ANHANG V VO (EU) 2023/955

Muster für die in Artikel 6 absatz 7 genannten Klima-Sozialpläne

Inhalt

1. ÜBERBLICK UND VERFAHREN FÜR DIE AUFSTELLUNG DES KLIMA-SOZIALPLANS 1.1. Zusammenfassung 1.2. Überblick über die aktuelle Lage der Politik 1.3. Öffentliches Konsultationsverfahren 2. BESCHREIBUNG DER MAẞNAHMEN UND INVESTITIONEN, ETAPPENZIELE UND ZIELVORGABEN 2.1. KOMPONENTE [1][2]: [Gebäudesektor][Verkehrssektor] i) Beschreibung der Komponente ii) Beschreibung der Maßnahmen und Investitionen der Komponente iii) Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen iv) Etappenziele, Zielvorgaben und Zeitplan v) Finanzierung und Kosten vi) Begründung für die Unterstützung anderer Einrichtungen als benachteiligte Haushalte, benachteiligte Kleinstunternehmen und benachteiligte Verkehrsnutzer (falls zutreffend) vii) Geschätzte Gesamtkosten der Komponente viii) Szenario für den Fall eines späteren Beginns des Emissionshandelssystems 2.2. KOMPONENTE [3]: direkte Einkommensbeihilfen i) Beschreibung der Komponente ii) Beschreibung der Maßnahmen der Komponente iii) Etappenziele und Zielvorgaben für Maßnahmen in Form direkter Einkommensbeihilfen iv) Begründung der Maßnahmen v) Kosten der Maßnahmen vi) Begründung für andere begünstigte Einrichtungen als benachteiligte Haushalte und benachteiligte Verkehrsnutzer (falls zutreffend) vii) Geschätzte Kosten des Plans für die Komponente „direkte Einkommensbeihilfen” . viii) Szenario für den Fall eines späteren Beginns des Emissionshandelssystems 2.3. Technische Hilfe 2.4. Übertragungen auf Programme unter geteilter Mittelverwaltung 2.5. Gesamtkosten 3. ANALYSE UND GESAMTAUSWIRKUNGEN 3.1. Definitionen 3.2. Voraussichtliche Auswirkungen auf benachteiligte Gruppen 3.3. Voraussichtliche Auswirkungen der geplanten Maßnahmen und Investitionen 4. KOMPLEMENTARITÄT, ZUSÄTZLICHKEIT UND DURCHFÜHRUNG DES PLANS 4.1. Überwachung und Durchführung des Plans 4.2. Kohärenz mit anderen Initiativen 4.3. Komplementarität der Finanzierung 4.4. Zusätzlichkeit 4.5. Geografische Besonderheiten 4.6. Prävention von Korruption, Betrug und Interessenkonflikten 4.7. Information und Kommunikation

1.
ÜBERBLICK UND VERFAHREN FÜR DIE AUFSTELLUNG DES KLIMA-SOZIALPLANS

1.1.
Zusammenfassung

Der Kontext des ökologischen Wandels im Mitgliedstaat mit besonderem Schwerpunkt auf den wichtigsten Herausforderungen, die sich aus den sozialen Auswirkungen der Aufnahme der Treibhausgasemissionen von Gebäuden und aus dem Straßenverkehr in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/87/EG ergeben, und darauf, wie diesen Herausforderungen mit dem Plan begegnet wird. Eine tabellarische Übersicht, die die wichtigsten Ziele des Plans, zusammen mit den geschätzten Gesamtkosten des Plans zusammenfasst, einschließlich des Beitrags aus dem Fonds, des nationalen Beitrags und der auf den Fonds zu übertragenden Mittel aus Programmen mit geteilter Mittelverwaltung, aufgeteilt auf die drei Interventionsbereiche: Maßnahmen und Investitionen für den Gebäudesektor, Maßnahmen und Investitionen für den Straßenverkehrssektor und Maßnahmen für direkte Einkommensbeihilfen, auf der Grundlage des nachstehenden Musters:
InterventionsbereichGesamtkosten (absolut und in % der Gesamtfinanzierung) nach FinanzierungsquelleÜbersicht über die wichtigsten geplanten Maßnahmen und InvestitionenZiele der Maßnahmen und InvestitionenWirkung der Maßnahmen und Investitionen
Verringerung der Zahl benachteiligter Haushalte und benachteiligter Verkehrsnutzer (Einheit: Haushalte)Verringerung der CO2-Emissionen
Gebäudesektor
Straßenverkehrssektor
Befristete direkte Einkommensbeihilfen
Technische Hilfe (Artikel 8 Absatz 3)
Beitrag zum Instrument für technische Unterstützung (Artikel 11 Absatz 3)
Beitrag zur Mitgliedstaaten-Komponente in InvestEU (Artikel 11 Absatz 3)

