ANHANG I VO (EU) 2024/1103

Begriffsbestimmungen für die Anhänge II bis VI

Für die Zwecke der Anhänge II bis VI gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

1.
„Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad” (ηs) bezeichnet den Quotienten aus dem von einem Einzelraumheizgerät gedeckten Raumheizwärmebedarf und dem zur Deckung dieses Bedarfs erforderlichen jährlichen Energieverbrauch in %;
2.
„Einzelraumheizgerät mit offener Brennkammer” bezeichnet ein Einzelraumheizgerät für gasförmige oder flüssige Brennstoffe, dessen Brennkammer gegenüber dem Raum, in dem sich das Einzelraumheizgerät befindet, geöffnet ist und zur Abführung der Verbrennungsprodukte an eine Abgasanlage angeschlossen ist;
3.
„Einzelraumheizgerät mit offener Abgasführung” bezeichnet ein Einzelraumheizgerät für gasförmige oder flüssige Brennstoffe, das zur Aufstellung unterhalb eines Schornsteins oder in einer Feuerstelle bestimmt ist, ohne dass eine abgedichtete Verbindung zwischen dem Produkt und dem Schornstein oder der Öffnung der Feuerstelle besteht, wobei die Verbrennungsprodukte uneingeschränkt von der Verbrennungszone zum Schornstein oder Abzugsrohr strömen können;
4.
„Einzelraumheizgerät mit geschlossener Brennkammer und offener Verbrennung” bezeichnet ein Einzelraumheizgerät für gasförmige oder flüssige Brennstoffe, dessen Brennkammer von dem Raum, in dem sich das Einzelraumheizgerät befindet, durch eine Scheibe oder etwas Ähnliches getrennt ist, das aber die Verbrennungsluft aus diesem Raum entnimmt und zur Abführung der Verbrennungsprodukte an eine Abgasanlage angeschlossen ist;
5.
„raumluftunabhängiges Einzelraumheizgerät” bezeichnet ein Einzelraumheizgerät für gasförmige oder flüssige Brennstoffe, dessen Brennkammer gegenüber dem Raum, in dem sich das Heizgerät befindet, abgedichtet ist und das an eine Rohrleitung angeschlossen ist, die aus zwei konzentrischen Rohren besteht: einem äußeren Rohr, durch das die Verbrennungsluft von außerhalb in das Gebäude geleitet wird, und einem inneren Rohr, durch das die Verbrennungsgase aus dem Gebäude heraus geleitet werden;
6.
„ortsbewegliches elektrisches Einzelraumheizgerät” bezeichnet ein elektrisches Einzelraumheizgerät mit Ausnahme von elektrischen Einzelraumheizgeräten mit sichtbar glühendem Heizelement, das vom Hersteller mit einem Versorgungskabel und einem Stecker ausgestattet und so ausgelegt ist, dass es je nach Wärmebedarf des Nutzers von einem Raum in einen anderen transportiert werden kann und nicht an einem bestimmten Ort befestigt werden muss;
7.
„elektrisches Einzelraumheizgerät” bezeichnet ein Einzelraumheizgerät, das mittels des elektrischen Joule-Effekts Wärme erzeugt;
8.
„elektrisches Einzelraumheizgerät mit sichtbar glühendem Heizelement” bezeichnet ein elektrisches Einzelraumheizgerät, dessen Heizelement von außen sichtbar ist und im Normalbetrieb eine Temperatur von mindestens 650 °C aufweist;
9.
