ANHANG III VO (EU) 2023/944
ANHANG IV
Vorzulegende Daten zu Zwecken der Bestimmung des unter Liquiditätsaspekten wichtigsten Marktes, des ADT und des AVT
Symbol | Datentyp | Definition |
---|---|---|
{ALPHANUM-n} | Bis zu n alphanumerische Zeichen | Freitextfeld |
{ISIN} | 12 alphanumerische Zeichen | ISIN-Code gemäß ISO 6166 |
{MIC} | 4 alphanumerische Zeichen | MIC-Code gemäß ISO 10383 |
{DATEFORMAT} | Datumsformat gemäß ISO 8601 | Formatierung des Datums: JJJJ-MM-TT. |
{DECIMAL-n/m} | Dezimalzahl von bis zu n Stellen insgesamt, von denen bis zu m Stellen Bruchziffern sein können |
Numerisches Feld für positive und negative Werte. Dezimaltrennzeichen: „.” (Punkt); Negativen Zahlen wird „–” (Minuszeichen) vorangestellt; Werte werden gerundet und nicht abgeschnitten. |
{INTEGER–n} | Ganze Zahl mit bis zu n Stellen | Numerisches Feld für positive und negative ganzzahlige Werte. |
Feldnummer | Feldname | Beschreibung und zu veröffentlichende Einzelheiten | Art des Ausführungs- oder Veröffentlichungsplatzes | Nach den Vorgaben in Tabelle 1 einzuhaltendes Format |
---|---|---|---|---|
1 | Kennung des Instruments | Identifikationscode des Finanzinstruments |
Geregelter Markt (RM) Multilaterale Handelssysteme (MTF) Genehmigtes Veröffentlichungssystem (APA) Konsolidierter Datenticker (CTP) |
{ISIN} |
2 | Ausführungs-datum | Datum, an dem die Geschäfte ausgeführt werden. | RM, MTF, APA, CTP | {DATEFORMAT} |
3 | Ausführungsort |
Segment MIC für den Handelsplatz oder systematischen Internalisierer, sofern verfügbar, ansonsten Operating MIC. MIC-Code XOFF, wenn das Geschäft von Wertpapierfirmen, die keine systematischen Internalisierer sind, und nicht an einem Handelsplatz ausgeführt wird. |
RM, MTF, APA, CTP | {MIC} des Ausführungsortes oder des systematischen Internalisierers oder{MIC}- „XOFF” |
4 | Kennzeichen für „Ausgesetztes Instrument” |
Angabe, ob das Instrument am Ausführungsdatum während des gesamten Handelstages am jeweiligen Handelsplatz ausgesetzt wurde. Als Folge der Aussetzung eines Instruments für den gesamten Handelstag sind die Felder 5 bis 10 mit einem Wert von Null zu melden. |
RM, MTF, CTP |
„TRUE” – wenn das Instrument für den gesamten Handelstag ausgesetzt war oder „FALSE” – wenn das Instrument nicht für den gesamten Handelstag ausgesetzt war |
5 | Gesamtzahl der Geschäfte | Die Gesamtzahl der am Ausführungstag ausgeführten Geschäfte(**). | RM, MTF, APA, CTP | {INTEGER-18} |
6 | Gesamtumsatz | Der Gesamtumsatz, der am Ausführungstag ausgeführt wurde, in EUR ausgedrückt(*)(**). | RM, MTF, APA, CTP | {DECIMAL-18/5} |
7 | Ausgeführte Geschäfte, mit Ausnahme aller im Rahmen der Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 ausgeführten Geschäfte. | Die Gesamtzahl der am Ausführungstag ausgeführten Geschäfte, mit Ausnahme aller am selben Tag im Rahmen der Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 ausgeführten Geschäfte(**). | RM, MTF, CTP | {INTEGER-18} |
8 | Ausgeführter Gesamtumsatz, mit Ausnahme aller im Rahmen der Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 ausgeführten Geschäfte. | Am Ausführungstag ausgeführter Gesamtumsatz, mit Ausnahme aller am selben Tag im Rahmen der Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 ausgeführten Geschäfte(*)(**). | RM, MTF, CTP | {DECIMAL-18/5} |
9 | Gesamtzahl der Geschäfte mit Ausnahme derjenigen, für die ein Nachhandels-LIS-Aufschub gewährt wird. |
Gesamtzahl der am Ausführungstag ausgeführten Geschäfte mit Ausnahme der Geschäfte, für die eine Ausnahme für Aufträge mit großem Volumen gilt (Nachhandel)(**). Für Aktien und Aktienzertifikate wird zur Identifikation dieser Geschäfte nur der höchste Schwellenwert für das Band des entsprechenden durchschnittlichen Tagesumsatzes (ADT) in Anhang II Tabelle 4 verwendet. Für Zertifikate und andere vergleichbare Finanzinstrumente wird zur Identifikation dieser Geschäfte nur der höchste Schwellenwert in Anhang II Tabelle 6 verwendet. Für börsengehandelte Fonds wird zur Identifikation dieser Geschäfte nur der höchste Schwellenwert in Anhang II Tabelle 5 verwendet. |
RM, MTF, APA, CTP | {INTEGER-18} |
10 | Ausgeführter Gesamtumsatz mit Ausnahme der Geschäfte, für die ein Nachhandels-LIS-Aufschub gewährt wird. |
Am Ausführungstag ausgeführtes Gesamtvolumen der Geschäfte mit Ausnahme der Geschäfte, für die eine Ausnahme für Aufträge mit großem Volumen gilt (Nachhandel)(*)(**). Für Aktien und Aktienzertifikate wird zur Identifikation dieser Geschäfte nur der höchste Schwellenwert für das Band des entsprechenden durchschnittlichen Tagesumsatzes (ADT) in Anhang II Tabelle 4 verwendet. Für Zertifikate und andere vergleichbare Finanzinstrumente wird zur Identifikation dieser Geschäfte nur der höchste Schwellenwert in Anhang II Tabelle 6 verwendet. Für börsengehandelte Fonds wird zur Identifikation dieser Geschäfte nur der höchste Schwellenwert in Anhang II Tabelle 5 verwendet. |
RM, MTF, APA, CTP | {DECIMAL-18/5} |
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