1.2.
Überblick über die aktuelle Lage der Politik

Angaben zu der derzeitigen nationalen Politik in den Bereichen Energie und Klima und dazu, wie sie im nationalen Kontext angewandt wird, mit besonderem Schwerpunkt auf den Sektoren Gebäude und Straßenverkehr und in Bezug auf die finanziell schwächsten Gruppen.

1.3.
Öffentliches Konsultationsverfahren

Eine Zusammenfassung des Verfahrens der Konsultation lokaler und regionaler Behörden, der Sozialpartner, von Organisationen der Zivilgesellschaft, Jugendorganisationen und anderen einschlägigen Interessenträgern — wie es im Einklang mit dem nationalen Rechtsrahmen durchgeführt wird —, für die Erstellung und gegebenenfalls Umsetzung des Plans, mit Angabe des Umfangs, der Art und des Zeitplans der Konsultationstätigkeiten sowie der Art und Weise, wie die Auffassungen der Interessenträger im Plan berücksichtigt werden.

2.
BESCHREIBUNG DER MAẞNAHMEN UND INVESTITIONEN, ETAPPENZIELE UND ZIELVORGABEN

Angaben für jede Komponente getrennt nach den drei Bereichen des Plans:

Gebäudesektor;

Straßenverkehrssektor;

befristete direkte Einkommensbeihilfen.

Eine Komponente kann mehrere Teilkomponenten mit Schwerpunkt auf eine bestimmte Herausforderung oder einen bestimmten Bedarf umfassen. Jede Komponente oder Teilkomponente kann eine oder mehrere eng miteinander verknüpfte oder voneinander abhängige Maßnahmen oder Investitionen umfassen.

2.1.
KOMPONENTE [1][2]: [Gebäudesektor][Verkehrssektor]

Angaben zur Komponente:

i)
Beschreibung der Komponente

Zusammenfassung: Zusammenfassung für Komponente [1][2] [Gebäudesektor][Verkehrssektor] Interventionsbereich: [Gebäudesektor][Verkehrssektor] Ziel: Maßnahmen und Investitionen: Geschätzte Gesamtkosten: XX EUR, davon Kosten, deren Deckung aus dem Fonds beantragt wird: XX EUR Durch den nationalen Beitrag zu deckende Kosten: XX EUR

ii)
Beschreibung der Maßnahmen und Investitionen der Komponente

Ausführliche Beschreibung der Komponente und ihrer spezifischen Maßnahmen und Investitionen sowie ihrer Verknüpfungen und Synergien, die Folgendes umfasst:

klare und evidenzbasierte Analyse der bestehenden Herausforderungen und ihrer Bewältigung durch die Maßnahmen und Investitionen,

Wesen, Art und Umfang der Maßnahme oder Investition, die zusätzliche Maßnahmen der technischen Unterstützung gemäß Artikel 11 Absatz 4 umfassen kann, wobei anzugeben ist, ob es sich um eine neue Maßnahme oder Investition oder eine bestehende Maßnahme oder Investition, die mit Unterstützung aus dem Fonds verlängert werden soll, handelt,

ausführliche Angaben über das Ziel der Maßnahme oder Investition und darüber, an wen und worauf die Maßnahme bzw. Investition gerichtet ist, eine Erläuterung, wie die Maßnahme oder Investition wirksam zur Verwirklichung der Ziele des Fonds im Rahmen der einschlägigen politischen Maßnahmen eines Mitgliedstaats beitragen würde und wie damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert wird,

