Artikel 35 VO (EU) 2024/1735

Einrichtung der Lenkungsgruppe für den Strategieplan für Energietechnologie

(1) Es wird die Lenkungsgruppe für den Strategieplan für Energietechnologie (im Folgenden „Lenkungsgruppe für den SET-Plan” ) eingerichtet.

(2) Die Lenkungsgruppe für den SET-Plan nimmt die in dieser Verordnung festgelegten Aufgaben wahr.

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