Artikel 1 VO (EU) 2023/972
(1) Der wässrige ethanolische Extrakt aus Labisia pumila darf in der Union in Verkehr gebracht werden.
Der wässrige ethanolische Extrakt aus Labisia pumila wird in die Unionsliste der neuartigen Lebensmittel in der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 aufgenommen.
(2) Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
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