Beschreibung der Art und Weise, wie die Maßnahme oder Investition durchgeführt wird (Durchführungsweise), unter Bezugnahme auf die Verwaltungskapazität des Mitgliedstaats auf zentraler und gegebenenfalls regionaler und lokaler Ebene; mit einer Erläuterung, wie die Mittel rechtzeitig ausgeschöpft und gegebenenfalls auf subnationale Ebenen geleitet werden,

gegebenenfalls eine Erläuterung, wie mit der Maßnahme oder Investition gegen geschlechtsspezifische Ungleichheiten vorgegangen werden soll,

den Zeitplan der Maßnahme oder Investition, in Bezug auf die Unterstützung für emissionsarme Fahrzeuge einen Zeitplan für die schrittweise Reduzierung dieser Unterstützung.

iii)
Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen

Angaben dazu, wie die Maßnahmen und Investitionen der Komponente den Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 einhalten. Die Kommission wird technische Leitlinien gemäß Artikel 6 Absatz 5 der vorliegenden Verordnung bereitstellen.

iv)
Etappenziele, Zielvorgaben und Zeitplan

Angaben zu den einzelnen Etappenzielen und Zielvorgaben, die die Fortschritte bei der Durchführung der Maßnahmen und Investitionen dieser Komponente widerspiegeln werden, und zwar wie folgt:

Warum wurde dieses spezifische Etappenziel oder diese spezifische Zielvorgabe gewählt?

Was wird mit dem Etappenziel oder der Zielvorgabe gemessen?

Wie wird dies gemessen, welche Methode und welche Quelle werden verwendet und wie wird das ordnungsgemäße Erreichen des Etappenziels oder der Zielvorgabe objektiv überprüft?

Was ist das Ausgangsszenario (Ausgangspunkt) und welches ist das Niveau oder der spezifische Punkt, das bzw. der erreicht werden soll?

Bis wann wird es bzw. er erreicht (nach Quartal und Jahr)?

Wer und welche Einrichtung ist für die Durchführung, Messung und Berichterstattung zuständig?

Tabelle mit Etappenzielen, Zielvorgaben und Zeitplan für die Komponenten mit den folgenden Angaben:
Lfd. Nr.Name der Maßnahme/InvestitionEtappenziel oder ZielvorgabeBezeichnung des Etappenziels/der Zielvorgabe

Qualitative Indikatoren

(Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (Zielvorgaben)Zeitplan für die ErreichungBeschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
Einheit der Maßnahme/InvestitionAusgangsszenarioZielQuartalJahr

v)
Finanzierung und Kosten

Angaben und Erläuterung zu den geschätzten Gesamtkosten der Komponente sowie für jede Maßnahme und Investition, mit entsprechender Begründung, u. a.:

verwendete Methode, zugrunde liegende Annahmen (z. B. zu Kosten je Einheit, Inputkosten) und Begründung dieser Annahmen;

vorläufiger umfassender Zeitplan, innerhalb dessen diese Kosten voraussichtlich anfallen werden;

Angaben über den nationalen Beitrag zu den Gesamtkosten der Maßnahmen und Investitionen;

alle Angaben dazu, welche Finanzierung aus anderen Unionsinstrumenten im Zusammenhang mit derselben Komponente vorgesehen ist oder vorgesehen werden könnte;

alle Angaben zur geplanten Finanzierung aus privaten Quellen und gegebenenfalls dazu, welche Hebelwirkung angestrebt wird;

Begründung der Plausibilität und Vertretbarkeit der geschätzten Kosten, erforderlichenfalls unter Berücksichtigung nationaler Besonderheiten.

