Artikel 4 VO (EU) 2023/969

Systemarchitektur der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen

Die Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen besteht aus

a)
einem zentralen Informationssystem, das eine vorübergehende zentrale Datenspeicherung ermöglicht;
b)
Kommunikationssoftware, die die sichere lokale Speicherung von Kommunikationsdaten auf Geräten der Nutzer der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen ermöglicht;
c)
einer Verbindung zwischen dem zentralen Informationssystem und den einschlägigen, die Arbeit der GEG unterstützenden und vom Sekretariat des GEG-Netzes verwalteten IT-Tools.

Das zentrale Informationssystem ist an den technischen Betriebsstätten von eu-LISA angesiedelt.

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