Artikel 4 VO (EU) 2023/969
Systemarchitektur der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen
Die Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen besteht aus
- a)
- einem zentralen Informationssystem, das eine vorübergehende zentrale Datenspeicherung ermöglicht;
- b)
- Kommunikationssoftware, die die sichere lokale Speicherung von Kommunikationsdaten auf Geräten der Nutzer der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen ermöglicht;
- c)
- einer Verbindung zwischen dem zentralen Informationssystem und den einschlägigen, die Arbeit der GEG unterstützenden und vom Sekretariat des GEG-Netzes verwalteten IT-Tools.
Das zentrale Informationssystem ist an den technischen Betriebsstätten von eu-LISA angesiedelt.
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