vi)
Begründung für die Unterstützung anderer Einrichtungen als benachteiligte Haushalte, benachteiligte Kleinstunternehmen und benachteiligte Verkehrsnutzer (falls zutreffend)

Wird die Unterstützung aus dem Fonds über öffentliche oder private Einrichtungen an andere Empfänger als benachteiligte Haushalte, benachteiligte Kleinstunternehmen oder benachteiligte Verkehrsnutzer bereitgestellt, ist zu erläutern, welche Maßnahmen oder Investitionen diese Einrichtungen ergreifen werden und wie diese Maßnahmen und Investitionen letztlich benachteiligten Haushalten, benachteiligten Kleinstunternehmen und benachteiligten Verkehrsnutzern zugutekommen werden. Wird die Unterstützung aus dem Fonds über finanzielle Mittler bereitgestellt, so sind die Maßnahmen zu beschreiben, die der Mitgliedstaat zu ergreifen beabsichtigt, um sicherzustellen, dass die finanziellen Mittler den gesamten Nutzen an die Endempfänger weitergeben.

vii)
Geschätzte Gesamtkosten der Komponente

Ausfüllen der Tabelle zu den geschätzten Kosten der Maßnahmen und Investitionen, die in der Komponente enthalten sind, entsprechend dem nachstehenden Muster):
Lfd. Nr.Verbundene Maßnahme (Maßnahme oder Investition)Relevanter ZeitraumGeschätzte Kosten, für die Mittel aus dem Fonds beantragt werden
Beantragte GesamtsummeFalls vorhanden: aufgeteilt nach Jahr
Ab (Datum)Bis (Datum)Betrag (in EUR)2026202720282029203020312032

viii)
Szenario für den Fall eines späteren Beginns des Emissionshandelssystems

Eine Beschreibung und Quantifizierung der erforderlichen Anpassungen der Maßnahmen, Investitionen, Etappenziele, Zielvorgaben, der Höhe des nationalen Beitrags und aller anderen relevanten Elemente des Plans, die sich aus der gemäß Artikel 30k der Richtlinie 2003/87/EG erfolgten Verschiebung des Beginns des gemäß Kapitel IVa jener Richtlinie eingerichteten Emissionshandelssystems ergeben. Eine gesonderte Fassung der Zusammenfassung, die Tabelle mit Etappenzielen, Zielvorgaben und Zeitplänen sowie die Tabelle mit den geschätzten Kosten.

2.2.
KOMPONENTE [3]: direkte Einkommensbeihilfen

Angaben über die Komponente der direkten Einkommensbeihilfen:

i)
Beschreibung der Komponente

Zusammenfassung: Zusammenfassung für Komponente 3 — direkte Einkommensbeihilfen Interventionsbereich: direkte Einkommensbeihilfen Ziel: Maßnahmen: Geschätzte Gesamtkosten: Xx EUR, davon Aus dem Fonds zu deckende Kosten: XX EUR Durch den nationalen Beitrag zu deckende Kosten: XX EUR

ii)
Beschreibung der Maßnahmen der Komponente

Eine ausführliche Beschreibung der Komponente und ihrer spezifischen Maßnahmen sowie ihrer Verknüpfungen und Synergien, darunter:

klare und evidenzbasierte Analyse der bestehenden Herausforderungen, ihrer Bewältigung und der Ziele der Unterstützung;

Wesen, Art und Umfang der Unterstützung;

ausführliche Angaben über die Endempfänger der Unterstützung und die Kriterien zu ihrer Identifizierung;

der Zeitplan für die Kürzung der direkten Einkommensbeihilfen im Einklang mit dem Zeitplan des Fonds, einschließlich eines konkreten Enddatums für die Beihilfen;

gegebenenfalls eine Erläuterung, wie mit der Unterstützung gegen geschlechtsspezifische Ungleichheiten vorgegangen werden soll;

Beschreibung der Art und Weise, wie die Unterstützung durchgeführt wird;

Angaben über den nationalen Beitrag zu den Kosten der Maßnahmen.

