ANHANG VIII VO (EU) 2024/257

IOTC-ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH

1.
Höchstanzahl der Fischereifahrzeuge der Union, die im IOTC-Zuständigkeitsbereich tropischen Thunfisch befischen dürfen

Mitgliedstaat Höchstanzahl Schiffe Kapazität (BRZ)
Spanien 22 61364
Frankreich 27 45383
Portugal 5 1627
Italien 1 2137
Union 55 110511

2.
Höchstanzahl der Fischereifahrzeuge der Union, die im IOTC-Zuständigkeitsbereich Schwertfisch (Xiphias gladius) und Weißen Thun (Thunnus alalunga) befischen dürfen

Mitgliedstaat Höchstanzahl Schiffe Kapazität (BRZ)
Spanien 27 11590
Frankreich 41 (1) 7882
Portugal 15 6925
Union 83 26397

3.
Die in Nummer 1 genannten Schiffe dürfen im IOTC-Zuständigkeitsbereich auch Schwertfisch und Weißen Thun befischen.
4.
Die in Nummer 2 genannten Schiffe dürfen im IOTC-Zuständigkeitsbereich auch tropischen Thunfisch befischen.

Fußnote(n):

(1)

In dieser Zahl sind in Mayotte registrierte Schiffe nicht enthalten; sie kann künftig im Einklang mit dem Fischereiflottenentwicklungsplan von Mayotte erhöht werden.

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