Artikel 3 VO (EU) 2024/1229
Analysemethoden für antimikrobielle Wirkstoffe in Futtermitteln
Die Referenzmethoden für die Analyse zur Quantifizierung des Werts der Kreuzkontamination von Futtermitteln für Nichtzieltiere mit jedem der in Anhang II der Verordnung (EU) 2019/4 aufgeführten antimikrobiellen Wirkstoffe gemäß Artikel 2 Absätze 1 und 2 der vorliegenden Verordnung sind im Anhang der vorliegenden Verordnung festgelegt.
Es dürfen jedoch alternative Analysemethoden verwendet werden, sofern sie im Einklang mit international anerkannten wissenschaftlichen Protokollen validiert wurden, sofern sie geeignet sind, dieselbe Quantifizierungsgrenze, wie sie für denselben antimikrobiellen Wirkstoff im Anhang dieser Verordnung festgelegt ist, oder eine niedrigere Quantifizierungsgrenze nachzuweisen, und sofern sie von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten als gleichwertig angesehen werden.
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