Artikel 15 VO (EU) 2024/1938
Transparenz in Bezug auf Gebühren für technische Dienste, die für die Bereitstellung von SoHO erforderlich sind
Die Mitgliedstaaten können geeignete Maßnahmen ergreifen, um Transparenz in Bezug auf Gebühren für technische Dienste zu gewährleisten, die für die Bereitstellung von SoHO erforderlich sind.
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