„ortsbewegliches elektrisches Einzelraumheizgerät mit sichtbar glühendem Heizelement” bezeichnet ein vom Hersteller mit einem Versorgungskabel und einem Stecker ausgestattetes elektrisches Einzelraumheizgerät mit sichtbar glühendem Heizelement, das so ausgelegt ist, dass es je nach Wärmebedarf des Nutzers von einem Raum in einen anderen transportiert werden kann und nicht an einem bestimmten Ort befestigt werden muss. Ortsbewegliche elektrische Einzelraumheizgeräte mit sichtbar glühendem Heizelement, die Vorrichtungen zur Befestigung an Decke, Wand oder Fußboden aufweisen, gelten als elektrische Einzelraumheizgeräte mit sichtbar glühendem Heizelement; die Montage von Rädern reicht nicht aus, damit ein elektrisches Einzelraumheizgerät mit sichtbar glühendem Heizelement als ortsbeweglich betrachtet werden kann;
10.
„ortsfestes elektrisches Einzelraumheizgerät” bezeichnet ein elektrisches Einzelraumheizgerät mit Ausnahme von elektrischen Speicher-Einzelraumheizgeräten und elektrischen Fußboden-Einzelraumheizgeräten, das dazu ausgelegt ist, für den Betrieb an einem bestimmten Ort befestigt oder gesichert oder an der Wand angebracht zu werden; ein ortsbewegliches Gerät mit Vorrichtungen, mit denen es an Wand oder Boden oder an beidem befestigt werden kann, gilt als ortsfestes elektrisches Einzelraumheizgerät;
11.
„elektrisches Speicher-Einzelraumheizgerät” bezeichnet ein elektrisches Einzelraumheizgerät, das dazu ausgelegt ist, Wärme in einem wärmeisolierten Speicherkern zu speichern und sie nach der Speicherphase über mehrere Stunden hinweg abzugeben;
12.
„elektrisches Fußboden-Einzelraumheizgerät” bezeichnet ein elektrisches Einzelraumheizgerät, das dazu ausgelegt ist, in die Gebäudestruktur oder bei abschließenden Bauarbeiten integriert zu werden, einschließlich selbstregelnder Heizkabel und -matten;
13.
„Handtuchhalter” bezeichnet ein ortsfestes elektrisches Einzelraumheizgerät, das als Halter für Handtücher verwendet werden kann, um diese zu erwärmen;
14.
„elektronischer Regler der Wärmezufuhr mit Rückmeldung der Raum- und/oder Außentemperatur” bezeichnet einen automatisch betriebenen, in das Produkt integrierten Messfühler, der dessen Kerntemperatur misst und die gespeicherte Wärmemenge in Abhängigkeit von der Außentemperatur und/oder vom Wärmebedarf des Raums anpasst;
15.
„Wärmeabgabe mit Gebläseunterstützung” bedeutet, dass das Produkt mit einem oder mehreren integrierten, regelbaren Gebläsen ausgestattet ist, die die Abgabe der gespeicherten Energie an den Wärmebedarf anpassen;
16.
„Stickoxid-Emissionen” bezeichnet den Stickoxid-Ausstoß (NOx) von Einzelraumheizgeräten für gasförmige oder flüssige Brennstoffe bei Nennwärmeleistung, der in mg/kWhinput auf der Grundlage des Brennwerts angegeben wird;
17.
„Brennwert, feuchtigkeitsfrei” (GCV) bezeichnet die gesamte Wärmemenge, die von einer Brennstoffeinheit abgegeben wird, der die inhärente Feuchtigkeit entzogen wurde, wenn dieser Brennstoff vollständig mit Sauerstoff verbrannt wird und die Verbrennungsprodukte wieder auf Umgebungstemperatur abgekühlt werden; diese Menge umfasst die Kondensationswärme des Wasserdampfes, der bei der Verbrennung des im Brennstoff enthaltenen Wasserstoffs entsteht;
18.
„Einzelraumheizgerät ohne Abgasabführung” bezeichnet ein Einzelraumheizgerät für gasförmige oder flüssige Brennstoffe mit Ausnahme gewerblich genutzter Einzelraumheizgeräte, das die Verbrennungsprodukte in den Raum abgibt, in dem sich das Produkt befindet;
19.
„Aus-Zustand” bezeichnet einen Zustand, in dem das Produkt mit dem Stromnetz verbunden ist, aber keine Funktion bereitstellt oder nur Folgendes bereitstellt:

