ANHANG VII VO (EU) 2024/257

CCAMLR-ÜBEREINKOMMENSBEREICH

Versuchsfischerei auf Zahnfische im CCAMLR-Übereinkommensbereich im Zeitraum vom 1. Dezember 2023 bis zum 30. November 2024 wird wie folgt begrenzt:

Tabelle A

Zugelassene Mitgliedstaaten, Untergebiete und Höchstanzahl Fischereifahrzeuge

Mitgliedstaat Untergebiet Höchstanzahl Schiffe
Spanien 48.6 1
Spanien 88.1 1
Spanien 88.2 1

Tabelle B

TACs und Beifanggrenzen

Die in der folgenden Tabelle festgesetzten und von der CCAMLR angenommenen TACs werden nicht auf die Mitglieder der CCAMLR aufgeteilt, sodass der Unionsanteil nicht feststeht. Das CCAMLR-Sekretariat überwacht die Fangmengen und teilt den Vertragsparteien mit, wann der Fischfang aufgrund der Ausschöpfung der TAC einzustellen ist.
Untergebiet Gebiet Saison SSRUs oder Forschungsblöcke Riesen-Antarktisdorsch (Dissostichus mawsoni): Fanggrenze (in Tonnen)/SSRUs oder Forschungsblöcke Riesen-Antarktisdorsch (Dissostichus mawsoni): Fanggrenze (in Tonnen)/gesamtes Untergebiet(1) Beifanggrenze (in Tonnen)/SSRUs oder Forschungsblöcke

Rochen

(Rajiformes)

Grenadierfische (Macrourus spp.)(2) Andere Arten
48.6 Gesamtes Untergebiet 1. Dezember 2023 bis 30. November 2024 48.6_2 148 518 7 23 23
48.6_3 42 2 6 6
48.6_4 126 6 20 20
48.6_5 202 10 32 32
88.1 Gesamtes Untergebiet 1. Dezember 2023 bis 31. August 2024 A, B, C, G(3) ( „N70” ) 665 3499 33 106 33
G, H, I, J, K(4) ( „S70” ) 2309 115 316 115
Sonderforschungszone (SFZ) des Meeresschutzgebiets im Rossmeer 456 22 72 22
88.2 Gesamtes Untergebiet 1. Dezember 2023 bis 31. August 2024 A, B(3) ( „N70” ) In der Fanggrenze für N70 in Untergebiet 88,1 enthalten In den Beifanggrenzen für N70 in Untergebiet 88,1 enthalten
A, B(4) ( „S70” ) In der Fanggrenze für S70 in Untergebiet 88,1 enthalten In den Beifanggrenzen für S70 in Untergebiet 88,1 enthalten
Teil von SSRU_A innerhalb der SFZ In der Fanggrenze für die SFZ in Untergebiet 88,1 enthalten In den Beifanggrenzen für die SFZ in Untergebiet 88,1 enthalten
88.2_1 184 970 9 29 29
88.2_2 322 16 53 53
88.2_3 242 12 38 38
88.2_4 222 11 35 35
14. Dezember 2023 bis 31. August 2024 88.2_H 146 146 7 23 23

Anlage

Teil A

Koordinaten der Forschungsblöcke 48.6

Koordinaten des Forschungsblocks 48.6_2

54° 00' S – 01° 00' E 55° 00' S – 01° 00' E 55° 00' S – 02° 00' E 55° 30' S – 02° 00' E 55° 30' S – 04° 00' E 56° 30' S – 04° 00' E 56° 30' S – 07° 00' E 56° 00' S – 07° 00' E 56° 00' S – 08° 00' E 54° 00' S – 08° 00' E 54° 00' S – 09° 00' E 53° 00' S – 09° 00' E 53° 00' S – 03° 00' E 53° 30' S – 03° 00' E 53° 30' S – 02° 00' E 54° 00' S – 02° 00' E

Koordinaten des Forschungsblocks 48.6_3

64° 30' S – 01° 00' E 66° 00' S – 01° 00' E 66° 00' S – 04° 00' E 65° 00' S – 04° 00' E 65° 00' S – 07° 00' E 64° 30' S – 07° 00' E

