VO (EU) 2024/1347
Verordnung (EU) 2024/1347 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des gewährten Schutzes, zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
Informationen
Ausfertigungsdatum14.01.2024
Alle Normen
- KAPITEL IALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- KAPITEL IIPRÜFUNG VON ANTRÄGEN AUF INTERNATIONALEN SCHUTZ
- KAPITEL IIIVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ANERKENNUNG ALS FLÜCHTLING
- KAPITEL IVFLÜCHTLINGSEIGENSCHAFT
- KAPITEL VVORAUSSETZUNGEN FÜR SUBSIDIÄREN SCHUTZ
- KAPITEL VISTATUS SUBSIDIÄREN SCHUTZES
- KAPITEL VIIINHALT DER MIT DEM INTERNATIONALEN SCHUTZ VERBUNDENEN RECHTE UND PFLICHTEN VON PERSONEN, DENEN DIESER SCHUTZ GEWÄHRT WURDE
- ABSCHNITT IGemeinsame Bestimmungen
- ABSCHNITT IIRechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt
- ABSCHNITT IIIRechte im Zusammenhang mit der Integration
- KAPITEL VIIIVERWALTUNGSZUSAMMENARBEIT
- KAPITEL IXSCHLUSSBESTIMMUNGEN