iii)
Etappenziele und Zielvorgaben für Maßnahmen in Form direkter Einkommensbeihilfen

Angaben zu den einzelnen Etappenzielen und Zielvorgaben, die die Fortschritte bei der Durchführung dieser Komponente widerspiegeln werden, wie folgt zu der Frage,

warum das spezifische Etappenziel oder die spezifische Zielvorgabe gewählt wurde;

was mit dem Etappenziel oder der Zielvorgabe gemessen wird;

wie dies gemessen wird, welche Methode und welche Quelle verwendet werden und wie das ordnungsgemäße Erreichen des Etappenziels oder der Zielvorgabe objektiv überprüft wird;

welches das Ausgangsszenario (der Ausgangspunkt) ist und welches das Niveau oder der spezifische Punkt ist, das bzw. der erreicht werden soll;

wann es bzw. er erreicht wird;

wer und welche Einrichtung für die Durchführung, Messung und Berichterstattung zuständig ist.

Tabelle mit Etappenzielen, Zielvorgaben und Zeitplan für Maßnahmen der befristeten direkten Einkommensbeihilfen (siehe nachstehendes Muster):
Lfd. Nr.MaßnahmeEtappenziel oder ZielvorgabeBezeichnung des Etappenziels/der Zielvorgabe

Qualitative Indikatoren

(Etappenziel)

Quantitative Indikatoren (Zielvorgaben)Zeitplan für die ErreichungBeschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
MaßeinheitAusgangsszenarioZielQuartalJahr

iv)
Begründung der Maßnahmen

Begründung für die Notwendigkeit befristeter direkter Einkommensbeihilfen auf der Grundlage der in Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 8 Absatz 2 aufgeführten Kriterien:

Quantitative Schätzung und qualitative Erläuterung, wie die im Plan vorgesehenen Maßnahmen die Energie- und Mobilitätsarmut sowie die finanzielle Schwäche von Haushalten und Verkehrsnutzern angesichts eines Anstiegs der Kraft- und Heizstoffpreise verringern sollen;

Begründung des vorgeschlagenen Zeitplans für die abnehmenden befristeten direkten Einkommensbeihilfen und der Bedingungen, unter denen sie nicht mehr angewendet werden;

Beschreibung, wie die Gruppen von Empfängern befristeter direkter Einkommensbeihilfen auch Ziel von Strukturmaßnahmen und Investitionen sind, mit denen ihnen wirksam aus der Energie- und Mobilitätsarmut geholfen werden soll, und Beschreibung der Komplementarität der befristeten direkten Einkommensbeihilfen mit strukturellen Maßnahmen und Investitionen zur Unterstützung benachteiligter Haushalte und benachteiligter Verkehrsnutzer.

v)
Kosten der Maßnahmen

Angaben zu den geschätzten Gesamtkosten der Komponente mit entsprechender Begründung, u. a.:

verwendete Methode, zugrunde liegende Annahmen und Begründung dieser Annahmen;

die Vergleichsdaten zu den tatsächlichen Kosten, falls in der Vergangenheit ähnliche Unterstützungsmaßnahmen durchgeführt wurden;

alle Angaben darüber, welche Finanzierung aus anderen Unionsinstrumenten im Zusammenhang mit derselben Unterstützung vorgesehen ist oder vorgesehen werden könnte;

eine angemessene ausführliche Begründung der Plausibilität und Vertretbarkeit der geschätzten Kosten, einschließlich der dem Plan beigefügten Daten oder Nachweise.

vi)
Begründung für andere begünstigte Einrichtungen als benachteiligte Haushalte und benachteiligte Verkehrsnutzer (falls zutreffend)

Wird die Unterstützung aus dem Fonds über andere öffentliche oder private Einrichtungen für benachteiligte Haushalte oder benachteiligte Verkehrsnutzer bereitgestellt, ist zu erläutern, welche Art von Maßnahmen diese Einrichtungen ergreifen werden und wie diese Maßnahmen letztlich benachteiligten Haushalten oder benachteiligten Verkehrsnutzern zugutekommen werden. Wird die Unterstützung aus dem Fonds über finanzielle Mittler bereitgestellt, so sind die Maßnahmen zu beschreiben, die der Mitgliedstaat zu ergreifen beabsichtigt, um sicherzustellen, dass die finanziellen Mittler den gesamten Nutzen an die Endempfänger weitergeben.

vii)
Geschätzte Kosten des Plans für die Komponente befristete direkte Einkommensbeihilfen.