Koordinaten des Forschungsblocks 48.6_4

68° 20' S – 10° 00' E 68° 20' S – 13° 00' E 69° 30' S – 13° 00' E 69° 30' S – 10° 00' E 69° 45' S – 10° 00' E 69° 45' S – 06° 00' E 69° 00' S – 06° 00' E 69° 00' S – 10° 00' E

Koordinaten des Forschungsblocks 48.6_5

71° 00' S – 15° 00' W 71° 00' S – 13° 00' W 70° 30' S – 13° 00' W 70° 30' S – 11° 00' W 70° 30' S – 10° 00' W 69° 30' S – 10° 00' W 69° 30' S – 09° 00' W 70° 00' S – 09° 00' W 70° 00' S – 08° 00' W 69° 30' S – 08° 00' W 69° 30' S – 07° 00' W 70° 30' S – 07° 00' W 70° 30' S – 10° 00' W 71° 00' S – 10° 00' W 71° 00' S – 11° 00' W 71° 30' S – 11° 00' W 71° 30' S – 15° 00' W

Koordinaten der Forschungsblöcke 88.2

Koordinaten des Forschungsblocks 88.2_1

73° 48' S – 108° 00' W 73° 48' S – 105° 00' W 75° 00' S – 105° 00' W 75° 00' S – 108° 00' W

Koordinaten des Forschungsblocks 88.2_2

73° 18' S – 119° 00' W 73° 18' S – 111° 30' W 74° 12' S – 111° 30' W 74° 12' S – 119° 00' W

Koordinaten des Forschungsblocks 88.2_3

72° 12' S – 122° 00' W 70° 50' S – 115° 00' W 71° 42' S – 115° 00' W 73° 12' S – 122° 00' W

Koordinaten des Forschungsblocks 88.2_4

72° 36' S – 140° 00' W 72° 36' S – 128° 00' W 74° 42' S – 128° 00' W 74° 42' S – 140° 00' W

Verzeichnis kleiner Forschungseinheiten (Small-scale research units – SSRUs)

