VO (EU) 2024/1789

Vermutung der Übereinstimmung der Verfahren mit harmonisierten Normen für Wasserstoff

Bei Verfahren, die harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, oder Teilen dieser Normen entsprechen, wird die Konformität mit den Anforderungen angenommen, die in gemäß Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b erlassenen delegierten Rechtsakten festgelegt sind.

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