Ausfüllen der Tabelle zu den geschätzten Kosten der Unterstützung, die in der Komponente enthalten ist (siehe nachstehendes Muster):
Lfd. Nr.Art der UnterstützungRelevanter ZeitraumGeschätzte Kosten, für die Mittel aus dem Fonds beantragt werden
Beantragte GesamtsummeFalls vorhanden: aufgeteilt nach Jahr
Ab (Datum)Bis (Datum)Betrag (in EUR)2026202720282029203020312032

viii)
Szenario für den Fall eines späteren Beginns des Emissionshandelssystems

Eine Beschreibung und Quantifizierung der erforderlichen Anpassungen der Maßnahmen, Investitionen, Etappenziele, Zielvorgaben, der Höhe des nationalen Beitrags und aller anderen relevanten Elemente des Plans, die sich aus der gemäß Artikel 30k der Richtlinie 2003/87/EG erfolgten Verschiebung des Beginns des gemäß Kapitel IVa jener Richtlinie eingerichteten Emissionshandelssystems ergeben. Eine gesonderte Fassung der Zusammenfassung, die Tabelle mit Etappenzielen, Zielvorgaben und Zeitplänen sowie die Tabelle mit den geschätzten Kosten.

2.3.
Technische Hilfe

Eine Beschreibung der Maßnahmen der technischen Hilfe für die wirksame Verwaltung und Durchführung der gemäß Artikel 8 Absatz 3 im Plan vorgesehenen Maßnahmen und Investitionen, u. a.:

Wesen, Art und Umfang der Maßnahmen der technischen Hilfe;

die geschätzten Kosten der Maßnahmen der technischen Hilfe.

2.4.
Übertragungen auf Programme unter geteilter Mittelverwaltung

Sollen Mittel aus dem Fonds auf Fonds mit geteilter Mittelverwaltung gemäß Artikel 11 Absatz 2 übertragen werden, so ist anzugeben, auf welche Programme und innerhalb welcher Frist diese Mittel übertragen werden und wie die im Rahmen dieser Programme durchzuführenden Maßnahmen und Investitionen mit den in Artikel 3 genannten Zielen im Einklang stehen würden, einschließlich der Angabe, ob sie unter die Maßnahmen und Investitionen gemäß Artikel 8 fallen.

2.5.
Geschätzte Gesamtkosten des Plans

Geschätzte Gesamtkosten des Plans, einschließlich etwaiger Beträge, die für zusätzliche technische Unterstützung gemäß Artikel 11 Absatz 4 der vorliegenden Verordnung bereitgestellt werden, des Betrags der Geldleistung für den Zweck der Mitgliedstaaten-Komponente gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/523 und aller Beträge, die für zusätzliche technische Hilfe gemäß Artikel 8 Absatz 3 der vorliegenden Verordnung bereitgestellt werden. Eine Angabe des nationalen Beitrags zu den Gesamtkosten ihres Plans, einschließlich aller Mittel, die gemäß Artikel 11 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung aus Programmen mit geteilter Mittelverwaltung auf den Fonds übertragen werden sollen, und aller Mittel, die gemäß Artikel 11 Absatz 2 der vorliegenden Verordnung aus dem Fonds auf Programme mit geteilter Mittelverwaltung übertragen werden sollen. Eine Beschreibung, inwiefern die Kosten mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz im Einklang stehen und den erwarteten Auswirkungen des Plans entsprechen. Ausfüllen der Tabelle unter Angabe der Kosten des Fonds nach Finanzierungsquellen entsprechend dem nachstehenden Muster:
Gesamtkosten des Klima-SozialplansBasisszenarioIm Falle von Artikel 30k der Richtlinie 2003/87/EG