Gebiet SSRU Gebietsgrenzen
88.1 A Von 60°S 150°E, nach Osten bis 170°E, nach Süden bis 65°S, nach Westen bis 150°E, nach Norden bis 60°S.
B Von 60°S 170°E, nach Osten bis 179°E, nach Süden bis 66°40'S, nach Westen bis 170°E, nach Norden bis 60°S.
C Von 60°S 179°E, nach Osten bis 170°W, nach Süden bis 70°S, nach Westen bis 178°E, nach Norden bis 66°40'S, nach Westen bis 179°E, nach Norden bis 60°S.
D Von 65°S 150°E, nach Osten bis 160°E, nach Süden bis zur Küste, nach Westen entlang der Küste bis 150°E, nach Norden bis 65°S.
E Von 65°S 160°E, nach Osten bis 170°E, nach Süden bis 68°30'S, nach Westen bis 160°E, nach Norden bis 65°S.
F Von 68°30'S 160°E, nach Osten bis 170°E, nach Süden bis zur Küste, nach Westen entlang der Küste bis 160°E, nach Norden bis 68°30'S.
G Von 66°40'S 170°E, nach Osten bis 178°W, nach Süden bis 70°S, nach Westen bis 178°50'E, nach Süden bis 70°50'S, nach Westen bis 170°E, nach Norden bis 66°40'S.
H Von 70°50′S 170°E, nach Osten bis 178°50′E, nach Süden bis 73°S, nach Westen bis zur Küste, nach Norden entlang der Küste bis 170°E, nach Norden bis 70°50′S.
I Von 70°S 178°50'E, nach Osten bis 170°W, nach Süden bis 73°S, nach Westen bis 178°50'E nach Norden bis 70°S.
J Von 73°S an der Küste nahe 170°E, nach Osten bis 178°50'E, nach Süden bis 80°S, nach Westen bis 170°E, nach Norden bis 73°S.
K Von 73°S 178°50'E, nach Osten bis 170°W, nach Süden bis 76°S, nach Westen bis 178°50'E nach Norden bis 73°S.
L Von 76°S 178°50'E, nach Osten bis 170°W, nach Süden bis 80°S, nach Westen bis 178°50'E nach Norden bis 76°S.
M Von 73°S an der Küste nahe 169°30'E, nach Osten bis 170°, nach Süden bis 80°S, nach Westen bis zur Küste, nach Norden bis 73°S.
88.2 A Von 60°S 170°W, nach Osten bis 160°W, nach Süden bis zur Küste, nach Westen entlang der Küste bis 170°W, nach Norden bis 60°S.
B Von 60°S 160°W, nach Osten bis 150°W, nach Süden bis zur Küste, nach Westen entlang der Küste bis 160°W, nach Norden bis 60°S.
C Von 70°50'S 150°W, nach Osten bis 140°W, nach Süden bis zur Küste, nach Westen entlang der Küste bis 150°W, nach Norden bis 70°50'S.
D Von 70°50'S 140°W, nach Osten bis 130°W, nach Süden bis zur Küste, nach Westen entlang der Küste bis 140°W, nach Norden bis 70°50'S.
E Von 70°50'S 130°W, nach Osten bis 120°W, nach Süden bis zur Küste, nach Westen entlang der Küste bis 130°W, nach Norden bis 70°50'S.
F Von 70°50'S 120°W, nach Osten bis 110°W, nach Süden bis zur Küste, nach Westen entlang der Küste bis 120°W, nach Norden bis 70°50'S.
G Von 70°50'S 110°W, nach Osten bis 105°W, nach Süden bis zur Küste, nach Westen entlang der Küste bis 110°W, nach Norden bis 70°50'S.
H Von 65°S 150°W, nach Osten bis 105°W, nach Süden bis 70°50'S, nach Westen bis 150°W, nach Norden bis 65°S.
I Von 60°S 150°W, nach Osten bis 105°W, nach Süden bis 65°S, nach Westen bis 150°E, nach Norden bis 60°S.
J Von 60°S 170°W, nach Osten bis 160°W, nach Süden bis zur Küste, nach Westen entlang der Küste bis 170°W, nach Norden bis 60°S.
K Von 60°S 160°W, nach Osten bis 150°W, nach Süden bis zur Küste, nach Westen entlang der Küste bis 160°W, nach Norden bis 60°S.
L Von 70°50'S 150°W, nach Osten bis 140°W, nach Süden bis zur Küste, nach Westen entlang der Küste bis 150°W, nach Norden bis 70°50'S.
M Von 70°50'S 140°W, nach Osten bis 130°W, nach Süden bis zur Küste, nach Westen entlang der Küste bis 140°W, nach Norden bis 70°50'S.

Teil B

Allgemeine Informationen

Mitglied: … Fangsaison: … Schiffsname: … Voraussichtliche Fangmenge (in Tonnen): … Tägliche Verarbeitungskapazität des Schiffes (Tonnen Lebendgewicht): …

Untergebiete und Divisionen, in denen Fischereitätigkeit beabsichtigt ist

Diese Erhaltungsmaßnahme gilt für Mitteilungen der Absicht, in den Untergebieten 48.1, 48.2, 48.3 und 48.4 sowie in den Divisionen 58.4.1 und 58.4.2 Krill zu befischen. Die Absicht, Krill in anderen Untergebieten und Divisionen zu befischen, ist gemäß der CCAMLR-Erhaltungsmaßnahme 21-02 (2019) mitzuteilen.
Untergebiet/Division Zutreffendes bitte ankreuzen
48.1
48.2
48.3
48.4
58.4.1
58.4.2
Fangtechnik: Zutreffendes bitte ankreuzen
□herkömmlicher Schleppnetzeinsatz
□kontinuierliche Fangentnahme
□Leerung des Steerts durch Pumpen
□sonstige Methode (bitte angeben)

Produktarten und Methoden für die direkte Schätzung des Lebendgewichts des gefangenen Krills

Produktart Methode für die direkte Schätzung des Lebendgewichts des gefangenen Krills, soweit zutreffend (siehe Anhang 21-03/B)(5)
Ganz, gefroren
Gekocht
Mehl
Öl
Sonstige Produkte (bitte angeben)

Netzkonstruktion

Netzabmessungen Netz 1 Netz 2 Weitere Netze
Netzöffnung (Netzmaul)
Maximale vertikale Öffnung (m)
Maximale horizontale Öffnung (m)
Netzumfang am Netzmaul(6) (m)
Netzmaulfläche (m2)
Netzblatt – Durchschnittliche Maschenöffnung(8) (mm) Außen(7) Innen(7) Außen(7) Innen(7) Außen(7) Innen(7)
1. Netzblatt
2. Netzblatt
3. Netzblatt
Hinterstes Blatt (Steert)

