Artikel 4 VO (EU) 2024/1735
Liste der Netto-Null-Technologien
(1) Bei den Netto-Null-Technologien, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, handelt es sich um
- a)
- Solartechnologien, einschließlich photovoltaische, thermoelektrische und thermische Solartechnologien,
- b)
- Technologien für Onshore-Windkraft und erneuerbare Offshore-Energie,
- c)
- Batterie- und Energiespeichertechnologien,
- d)
- Wärmepumpen und Technologien für geothermische Energie,
- e)
- Wasserstofftechnologien, einschließlich Elektrolyseure und Brennstoffzellen,
- f)
- Technologien für nachhaltiges Biogas und Biomethan,
- g)
- Technologien zur Abscheidung und Speicherung von CO2,
- h)
- Stromnetztechnologien, einschließlich elektrischer Ladetechnologien für den Verkehr und Technologien zur Digitalisierung des Netzes,
- i)
- Technologien für Kernspaltungsenergie, einschließlich Technologien für den Kernbrennstoffkreislauf,
- j)
- Technologien für nachhaltige alternative Kraftstoffe,
- k)
- Wasserkrafttechnologien,
- l)
- Technologien für erneuerbare Energie, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen,
- m)
- energiesystembezogene Energieeffizienztechnologien, einschließlich Wärmenetztechnologien,
- n)
- Technologien für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs,
- o)
- biotechnologische Klimaschutz- und Energielösungen,
- p)
- transformative industrielle Technologien für die Dekarbonisierung, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen,
- q)
- Technologien zum Transport und zur Nutzung von CO2,
- r)
- Windantriebs- und Elektroantriebstechnologien für den Verkehr,
- s)
- Nukleartechnologien, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen.
(2) Absatz 1 berührt nicht das Recht eines Mitgliedstaats, seine Wahl zwischen verschiedenen Energiequellen und die allgemeine Struktur seiner Energieversorgung zu bestimmen.
(3) Absatz 1 berührt nicht die Zuweisung von Mitteln der Union, insbesondere nicht in Bezug auf die nach den entsprechenden Verfahren angenommenen Förderfähigkeits- oder Gewährungskriterien oder die Unterstützung durch die Union über die EIB.
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