Artikel 10 VO (EU) 2024/1834

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 24. Juli 2026. Artikel 9 Absatz 2 gilt jedoch ab dem 24. Juli 2024.

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