GESCHÄTZTE GESAMTKOSTEN DES PLANS,

davon:

XXX EURXXX EUR
durch den Fonds abgedecktXXX EURXXX EUR
nationaler BeitragXXX EURXXX EUR
Übertragungen aus Programmen mit geteilter MittelverwaltungXXX EURXXX EUR
(Übertragungen auf Programme mit geteilter Mittelverwaltung)-XXX EUR-XXX EUR

3.
ANALYSE UND GESAMTAUSWIRKUNGEN

3.1.
Definitionen

Eine Erläuterung, wie die Definitionen von Energiearmut und Mobilitätsarmut auf nationaler Ebene anzuwenden sind.

3.2.
Voraussichtliche Auswirkungen auf benachteiligte Gruppen

Eine Schätzung der wahrscheinlichen Auswirkungen des Preisanstiegs, der sich aus dem gemäß Kapitel IVa der Richtlinie 2003/87/EG eingerichteten Emissionshandelssystem ergibt, auf Haushalte, insbesondere im Hinblick auf Energiearmut und Mobilitätsarmut, sowie auf Kleinstunternehmen, einschließlich insbesondere einer Schätzung der Anzahl und der Identifizierung der benachteiligten Haushalte, benachteiligten Kleinstunternehmen und benachteiligten Verkehrsnutzer. Diese Auswirkungen sind auf der vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegten angemessenen territorialen Ebene zu analysieren, wobei nationale Besonderheiten und Faktoren wie der Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln und grundlegenden Dienstleistungen zu berücksichtigen und die am stärksten betroffenen Regionen zu ermitteln sind. Eine Beschreibung der bei den Schätzungen verwendeten Methode, wobei sicherzustellen ist, dass die Schätzungen mit einem angemessenen Grad regionaler Aufschlüsselung berechnet werden.

3.3.
Voraussichtliche Auswirkungen der geplanten Maßnahmen und Investitionen

Eine Schätzung der voraussichtlichen Auswirkungen der in Abschnitt 2 geplanten Maßnahmen und Investitionen auf Treibhausgasemissionen, Energiearmut und Mobilitätsarmut im Vergleich zum oben beschriebenen Ausgangsszenario; Eine Beschreibung der bei den Schätzungen verwendeten Methode. Qualitative und quantitative Tabellen zu den Auswirkungen des Plans (siehe nachstehendes Muster):
Komponente

Beschreibung der erwarteten Auswirkungen der Komponente auf:

(Angabe einschließlich relevanter quantitativer Indikatoren)

EnergieeffizienzGebäuderenovierungEmissionsfreie und emissionsarme Mobilität und VerkehrsmittelVerringerung der TreibhausgasemissionenVerringerung der Anzahl benachteiligter Haushalte und benachteiligter Verkehrsnutzer (Einheit: Haushalte)
Gesamtplan
Gebäudesektor
Straßenverkehrssektor
Komponente

Quantifizierung der Auswirkungen (gegebenenfalls)

d. h. Differenz in % zum politikneutralen Ausgangsszenario

Kurzfristig (die nächsten drei Jahre)Mittelfristig (Ende des Plans)
TreibhausgasemissionenVon Energiearmut betroffene HaushalteVon Mobilitätsarmut betroffene HaushalteTreibhausgasemissionenVon Energiearmut betroffene HaushalteVon Mobilitätsarmut betroffene Haushalte
Gesamtplan
Gebäudesektor
Straßenverkehrssektor
Qualitative und quantitative Tabelle zu den erwarteten Auswirkungen der befristeten direkten Einkommensbeihilfen auf die Verringerung der Anzahl benachteiligter Haushalte und benachteiligter Verkehrsnutzer sowie der von Energiearmut und Mobilitätsarmut betroffenen Haushalte (siehe nachstehendes Muster):
Komponente: direkte Einkommensbeihilfen
Verringerung der Anzahl benachteiligter Haushalte und benachteiligter VerkehrsnutzerBeschreibung der erwarteten Auswirkungen
Schätzung der erwarteten Auswirkungen; Einheit: Haushalte
Verringerung der Anzahl der von Energiearmut und Mobilitätsarmut betroffenen HaushalteBeschreibung der erwarteten Auswirkungen
Schätzung der erwarteten Auswirkungen; Einheit: Haushalte

