ANNEX IX VO (EU) 2024/257
WCPFC-ÜBEREINKOMMENSBEREICH
- (1)
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Höchstanzahl der Fischereifahrzeuge der Union mit Langleinen, die im WCPFC-Übereinkommensbereich südlich von 20°S Schwertfisch (Xiphias gladius) befischen dürfen
Spanien 14 Union 14
- 2
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Höchstanzahl der Ringwadenfänger der Union, die im WCPFC-Übereinkommensbereich zwischen 20°N und 20°S tropischen Thunfisch befischen dürfen
Spanien 4 Union 4
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