Artikel 36 VO (EU) 2024/1735

Aufgaben der Lenkungsgruppe für den SET-Plan

(1) Die Lenkungsgruppe für den SET-Plan gibt Leitlinien und Vorgaben in Bezug auf den Strategieplan für Energietechnologie.

(2) Die Kommission und die Mitgliedstaaten arbeiten im Rahmen der Lenkungsgruppe für den SET-Plan und gegebenenfalls auf Ersuchen mit Drittländern zusammen und stimmen sich ab, um einen Beitrag zur Förderung der Entwicklung sauberer, effizienter und kostengünstiger Energietechnologien zu leisten, indem die Koordinierung und Zusammenarbeit bei Forschung und Innovation im Bereich saubere Energie unterstützt werden.

(3) Die Lenkungsgruppe für den SET-Plan berät und unterstützt die Kommission bei der Ausarbeitung von Initiativen im Zusammenhang mit den in den Absätzen 1 und 2 genannten Aufgaben.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.