a)
Anzeige des Aus-Zustandes;
b)
Funktionen zur Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit gemäß der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates(1);

20.
„Bereitschaftszustand” bezeichnet einen Zustand, in dem das Produkt mit dem Stromnetz verbunden ist und — möglicherweise auf unbestimmte Zeit — nur eine oder mehrere der folgenden Funktionen bereitstellt:

a)
Reaktivierungsfunktion, oder Reaktivierungsfunktion zusammen mit der Anzeige, dass die Reaktivierungsfunktion aktiv ist;
b)
Reaktivierungsfunktion über eine Netzwerkverbindung ( „vernetzter Bereitschaftsbetrieb” );
c)
Informations- oder Statusanzeige;

21.
„Reaktivierungsfunktion” bezeichnet eine Funktion, die mithilfe eines Fernschalters, einer Fernbedienung, eines internen Sensors oder eines Timers das Umschalten vom Bereitschaftszustand in eine andere Betriebsart, einschließlich des aktiven Betriebs, ermöglicht, in der zusätzliche Funktionen bereitgestellt werden;
22.
„aktiver Betrieb” bezeichnet einen Zustand, in dem das Produkt mit dem Stromnetz verbunden ist und mindestens eine der Hauptfunktionen zum bestimmungsgemäßen Betrieb des Geräts aktiviert ist;
23.
„Ruhezustand” bezeichnet einen Zustand, in dem das Produkt mit dem Stromnetz verbunden und in der Lage ist, den Raum entsprechend der eingestellten Temperatur automatisch mit Wärme zu versorgen;
24.
„Netzwerk” bezeichnet eine Kommunikationsinfrastruktur mit einer Verbindungstopologie, einer Architektur, einschließlich der physischen Komponenten, der Organisationsprinzipien sowie der Kommunikationsverfahren und -formate (Protokolle);
25.
„indirekte Heizfunktion” bedeutet, dass das Produkt einen Teil der Gesamtwärmeleistung zu Raumheizungszwecken oder zur Warmwasserbereitung für den häuslichen Gebrauch an ein flüssiges Wärmeübertragungsmedium abgeben kann;
26.
„Mindestwärmeleistung” (Pmin) bezeichnet die vom Hersteller angegebene Wärmeleistung eines Einzelraumheizgerätes in kW, die die direkte Wärmeleistung und (soweit vorhanden) auch die indirekte Wärmeleistung umfasst, beim Betrieb mit der Einstellung für die niedrigste Wärmeleistung;
27.
„thermischer Wirkungsgrad” bei „Nenn-” oder „Mindestwärmeleistung” (ηth,nom bzw. ηth,min) bezeichnet das Verhältnis der nutzbaren Wärmeleistung zur Gesamtenergiezufuhr eines Einzelraumheizgeräts in %, wobei die Gesamtenergiezufuhr

a)
bei Haushalts-Einzelraumheizgeräten als Heizwert und/oder als mit dem Umrechnungskoeffizienten multiplizierte Endenergie angegeben wird;
b)
bei gewerblich genutzten Einzelraumheizgeräten als Brennwert und als mit dem Umrechnungskoeffizienten multiplizierte Endenergie ausgedrückt wird;

