Artikel 2 VO (EU) 2024/1229
Spezifische Höchstgehalte der Kreuzkontamination von Futtermitteln für Nichtzieltiere mit antimikrobiellen Wirkstoffen
(1) Die spezifischen Höchstgehalte der Kreuzkontamination von Futtermitteln für Nichtzieltiere mit den in Anhang II der Verordnung (EU) 2019/4 aufgeführten antimikrobiellen Wirkstoffen werden wie folgt festgesetzt:
- a)
- handelt es sich bei der letzten vor der Herstellung, Verarbeitung, Lagerung oder dem Transport des Futtermittels für Nichtzieltiere hergestellten, verarbeiteten, gelagerten oder transportierten Partie um Arzneifuttermittel, auf 1 % des in dieser letzten Partie von Arzneifuttermitteln enthaltenen antimikrobiellen Wirkstoffs bezogen auf einen Feuchtigkeitsgehalt von 12 % im Futtermittel für Nichtzieltiere;
- b)
- handelt es sich bei der letzten vor der Herstellung, Verarbeitung, Lagerung oder dem Transport des Futtermittels für Nichtzieltiere hergestellten, verarbeiteten, gelagerten oder transportierten Partie um ein Zwischenprodukt, auf 1 % des antimikrobiellen Wirkstoffs, der in dem aus dieser letzten Partie des Zwischenprodukts gewonnenen Arzneifuttermittel enthalten sein soll, bezogen auf einen Feuchtigkeitsgehalt von 12 % im Futtermittel für Nichtzieltiere.
(2) Abweichend von Absatz 1 werden die spezifischen Höchstgehalte der Kreuzkontamination von Futtermitteln für Nichtzieltiere mit den in Anhang II der Verordnung (EU) 2019/4 aufgeführten antimikrobiellen Wirkstoffen auf die im Anhang der vorliegenden Verordnung festgelegte Quantifizierungsgrenze festgesetzt, wenn das Futtermittel für Nichtzieltiere für folgende Tiere bestimmt ist:
- a)
- der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere ausgenommen Fische, wenn das Futtermittel für Nichtzieltiere nach der Herstellung, Verarbeitung, Lagerung oder dem Transport von für die Aquakultur bestimmten Arzneifuttermitteln oder Zwischenprodukten hergestellt, verarbeitet, gelagert oder transportiert wird;
- b)
- Tiere, solange sie der Erzeugung von Eiern oder Milch für den menschlichen Verzehr dienen;
- c)
- der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere, die während des Schlachtzeitraums, der der längsten Wartezeit für die Zieltierart entspricht, zur Schlachtung bestimmt sind.
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