Grafische Darstellung(en) der Netze:

Für jedes verwendete Netz oder jede Änderung der Netzkonstruktion ist auf die entsprechende grafische Darstellung im Fanggeräteverzeichnis der CCAMLR, soweit vorhanden, Bezug zu nehmen (www.ccamlr.org/node/74407); andernfalls ist für die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe für Überwachung und Management von Ökosystemen (Working Group on Ecosystem Monitoring and Management) (WG-EMM) eine detaillierte grafische Darstellung mit ausführlicher Beschreibung vorzulegen. Grafische Darstellungen der Netze müssen Folgendes enthalten:
1.
Länge und Breite jedes Schleppnetz-Netzblatts (hinreichend detailliert, um die Berechnung des Winkels jedes Netzblatts zur Strömungsrichtung zu ermöglichen).
2.
Maschenöffnung (Innenabmessung der gestreckten Masche nach dem Verfahren gemäß der CCAMLR-Erhaltungsmaßnahme 22-01(2019)), Maschenprofile (z. B. Rautenform) und Material (z. B. Polypropylen).
3.
Maschentyp (z. B. geknotet, knotenlos).
4.
Detailangaben zu den in das Schleppnetz eingesetzten Bändern (Konstruktion, Position am Netzblatt – bitte „nicht zutreffend” eintragen, wenn keine Bänder verwendet werden); Bänder verhindern, dass Krill die Maschen verstopft oder entkommt.

Abschreckvorrichtungen für Meeressäuger

Grafische Darstellung(en) der Vorrichtungen: … Für jede verwendete Vorrichtung oder jede Änderung der Konstruktion ist auf die entsprechende grafische Darstellung im Fanggeräteverzeichnis der CCAMLR, soweit vorhanden, Bezug zu nehmen (www.ccamlr.org/node/74407); andernfalls ist für die nächste Sitzung der WG-EMM eine detaillierte grafische Darstellung mit ausführlicher Beschreibung vorzulegen. Bitte geben Sie Einzelheiten zu jeder verwendeten Abschreckvorrichtung für Meeressäuger an, einschließlich der Angabe, ob es sich um eine Abschreckvorrichtung für Seehunde, Wale oder andere Meeressäuger handelt.

Erfassung akustischer Daten

Bitte geben Sie Einzelheiten zu den vom Fischereifahrzeug verwendeten Echoloten und Sonargeräten an.
Geräteart (z. B. Echolot, Sonar)
Hersteller
Modell
Signalgeber-Frequenzen (kHz)
Erfassung akustischer Daten (ausführliche Beschreibung): … Bitte geben Sie an, welche Maßnahmen zur Erfassung akustischer Daten ergriffen werden, die Aufschluss über Verteilung und Schwarmgröße von Krill (Euphausia suberba) und anderen pelagischen Arten wie beispielsweise Myctophidae und Salpen (SC-CAMLR-XXX, Nummer 2.10) geben.

