für eine Person, die die Erteilung einer Auszubildendenlizenz oder einer zusätzlichen Erlaubnis und/oder, soweit zutreffend, einer zusätzlichen Befugnis beantragt, vorgesehene Erstausbildung muss Folgendes umfassen:

1.
Grundausbildung, die alle in Anhang I Anlage 2 aufgeführten Sachgebiete, Themen und Unterthemen umfasst, und
2.
Erlaubnisausbildung, die die Sachgebiete, Themen und Unterthemen von mindestens einem der folgenden Dienste umfasst:

i)
Erlaubnis „Flugplatzkontrolle” (Aerodrome Control Rating — ADC), definiert in Anhang I Anlage 3;
ii)
Erlaubnis „Anflugkontrolle ohne elektronische Luftverkehrsdarstellung” (Approach Control Procedural Rating — APP), definiert in Anhang I Anlage 4;
iii)
Erlaubnis „Bezirkskontrolle ohne elektronische Luftverkehrsdarstellung” (Area Control Procedural Rating — ACP), definiert in Anhang I Anlage 5;
iv)
Erlaubnis „Anflugkontrolle mit elektronischer Luftverkehrsdarstellung” (Approach Control Surveillance Rating — APS), definiert in Anhang I Anlage 6;
v)
Erlaubnis „Bezirkskontrolle mit elektronischer Luftverkehrsdarstellung” (Area Control Surveillance Rating — ACS), definiert in Anhang I Anlage 7;

b)
Die Ausbildung, die für eine zusätzliche Erlaubnis vorgesehen ist, muss die Sachgebiete, Themen und Unterthemen umfassen, die für mindestens eine der Erlaubnisse nach Buchstabe a Nummer 2 gilt.
c)
Eine für die Reaktivierung einer Erlaubnis nach einer nicht erfolgreichen Beurteilung der bisherigen Befähigung nach Punkt ATCO.B.010(b) vorgesehene Ausbildung muss auf das Ergebnis der Beurteilung zugeschnitten sein.
d)
Eine für eine Befugnis vorgesehene Ausbildung muss die Sachgebiete, Themen und Unterthemen umfassen, die von der Ausbildungsorganisation erarbeitet und als Teil des Ausbildungslehrgangs genehmigt wurden.
e)
Die Grund- und/oder Erlaubnisausbildung kann um Sachgebiete, Themen und Unterthemen ergänzt werden, die für den funktionalen Luftraumblock (Functional Airspace Block, FAB) oder für die nationale Umgebung spezifisch sind oder diese ergänzen.

19.
Punkt ATCO.D.025 Buchstabe b erhält folgende Fassung:

b)
Theorieprüfungen gelten als bestanden, wenn der Anwärter mindestens 75 % der bei der Prüfung erreichbaren Punktzahl erreicht hat.

20.
Punkt ATCO.D.025 Buchstabe d erhält folgende Fassung:

d)
Eine Beurteilung gilt als bestanden, wenn der Anwärter durchgängig die nach Punkt ATCO.D.030 geforderte Leistung erbringt und die Verhaltensweisen zeigt, die für eine sichere Erbringung des Flugverkehrskontrolldienstes erforderlich sind.

21.
Punkt ATCO.D.035(e) erhält folgende Fassung:

e)
Eine Beurteilung gilt als bestanden, wenn der Antragsteller durchgängig die nach Punkt ATCO.D.040 geforderte Leistung erbringt und die Verhaltensweisen zeigt, die für eine sichere Erbringung des Flugverkehrskontrolldienstes erforderlich sind.

22.
Punkt ATCO.D.040 erhält folgende Fassung:

ATCO.D.040
Leistungsziele im Rahmen der Erlaubnisausbildung

a)
Für jeden Erlaubnisausbildungslehrgang sind Leistungsziele für die Erlaubnisausbildung und Aufgaben hinsichtlich der Leistungsziele zu definieren.
b)
Im Rahmen der Erlaubnisausbildung muss der Antragsteller folgenden Leistungszielen genügen:

1.
Nachweis der Fähigkeit, den Luftverkehr in einer sicheren, ordnungsgemäßen und flüssigen Weise zu lenken, und
2.
Bewältigung komplexer Situationen und von Situationen mit hohem Verkehrsaufkommen.

c)
Zusätzlich zu Buchstabe b muss über Leistungsziele für die Erlaubnisausbildung für die Flugplatzkontrolle (ADC) sichergestellt werden, dass Antragsteller

1.
innerhalb eines definierten Zuständigkeitsbereichs für die Flugplatzkontrolle das Arbeitspensum bewältigen und Flugverkehrsdienste erbringen und
2.
Flugplatzkontrolltechniken und Betriebsverfahren auf Flugplatzverkehr anwenden.

