ANHANG I VO (EU) 2024/1252

Strategische Rohstoffe

Abschnitt 1

Die folgenden Rohstoffe gelten als strategisch:
a)
Bauxit/Aluminiumoxid/Aluminium
b)
Bismut
c)
Bor — metallurgische Qualität
d)
Kobalt
e)
Kupfer
f)
Gallium
g)
Germanium
h)
Lithium — Batteriequalität
i)
Magnesiummetall
j)
Mangan — Batteriequalität
k)
Grafit — Batteriequalität
l)
Nickel — Batteriequalität
m)
Metalle der Platingruppe
n)
Seltenerdmetalle für Dauermagnete (Nd, Pr, Tb, Dy, Gd, Sm und Ce)
o)
Siliciummetall
p)
Titanmetall
q)
Wolfram

Abschnitt 2

1.
Die strategische Bedeutung wird auf der Grundlage der Bedeutung eines Rohstoffs für den grünen und den digitalen Wandel sowie für Verteidigungs- sowie Luft- und Raumfahrtanwendungen bestimmt, wobei folgende Kriterien zugrunde gelegt werden:

a)
die Menge der strategischen Technologien, die einen Rohstoff als Input verwenden;
b)
die Menge eines Rohstoffs, der für die Herstellung relevanter strategischer Technologien benötigt wird;
c)
die erwartete weltweite Nachfrage nach einschlägigen strategischen Technologien.

2.
Das prognostizierte Nachfragewachstum (DF/C,τ) wird wie folgt berechnet:

wobei Folgendes gilt:

DFτ ist die weltweite jährliche Prognose der Nachfrage nach einem Rohstoff im Jahr τ;

GSτ0 ist die weltweite jährliche Produktion eines Rohstoffs für einen Bezugszeitraum τ0.

3.
Bei der Bestimmung der Schwierigkeit, die Produktion zu steigern, ist mindestens Folgendes zu berücksichtigen:

a)
die derzeitige weltweite jährliche Produktionsskala eines Rohstoffs;
b)
das Verhältnis zwischen Reserven und der Produktion eines Rohstoffs auf der Grundlage bekannter Reserven wirtschaftlich gewinnbarer geologischer Ressourcen und der derzeitigen weltweiten jährlichen Produktion;
c)
Vorlaufzeiten für neue Projekte zur Erhöhung der Versorgungskapazität, sofern zuverlässige Informationen vorliegen.

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