LEITLINIEN FÜR DIE SCHÄTZUNG DES LEBENDGEWICHTS DES GEFANGENEN KRILLS

Methode Gleichung (kg) Merkmal
Beschreibung Typ Schätzmethode Einheit
Halterungstank-Volumen W*L*H*ρ*1000 W = Tankbreite konstant Messung zu Beginn des Fangeinsatzes m
L = Tanklänge konstant Messung zu Beginn des Fangeinsatzes m
ρ = Volumen-Masse-Umrechnungsfaktor variabel Umrechnung von Volumen in Masse kg/Liter
H = Füllhöhe des Krills im Tank Hol-spezifisch direkte Beobachtung m
Strömungsmesser(9) V*Fkrill V = Volumen von Krill und Wasser zusammen Hol(9)-spezifisch direkte Beobachtung Liter
Fkrill = Anteil des Krills in der Probe Hol(9)-spezifisch korrigiertes Durchflussvolumen
ρ = Volumen-Masse-Umrechnungsfaktor variabel Umrechnung von Volumen in Masse kg/Liter
Strömungsmesser(10) (V*ρ)–M V = Volumen der Krill-Paste Hol(9)-spezifisch direkte Beobachtung Liter
M = im Prozess zugefügte Wassermenge, umgerechnet in Masse Hol(9)-spezifisch direkte Beobachtung kg
ρ = Dichte der Krill-Paste variabel direkte Beobachtung kg/Liter
Bandwaage M*(1–F) M = Masse von Krill und Wasser zusammen Hol(10)-spezifisch direkte Beobachtung kg
F = Wasseranteil in der Probe variabel korrigierte Bandwaagenmasse
Behälter (M – Mtray)*N Mtray = Masse des leeren Behälters konstant direkte Beobachtung vor Beginn des Fangeinsatzes kg
M = durchschnittliche Masse von Krill und Behälter zusammen variabel direkte Beobachtung vor dem Einfrieren, abgetropft kg
N = Anzahl der Behälter Hol-spezifisch direkte Beobachtung
Umrechnung Mehl Mmeal*MCF Mmeal = Masse des erzeugten Mehls Hol-spezifisch direkte Beobachtung kg
MCF = Umrechnungsfaktor Mehl variabel Umrechnung von Mehl in ganzen Krill
Steertvolumen W*H*L*ρ*π/4*1000 W = Steertbreite konstant Messung zu Beginn des Fangeinsatzes m
H = Steerthöhe konstant Messung zu Beginn des Fangeinsatzes m
ρ = Volumen-Masse-Umrechnungsfaktor variabel Umrechnung von Volumen in Masse kg/Liter
L = Steertlänge Hol-spezifisch direkte Beobachtung m
Sonstiges Bitte angeben

Schritte und Häufigkeit der Beobachtungen

Halterungstank-Volumen
Zu Beginn des Fangeinsatzes Messung der Breite und Länge des Tanks (ist dieser nicht rechteckig, so sind unter Umständen zusätzliche Messungen erforderlich; Genauigkeit ± 0,05 m)
Monatlich(11) Schätzung der Umrechnung von Volumen in Masse, abgeleitet von der abgetropften Krillmasse in einem bekannten Volumen (z. B. 10 Liter) aus dem Tank
Je Hol Messung der Füllhöhe an Krill im Tank (verbleibt zwischen einzelnen Hols Krill im Tank, so ist der Höhenunterschied zu messen; Genauigkeit ± 0,1 m)
Schätzung des Lebendgewichts des gefangenen Krills (mithilfe der Gleichung)
Strömungsmesser(11)
Vor dem Fangeinsatz Sicherstellen, dass der Strömungsmesser ganzen (d. h. noch nicht verarbeiteten) Krill misst
Mehr als einmal monatlich(11) Schätzung der Umrechnung von Volumen in Masse (ρ), abgeleitet von der abgetropften Krillmasse in einem bekannten Volumen (z. B. 10 Liter) aus dem Tank
Je Hol(12) Entnahme einer Probe aus dem Strömungsmesser und

Messung des Volumens (z. B. 10 Liter) von Krill und Wasser zusammen

Schätzung des korrigierten Durchflussvolumens, abgeleitet von der abgetropften Menge Krill

Schätzung des Lebendgewichts des gefangenen Krills (mithilfe der Gleichung)
Strömungsmesser(12)
Vor dem Fangeinsatz Sicherstellen, dass beide Strömungsmesser (einer für das Krill-Produkt und einer für das zugefügte Wasser) kalibriert sind (d. h. dasselbe korrekte Messergebnis zeigen)
Wöchentlich(11) Schätzung der Dichte (ρ) des Krill-Produkts (Paste aus gemahlenem Krill) durch Messen der Masse eines aus dem entsprechenden Strömungsmesser entnommenen bekannten Volumens des Krill-Produkts (z. B. 10 Liter)
Je Hol(12) Beide Strömungsmesser ablesen und das jeweilige Gesamtvolumen des Krill-Produkts (Paste aus gemahlenem Krill) und des zugefügten Wassers berechnen; die Dichte des Wassers wird mit 1 kg/Liter angesetzt
Schätzung des Lebendgewichts des gefangenen Krills (mithilfe der Gleichung)
Bandwaage
Vor dem Fangeinsatz Sicherstellen, dass die Bandwaage ganzen (d. h. noch nicht verarbeiteten) Krill misst
Je Hol(12) Entnahme einer Probe aus der Bandwaage und

