Artikel 2 VO (EU) 2023/972

Das in Artikel 1 genannte neuartige Lebensmittel darf für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 6. Juni 2023 ausschließlich von dem Unternehmen Medika Natura Sdn. Bhd.(1) in der Union in Verkehr gebracht werden, es sei denn, ein späterer Antragsteller erhält eine Zulassung für dieses neuartige Lebensmittel ohne Bezugnahme auf die gemäß Artikel 3 geschützten wissenschaftlichen Daten oder mit Zustimmung von Medika Natura Sdn. Bhd.

Fußnote(n):

(1)

No. 44B Jalan Bola Tampar, 13/14, Section 13, 40100 Shah Alam, Selangor, Malaysia.

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