d)
Zusätzlich zu Buchstabe b muss über Leistungsziele für die Erlaubnisausbildung für die Anflugkontrolle ohne elektronische Luftverkehrsdarstellung (APP) sichergestellt werden, dass Antragsteller

1.
innerhalb eines definierten Zuständigkeitsbereichs für die Anflugkontrolle das Arbeitspensum bewältigen und Flugverkehrsdienste erbringen und
2.
ohne elektronische Luftverkehrsdarstellung Anflugkontrolle durchführen sowie Planungstechniken und Betriebsverfahren für anfliegende, wartende, abfliegende und durchfliegende Luftfahrzeuge anwenden.

e)
Zusätzlich zu Buchstabe b muss über Leistungsziele für die Erlaubnisausbildung für die Anflugkontrolle mit elektronischer Luftverkehrsdarstellung (APS) sichergestellt werden, dass Antragsteller

1.
innerhalb eines definierten Zuständigkeitsbereichs für die Anflugkontrolle das Arbeitspensum bewältigen und Flugverkehrsdienste erbringen und
2.
mit elektronischer Luftverkehrsdarstellung Anflugkontrolle durchführen sowie Planungstechniken und Betriebsverfahren für anfliegende, wartende, abfliegende und durchfliegende Luftfahrzeuge anwenden.

f)
Zusätzlich zu Buchstabe b muss über Leistungsziele für die Erlaubnisausbildung für die Bezirkskontrolle ohne elektronische Luftverkehrsdarstellung (ACP) sichergestellt werden, dass Antragsteller

1.
innerhalb eines definierten Zuständigkeitsbereichs für die Bezirkskontrolle das Arbeitspensum bewältigen und Flugverkehrsdienste erbringen und
2.
ohne elektronische Luftverkehrsdarstellung Bezirkskontrolle durchführen sowie Planungstechniken und Betriebsverfahren für Bezirksverkehr anwenden.

g)
Zusätzlich zu Buchstabe b muss über Leistungsziele für die Erlaubnisausbildung für die Bezirkskontrolle mit elektronischer Luftverkehrsdarstellung (ACS) sichergestellt werden, dass Antragsteller

1.
innerhalb eines definierten Zuständigkeitsbereichs für die Bezirkskontrolle das Arbeitspensum bewältigen und Flugverkehrsdienste erbringen und
2.
mit elektronischer Luftverkehrsdarstellung Bezirkskontrolle durchführen sowie Bezirksverkehr anwenden.

23.
Punkt ATCO.D.050 erhält folgende Fassung:

ATCO.D.050
Voraussetzungen für die Ausbildung an der Flugverkehrskontrollstelle

Unter der Voraussetzung, dass die Anforderungen der Punkte ATCO.B.001(d), ATCO.B.005(e) und ATCO.B.010(b) erfüllt sind, gilt Folgendes:
a)
Eine Ausbildung an der Flugverkehrskontrollstelle kann nur von Personen begonnen werden, die eine für die Erlaubnis und gegebenenfalls die Befugnis relevante Erstausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
b)
Die Phase der Ausbildung am Arbeitsplatz im Rahmen einer Ausbildung an der Flugverkehrskontrollstelle kann nur von Personen begonnen werden, die Inhaber einer Auszubildendenlizenz oder einer Fluglotsenlizenz mit der entsprechenden Erlaubnis und gegebenenfalls Befugnis sind.

24.
In Punkt ATCO.D.060 erhalten die Buchstaben e und f folgende Fassung:

e)
Eine für eine Befugnis vorgesehene Ausbildung muss die Sachgebiete, Themen und Unterthemen umfassen, die von der Ausbildungsorganisation erarbeitet und als Teil des Ausbildungslehrgangs genehmigt wurden.
f)
Berechtigungslehrgänge, die von Fluglotsen in Ausbildung oder Fluglotsen in einem Mitgliedstaat belegt werden, dessen zuständige Behörde nicht die Behörde ist, die die jeweilige Lizenz erteilt hatte, müssen so angepasst werden, dass sie für den FAB oder das nationale Umfeld spezifische Elemente der Erstausbildung enthalten. Dieselbe Anforderung gilt auch für Fälle, in denen der Antragsteller eine Erstausbildung für den Erwerb einer Auszubildendenlizenz in einem anderen Mitgliedstaat als dem, der die Auszubildendenlizenz ausstellen wird, absolviert hat.

25.
Anlage 2 zu Anhang I erhält folgende Fassung:

.

26.
Anlage 3 zu Anhang I wird gestrichen.
27.
Anlage 4 zu Anhang I erhält folgende Fassung:

.

28.
Anlage 5 zu Anhang I erhält folgende Fassung:

.

29.
Anlage 6 zu Anhang I erhält folgende Fassung:

.

30.
Anlage 7 zu Anhang I erhält folgende Fassung:

.

31.
Anlage 8 zu Anhang I erhält folgende Fassung:

.

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