Artikel 8 VO (EU) 2024/1735
Beschleunigung der Umsetzung
Die Mitgliedstaaten leisten Projekten zur Fertigung von Netto-Null-Technologien, die in ihrem Hoheitsgebiet durchgeführt werden, verwaltungstechnische Unterstützung, um deren rechtzeitige und wirksame Umsetzung zu erleichtern, wobei den an den Projekten beteiligten KMU besondere Aufmerksamkeit gilt; dies erfolgt unter anderem durch die Bereitstellung von
- a)
- Unterstützung in Bezug auf die Einhaltung der geltenden Verwaltungs- und Berichtspflichten,
- b)
- Unterstützung für Projektträger bei der Information der Öffentlichkeit, um die Akzeptanz des Projekts in der Öffentlichkeit zu erhöhen,
- c)
- Unterstützung für Projektträger im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, vor allem für KMU.
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