4.
KOMPLEMENTARITÄT, ZUSÄTZLICHKEIT UND DURCHFÜHRUNG DES PLANS

Dieser Teil betrifft den gesamten Plan. Die verschiedenen nachstehend genannten Kriterien müssen für den Plan als Ganzes begründet werden.

4.1.
Überwachung und Durchführung des Plans

Erläuterung, wie der Mitgliedstaat die vorgeschlagenen Maßnahmen und Investitionen durchzuführen beabsichtigt, wobei der Schwerpunkt auf den Einzelheiten und dem Zeitplan für die Überwachung und Durchführung liegt, gegebenenfalls einschließlich der zur Einhaltung von Artikel 21 erforderlichen Maßnahmen.

4.2.
Kohärenz mit anderen Initiativen

Erläuterung, wie der Plan mit den in Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 16 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer iii genannten Informationen und Verpflichtungen des Mitgliedstaats im Rahmen anderer einschlägiger Pläne und Fonds in Einklang steht, sowie das Zusammenspiel zwischen den verschiedenen Plänen.

4.3.
Komplementarität der Finanzierung

Angaben zur bestehenden oder geplanten Finanzierung von Maßnahmen und Investitionen aus anderen Unions-, internationalen, öffentlichen oder gegebenenfalls privaten Quellen, die einen Beitrag zu den im Plan enthaltenen Maßnahmen und Investitionen leisten, einschließlich Informationen zu befristeten direkten Einkommensbeihilfen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c.

4.4.
Zusätzlichkeit

Erläuterung und Begründung, inwiefern die neuen oder bestehenden Maßnahmen oder Investitionen zusätzliche Maßnahmen oder Investitionen sind und wiederkehrende nationale Haushaltsausgaben gemäß Artikel 13 Absatz 2 nicht ersetzen, einschließlich einer solchen Erläuterung und Begründung in Bezug auf die in den Plan aufgenommenen Maßnahmen und Investitionen gemäß Artikel 4 Absatz 5.

4.5.
Geografische Besonderheiten

Erläuterung, wie geografischen Besonderheiten — wie Inseln, Regionen und Gebieten in äußerster Randlage, ländlichen oder entlegenen Gebieten, weniger zugänglichen Randgebieten, Berggebieten oder Gebieten mit Entwicklungsrückstand — im Plan Rechnung getragen wurde.

4.6.
Prävention von Korruption, Betrug und Interessenkonflikten

Ein System zur Prävention, Aufdeckung und Behebung von Korruption, Betrug und Interessenkonflikten bei der Verwendung der im Rahmen des Fonds bereitgestellten Mittel sowie die Regelungen, mit denen eine Doppelfinanzierung durch den Fonds und andere Unionsprogramme gemäß Artikel 21 und Anhang III verhindert werden soll, einschließlich der Mittel, die gemäß Artikel 9 über andere öffentliche oder private Einrichtungen als benachteiligte Haushalte, benachteiligte Kleinstunternehmen oder benachteiligte Verkehrsnutzer bereitgestellt werden.

4.7.
Information, Kommunikation und Sichtbarkeit

Einhaltung der Bestimmungen des Artikels 23 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Daten unter Angabe der Website, auf der die Daten veröffentlicht werden, sowie der Informations-, Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen; Erläuterung der geplanten nationalen Kommunikationsstrategie, mit der die Öffentlichkeit auf die Finanzierung durch die Union aufmerksam gemacht werden soll.

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