Artikel 5 VO (EU) 2024/1735

Richtwerte

(1) Die Kommission und die Mitgliedstaaten unterstützen Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien im Einklang mit diesem Kapitel, um die Verringerung der strategischen Abhängigkeiten von Netto-Null-Technologien und ihren Lieferketten in der Union sicherzustellen, indem sie für diese Technologien eine Fertigungskapazität erreichen, die Folgendem entspricht:

a)
einem Richtwert von mindestens 40 % des jährlichen Bedarfs der Union in Bezug auf die entsprechenden Technologien, die zur Verwirklichung der Klima- und Energieziele der Union für 2030 erforderlich sind;
b)
einem höheren Unionsanteil für die entsprechenden Technologien, um auf der Grundlage einer Überwachung gemäß Artikel 42 bis zum Jahr 2040 15 % der Weltproduktion zu erreichen, es sei denn, die höhere Fertigungskapazität der Union würde den Bedarf der Union in Bezug auf die entsprechenden Technologien, die zur Verwirklichung der Klima- und Energieziele der Union für 2040 erforderlich sind, deutlich übersteigen.

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