Messung der Masse von Krill und Wasser zusammen

Schätzung der korrigierten Bandwaagenmasse, abgeleitet von der abgetropften Menge Krill

Schätzung des Lebendgewichts des gefangenen Krills (mithilfe der Gleichung)
Behälter
Vor dem Fangeinsatz Messung der Masse des Behälters (bei unterschiedlichen Modellen Messung der Masse der einzelnen Typen; Genauigkeit ± 0,1 kg)
Je Hol Messung der Masse von Krill und Behälter zusammen (Genauigkeit ± 0,1 kg)
Zählung der verwendeten Behälter (bei unterschiedlichen Modellen Zählung der Behälter jedes Einzeltyps)
Schätzung des Lebendgewichts des gefangenen Krills (mithilfe der Gleichung)
Umrechnung Mehl
Monatlich(11) Schätzung der Umrechnung von Mehl in ganzen Krill durch Verarbeitung von 1000 bis 5000 kg (abgetropfte Masse) ganzem Krill
Je Hol Messung der Masse des erzeugten Mehls
Schätzung des Lebendgewichts des gefangenen Krills (mithilfe der Gleichung)
Steertvolumen
Zu Beginn des Fangeinsatzes Messung der Breite und Höhe des Steerts (Genauigkeit ± 0,1 m)
Monatlich(11) Schätzung der Umrechnung von Volumen in Masse, abgeleitet von der abgetropften Krillmasse in einem bekannten Volumen (z. B. 10 Liter) aus dem Steert
Je Hol Messung der Länge des Steerts, der Krill enthält (Genauigkeit ± 0,1 m)
Schätzung des Lebendgewichts des gefangenen Krills (mithilfe der Gleichung)

Fußnote(n):

(1)

Die Zielart ist Riesen-Antarktisdorsch (Dissostichus mawsoni). Alle gefangenen Schwarzen Seehechte (Dissostichus eleginoides) werden auf die Gesamtfanggrenze für Riesen-Antarktisdorsch (Dissostichus mawsoni) angerechnet.

(2)

Wenn in Gebiet 88.1 und in den SSRUs A und B in Gebiet 88.2 die Fänge von Grenadierfisch (Macrourus spp.), die ein einzelnes Fischereifahrzeug in einem beliebigen Zeitraum von 10 Tagen (d. h. von Tag 1 bis Tag 10, von Tag 11 bis Tag 20 oder von Tag 21 bis zum letzten Tag des Monats) in einer SSRU getätigt hat, 1 500 kg in jedem Zeitraum von 10 Tagen und 16 % der Fänge von Riesen-Antarktisdorsch (Dissostichus spp.) in dieser SSRU übersteigen, stellt das Fischereifahrzeug den Fischfang in dieser SSRU für die restliche Saison ein.

(3)

Alle Gebiete außerhalb des Meeresschutzgebiets im Rossmeer und nördlich von 70° S.

(4)

Alle Gebiete außerhalb des Meeresschutzgebiets im Rossmeer und südlich von 70° S.

(5)

Sollte die Methode in Anhang 21-03/B nicht aufgeführt sein, bitte genau beschreiben.

(6)

Unter Betriebsbedingungen zu erwarten.

(7)

Äußere Maschenöffnung; innere Maschenöffnung bei Verwendung eines Netzinlets.

(8)

Innenabmessung der gestreckten Masche nach dem Verfahren gemäß der CCAMLR-Erhaltungsmaßnahme 22-01 (2019).

(9)

Einzelhol im herkömmlichen Schleppnetzeinsatz oder bei kontinuierlicher Fangentnahme über einen Zeitraum von sechs Stunden.

(10)

Einzelhol im herkömmlichen Schleppnetzeinsatz oder bei kontinuierlicher Fangentnahme über einen Zeitraum von zwei Stunden.

(11)

Ein neuer Zeitraum beginnt, wenn sich das Schiff in ein neues Untergebiet oder eine neue Division begibt.

(12)

Einzelhol im herkömmlichen Schleppnetzeinsatz oder bei kontinuierlicher Fangentnahme über einen Zeitraum von sechs Stunden.

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