Artikel 1 VO (EU) 2024/1347
Gegenstand
Diese Verordnung enthält Normen für
- a)
- die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internationaler Schutz gewährt wird;
- b)
- einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz;
- c)
- den Inhalt des gewährten internationalen Schutzes.
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