28.
„Heizwert” (NCV) bezeichnet die gesamte Wärmemenge, die von einer Brennstoffeinheit mit einem geeigneten Feuchtigkeitsgehalt abgegeben wird, wenn sie vollständig mit Sauerstoff verbrannt wird und die Verbrennungsprodukte nicht wieder auf Umgebungstemperatur abgekühlt werden;
29.
„Umrechnungskoeffizient” (CC) bezeichnet den Standardkoeffizienten für Primärenergie je kWh Strom gemäß der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates(2); der Wert des Umrechnungskoeffizienten beträgt CC = 1,9;
30.
„Feuchtigkeitsgehalt” bezeichnet das Verhältnis der Masse des Wassers im Brennstoff zur Gesamtmasse des Brennstoffs bei Verwendung in dem Einzelraumheizgerät;
31.
„Hilfsstromverbrauch bei Nennwärmeleistung” (elmax) bezeichnet die elektrische Leistungsaufnahme eines Einzelraumheizgerätes bei Nennwärmeleistung. Die elektrische Leistungsaufnahme wird ohne Berücksichtigung der Leistungsaufnahme einer Umwälzpumpe ermittelt, wenn das Produkt über eine indirekte Heizfunktion verfügt und mit einer Umwälzpumpe ausgestattet ist, und in kW angegeben;
32.
„Hilfsstromverbrauch bei Mindestwärmeleistung” (elmin) bezeichnet die elektrische Leistungsaufnahme eines Einzelraumheizgerätes bei Mindestwärmeleistung. Die elektrische Leistungsaufnahme wird ohne Berücksichtigung der Leistungsaufnahme einer Umwälzpumpe ermittelt, wenn das Produkt über eine indirekte Heizfunktion verfügt und mit einer Umwälzpumpe ausgestattet ist, und in kW angegeben;
33.
„einstufige Wärmeleistung, keine Raumtemperaturkontrolle” bedeutet, dass das Produkt seine Wärmeleistung nicht automatisch verändern kann und keine Rückmeldung der Raumtemperatur erfolgt, um die Wärmeleistung automatisch anzupassen;
34.
„zwei oder mehr manuell einstellbare Stufen, keine Raumtemperaturkontrolle” bedeutet, dass die Wärmeleistung des Produkts manuell anhand von zwei oder mehreren Stufen angepasst werden kann, aber kein Gerät vorhanden ist, das die Wärmeleistung in Abhängigkeit von einer gewünschten Innentemperatur automatisch anpasst;
35.
„Raumtemperaturregler mit mechanischem Thermostat” bezeichnet ein nicht elektronisch arbeitendes Gerät, das es dem Produkt ermöglicht, seine Wärmeleistung während eines bestimmten Zeitraums in Abhängigkeit von einer bestimmten erforderlichen Innentemperatur automatisch anzupassen;
36.
„elektronischer Raumtemperaturregler” bezeichnet ein integriertes oder externes elektronisches Gerät, das es dem Produkt ermöglicht, seine Wärmeleistung während eines bestimmten Zeitraums in Abhängigkeit von einer bestimmten erforderlichen Innentemperatur automatisch anzupassen;
37.
„elektronischer Raumtemperaturregler mit Tageszeitregelung” bezeichnet ein integriertes oder externes elektronisches Gerät, das es dem Produkt ermöglicht, seine Wärmeleistung während eines bestimmten Zeitraums in Abhängigkeit von einer bestimmten erforderlichen Innentemperatur im Einklang mit den vom Nutzer vorgenommenen Einstellungen automatisch anzupassen, wobei die erwünschten Temperaturen und dazugehörigen Zeiträume vom Nutzer für einen 24-stündigen Zeitraum eingestellt werden können;
38.
„elektronischer Raumtemperaturregler mit Wochentagsregelung” bezeichnet ein integriertes oder externes elektronisches Gerät, das es dem Produkt ermöglicht, seine Wärmeleistung während eines bestimmten Zeitraums in Abhängigkeit von einer bestimmten erforderlichen Innentemperatur automatisch anzupassen, wobei die erwünschten Temperaturen und dazugehörigen Zeiträume vom Nutzer für eine ganze Woche eingestellt werden können. Während des siebentägigen Zeitraums müssen auch unterschiedliche Einstellungen für verschiedene Tage möglich sein;
39.
„Raumtemperaturregler mit Präsenzerkennung” bezeichnet ein integriertes oder externes elektronisches Gerät, das die zu erreichende Raumtemperatur automatisch verringert, wenn es erkennt, dass in dem Raum niemand anwesend ist;
40.
„Raumtemperaturregler mit Erkennung offener Fenster” bezeichnet ein integriertes oder externes elektronisches Gerät, das entweder auf Frostschutzmodus umschaltet oder den Energieverbrauch des Einzelraumheizgerätes auf den Energieverbrauch im Leerlaufzustand verringert, wenn ein Fenster oder eine Tür geöffnet ist. Wird ein Sensor zur Erkennung eines geöffneten Fensters oder einer geöffneten Tür verwendet, kann er innerhalb oder außerhalb des Produkts oder in die Gebäudestruktur installiert sein, wobei diese Optionen auch miteinander kombiniert werden können;
41.
„Frostschutzmodus” bezeichnet eine Funktion, bei der das Einzelraumheizgerät eine Raumtemperatur von 7 °C ± 3 °C hält;
42.
„Fernbedienungsoption” bezeichnet eine Funktion, die eine Interaktion mit dem Regler des Produkts auch von außerhalb des Gebäudes ermöglicht, in dem das Einzelraumheizgerät installiert ist;
