Artikel 83 VO (EU) 2024/1351

Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013

Die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 wird mit Wirkung vom 12. Juni 2026 aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.

Die Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 bleibt in Kraft, sofern und solange sie nicht durch gemäß der vorliegenden Verordnung erlassene Durchführungsrechtsakte geändert wird.

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