Artikel 2 VO (EU) 2024/1774
Allgemeine Elemente der Richtlinien, Verfahren, Protokolle und Tools für IKT-Sicherheit
(1) Die Finanzunternehmen stellen sicher, dass ihre IKT-Sicherheitsrichtlinien, die Informationssicherheit und die damit verbundenen Verfahren, Protokolle und Tools nach Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/2554 in ihren IKT-Risikomanagementrahmen eingebettet sind. Die Finanzunternehmen legen Richtlinien, Verfahren, Protokolle und Tools für IKT-Sicherheit nach diesem Kapitel fest, die
- a)
- die Netzwerksicherheit gewährleisten;
- b)
- Schutzvorkehrungen gegen Eindringen und Missbrauch von Daten umfassen;
- c)
- die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit von Daten wahren, einschließlich durch den Einsatz kryptografischer Techniken;
- d)
- eine präzise und rasche Datenübermittlung ohne wesentliche Störungen und unangemessene Verzögerungen gewährleisten.
(2) Die Finanzunternehmen stellen sicher, dass die in Absatz 1 genannten IKT-Sicherheitsrichtlinien
- a)
- auf die Ziele für die Informationssicherheit des Finanzunternehmens abgestimmt sind, die in der in Artikel 6 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2022/2554 genannten Strategie für die digitale operationale Resilienz enthalten sind;
- b)
- das Datum der förmlichen Genehmigung der IKT-Sicherheitsrichtlinien durch das Leitungsorgan enthalten;
- c)
- Indikatoren und Maßnahmen für Folgendes umfassen:
- i)
- Überwachung der Implementierung der Richtlinien, Verfahren, Protokolle und Tools für IKT-Sicherheit,
- ii)
- Erfassung von Ausnahmen von dieser Implementierung,
- iii)
- Gewährleistung, dass bei Ausnahmen im Sinne von Ziffer ii die digitale operationale Resilienz des Finanzunternehmens sichergestellt ist;
- d)
- die Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter auf allen Ebenen festlegen, um die IKT-Sicherheit des Finanzunternehmens zu gewährleisten;
- e)
- die Folgen einer Nichteinhaltung der IKT-Sicherheitsrichtlinien durch Mitarbeiter des Finanzunternehmens spezifizieren, sofern einschlägige Bestimmungen nicht in anderen Richtlinien des Finanzunternehmens enthalten sind;
- f)
- ein Verzeichnis der erforderlichen Dokumentation umfassen;
- g)
- die Regelungen für die Aufgabentrennung nach dem Modell der drei Verteidigungslinien oder gegebenenfalls einem anderen internen Modell für Risikomanagement und Kontrolle spezifizieren, um Interessenkonflikte zu vermeiden;
- h)
- führende Praktiken und gegebenenfalls Normen im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 berücksichtigen;
- i)
- die Aufgaben und Verantwortlichkeiten für die Entwicklung, Implementierung und Aufrechterhaltung von Richtlinien, Verfahren, Protokollen und Tools für IKT-Sicherheit festlegen;
- j)
- im Einklang mit Artikel 6 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2022/2554 überprüft werden;
- k)
- wesentliche Änderungen in Bezug auf das Finanzunternehmen, einschließlich wesentlicher Änderungen der Tätigkeiten oder Prozesse des Finanzunternehmens, der Cyberbedrohungslage oder der geltenden rechtlichen Verpflichtungen, berücksichtigen.
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