VO (EU) 2024/1789
Aufgaben des Dienstleisters
(1) Der Dienstleister organisiert die Aufgaben der Nachfragebündelung und der gemeinsamen Beschaffung von Erdgas. Der Dienstleister kann insbesondere, aber nicht ausschließlich, folgende Elemente umsetzen:
- a)
- Bewertung und Bündelung der Nachfrage von Erdgasunternehmen und erdgasverbrauchenden Unternehmen,
- b)
- Einholung von Angeboten von Erdgaslieferanten oder -erzeugern, um diese Angebote mit der gebündelten Nachfrage in Einklang zu bringen,
- c)
- Zuweisung von Angeboten an Beteiligte der Nachfragebündelung unter Berücksichtigung einer verhältnismäßigen Verteilung zwischen kleineren und größeren Beteiligten je nach Umfang des gemeldeten Bedarfs;
- d)
- Erbringung zugehöriger Hilfsdienste, einschließlich Dienstleistungen zur Erleichterung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von Erdgas.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.