Artikel 49 VO (EU) 2024/1252
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 dieses Artikels gelten die Artikel 40 und 41 ab dem 24. Mai 2029.
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