Artikel 1 VO (EU) 2024/1244
Gegenstand
Mit dieser Verordnung werden Vorschriften für die Erhebung und Meldung von Umweltdaten über Industrieanlagen festgelegt und wird auf Unionsebene ein Industrieemissionsportal (im Folgenden „Portal” ) in Form einer Online-Datenbank eingerichtet, das der Öffentlichkeit den Zugang zu diesen Daten ermöglicht.
Mit dieser Verordnung wird das UN-ECE-Protokoll über die Freisetzung und Verbringung von Schadstoffen (im Folgenden „Protokoll” ) umgesetzt.
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