Artikel 7 VO (EU) 2024/1735
Online-Zugänglichkeit von Informationen
Die Mitgliedstaaten gewähren online, zentral und in leichter Weise zu folgenden Punkten Zugang zu Informationen über Verfahren, die für Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien, einschließlich strategischer Projekte für Netto-Null-Technologien, relevant sind:
- a)
- die in Artikel 6 Absatz 1 genannten zentralen Kontaktstellen,
- b)
- das Genehmigungsverfahren, einschließlich Informationen über die Beilegung von Streitigkeiten,
- c)
- Finanzierungs- und Investitionsdienstleistungen,
- d)
- Finanzierungsmöglichkeiten auf Ebene der Union oder der Mitgliedstaaten,
- e)
- Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen, darunter u. a. Körperschaftsteuererklärungen, lokale Steuergesetze oder Arbeitsrecht.
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