43.
„adaptive Regelung des Heizbeginns” bezeichnet eine Funktion, die den optimalen Zeitpunkt für den Heizbeginn berechnet und das Aufheizen einleitet, um die eingestellte Zonentemperatur zum gewünschten Zeitpunkt zu erreichen;
44.
„eingestellte Zonentemperatur” bezeichnet die vom Nutzer eingestellte gewünschte Temperatur;
45.
„Betriebszeitbegrenzung” bezeichnet eine Funktion, die das Einzelraumheizgerät nach einem voreingestellten Zeitraum automatisch deaktiviert;
46.
„Schwarzkugelsensor” bezeichnet ein integriertes oder externes elektronisches Gerät, das die Luft- und Strahlungstemperatur misst;
47.
„Selbstlernfunktion” bezeichnet eine Funktion, die die Nutzungsmuster des Nutzers hinsichtlich des Einzelraumheizgeräts automatisch erfasst und auf der Grundlage dieser Muster Phasen hoher und niedriger Temperaturen selbst programmiert;
48.
„Regelungsgenauigkeit” (control accuracy, CA) bezeichnet den Umfang der Fähigkeit des Reglers eines Einzelraumheizgerätes, auf Änderungen der Zonentemperatur zu reagieren, um diese Zonentemperatur möglichst nahe an der eingestellten Zonentemperatur zu halten;
49.
„Zonentemperatur” bezeichnet die tatsächliche Temperatur des zu beheizenden geschlossenen Raumes;
50.
„Leistungsbedarf der Pilotflamme” Ppilot) bezeichnet den in kW angegebenen Verbrauch des Einzelraumheizgerätes an gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen, der erforderlich ist, um eine Flamme als Zündquelle für den stärkeren Verbrennungsprozess bereitzuhalten, mit dem die Nennwärmeleistung oder die Wärmeleistung bei Teillast erzeugt wird, wenn die Pilotflamme länger als fünf Minuten vor dem Einschalten des Hauptbrenners brennt;
51.
„maximale kontinuierliche Wärmeleistung” (Pmax,c) bezeichnet die Wärmeleistung eines elektrischen Einzelraumheizgerätes in kW beim Betrieb mit der Einstellung für die maximale Wärmeleistung, die über einen längeren Zeitraum kontinuierlich aufrechterhalten werden kann;
52.
„Wärmeleistung des Dunkelstrahlersystems” bezeichnet die in kW angegebene kombinierte Wärmeleistung der Segmente eines Dunkelstrahlersystems in der Konfiguration, in der das System in Verkehr gebracht wird;
53.
„Strahlungsfaktor” bei „Nenn-” oder „Mindestwärmeleistung” (RFnom bzw. RFmin) bezeichnet das in % angegebene Verhältnis der Infrarot-Wärmeleistung des Einzelraumheizgerätes zur Gesamtenergiezufuhr;
54.
„Hüllenisolierung” bezeichnet die zur Minimierung der Wärmeverluste angebrachte Wärmeisolierung der Produkthülle oder des Produktmantels, wenn das Produkt auch im Freien installiert werden kann;
55.
„Hüllenverlustfaktor” bezeichnet die in % angegebenen Wärmeverluste des Teils des Produkts, der außerhalb des zu beheizenden geschlossenen Raumes installiert wird, und wird anhand des Wärmedurchgangskoeffizienten der relevanten Hülle dieses Teils ermittelt;
56.
„einstufig” bedeutet, dass das Produkt seine Wärmeleistung nicht automatisch anpassen kann;
57.
„zweistufig” bedeutet, dass das Produkt seine Wärmeleistung in Abhängigkeit von der tatsächlichen Raumlufttemperatur und einer gewünschten Raumlufttemperatur auf zwei unterschiedliche Stufen anpassen kann, was mithilfe von Temperaturmessfühlern und einer Schnittstelle, die nicht notwendigerweise Teil des Produkts selbst sein muss, geregelt wird;
58.
„modulierend” bedeutet, dass das Produkt seine Wärmeleistung in Abhängigkeit von der tatsächlichen Raumlufttemperatur und einer gewünschten Raumlufttemperatur auf drei oder mehr unterschiedliche Stufen anpassen kann, was mithilfe von Temperaturmessfühlern und einer Schnittstelle, die nicht notwendigerweise Teil des Produkts selbst sein muss, geregelt wird;
59.
„Sollwertabweichung” (control to setpoint deviation, CSD) bezeichnet die Differenz zwischen der über einen bestimmten Zeitraum gemessenen mittleren Zonentemperatur und der eingestellten Zonentemperatur;
60.
„Ersatzteil” bezeichnet ein separates Teil, das bei einem Produkt ein Teil mit derselben oder einer ähnlichen Funktion ersetzen kann;
61.
„fachlich kompetenter Reparateur” bezeichnet eine Person oder ein Unternehmen, die bzw. das Reparatur- und fachgerechte Wartungsdienstleistungen für Einzelraumheizgeräte erbringt;
62.
„Garantie” bezeichnet jede Selbstverpflichtung des Händlers oder Herstellers gegenüber dem Verbraucher, den gezahlten Preis entweder zu erstatten oder das Einzelraumheizgerät zu ersetzen, zu reparieren oder in irgendeiner Weise zu behandeln, wenn es die in der Garantieerklärung oder in der einschlägigen Werbung genannten Spezifikationen nicht erfüllt.

Fußnote(n):

(1)

Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 79).

(2)

Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1).

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