ANHANG I VO (EU) 2024/1252
Strategische Rohstoffe
Abschnitt 1
Die folgenden Rohstoffe gelten als strategisch:- a)
- Bauxit/Aluminiumoxid/Aluminium
- b)
- Bismut
- c)
- Bor — metallurgische Qualität
- d)
- Kobalt
- e)
- Kupfer
- f)
- Gallium
- g)
- Germanium
- h)
- Lithium — Batteriequalität
- i)
- Magnesiummetall
- j)
- Mangan — Batteriequalität
- k)
- Grafit — Batteriequalität
- l)
- Nickel — Batteriequalität
- m)
- Metalle der Platingruppe
- n)
- Seltenerdmetalle für Dauermagnete (Nd, Pr, Tb, Dy, Gd, Sm und Ce)
- o)
- Siliciummetall
- p)
- Titanmetall
- q)
- Wolfram
Abschnitt 2
- 1.
- Die strategische Bedeutung wird auf der Grundlage der Bedeutung eines Rohstoffs für den grünen und den digitalen Wandel sowie für Verteidigungs- sowie Luft- und Raumfahrtanwendungen bestimmt, wobei folgende Kriterien zugrunde gelegt werden:
- a)
- die Menge der strategischen Technologien, die einen Rohstoff als Input verwenden;
- b)
- die Menge eines Rohstoffs, der für die Herstellung relevanter strategischer Technologien benötigt wird;
- c)
- die erwartete weltweite Nachfrage nach einschlägigen strategischen Technologien.
- 2.
- Das prognostizierte Nachfragewachstum (DF/C,τ) wird wie folgt berechnet:
wobei Folgendes gilt:
DFτ ist die weltweite jährliche Prognose der Nachfrage nach einem Rohstoff im Jahr τ;
GSτ0 ist die weltweite jährliche Produktion eines Rohstoffs für einen Bezugszeitraum τ0.
- 3.
- Bei der Bestimmung der Schwierigkeit, die Produktion zu steigern, ist mindestens Folgendes zu berücksichtigen:
- a)
- die derzeitige weltweite jährliche Produktionsskala eines Rohstoffs;
- b)
- das Verhältnis zwischen Reserven und der Produktion eines Rohstoffs auf der Grundlage bekannter Reserven wirtschaftlich gewinnbarer geologischer Ressourcen und der derzeitigen weltweiten jährlichen Produktion;
- c)
- Vorlaufzeiten für neue Projekte zur Erhöhung der Versorgungskapazität, sofern zuverlässige Informationen vorliegen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.