Artikel 15 VO (EU) 2024/1938

Transparenz in Bezug auf Gebühren für technische Dienste, die für die Bereitstellung von SoHO erforderlich sind

Die Mitgliedstaaten können geeignete Maßnahmen ergreifen, um Transparenz in Bezug auf Gebühren für technische Dienste zu gewährleisten, die für die Bereitstellung von SoHO erforderlich sind.

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