ANHANG VII VO (EU) 2024/257

CCAMLR-ÜBEREINKOMMENSBEREICH

Versuchsfischerei auf Zahnfische im CCAMLR-Übereinkommensbereich im Zeitraum vom 1. Dezember 2023 bis zum 30. November 2024 wird wie folgt begrenzt:

Tabelle A

Zugelassene Mitgliedstaaten, Untergebiete und Höchstanzahl Fischereifahrzeuge

Mitgliedstaat Untergebiet Höchstanzahl Schiffe
Spanien 48.6 1
Spanien 88.1 1
Spanien 88.2 1

Tabelle B

TACs und Beifanggrenzen

Die in der folgenden Tabelle festgesetzten und von der CCAMLR angenommenen TACs werden nicht auf die Mitglieder der CCAMLR aufgeteilt, sodass der Unionsanteil nicht feststeht. Das CCAMLR-Sekretariat überwacht die Fangmengen und teilt den Vertragsparteien mit, wann der Fischfang aufgrund der Ausschöpfung der TAC einzustellen ist.
Untergebiet Gebiet Saison SSRUs oder Forschungsblöcke Riesen-Antarktisdorsch (Dissostichus mawsoni): Fanggrenze (in Tonnen)/SSRUs oder Forschungsblöcke Riesen-Antarktisdorsch (Dissostichus mawsoni): Fanggrenze (in Tonnen)/gesamtes Untergebiet(1) Beifanggrenze (in Tonnen)/SSRUs oder Forschungsblöcke

Rochen

(Rajiformes)

Grenadierfische (Macrourus spp.)(2) Andere Arten
48.6 Gesamtes Untergebiet 1. Dezember 2023 bis 30. November 2024 48.6_2 148 518 7 23 23
48.6_3 42 2 6 6
48.6_4 126 6 20 20
48.6_5 202 10 32 32
88.1 Gesamtes Untergebiet 1. Dezember 2023 bis 31. August 2024 A, B, C, G(3) ( „N70” ) 665 3499 33 106 33
G, H, I, J, K(4) ( „S70” ) 2309 115 316 115
Sonderforschungszone (SFZ) des Meeresschutzgebiets im Rossmeer 456 22 72 22
88.2 Gesamtes Untergebiet 1. Dezember 2023 bis 31. August 2024 A, B(3) ( „N70” ) In der Fanggrenze für N70 in Untergebiet 88,1 enthalten In den Beifanggrenzen für N70 in Untergebiet 88,1 enthalten
A, B(4) ( „S70” ) In der Fanggrenze für S70 in Untergebiet 88,1 enthalten In den Beifanggrenzen für S70 in Untergebiet 88,1 enthalten
Teil von SSRU_A innerhalb der SFZ In der Fanggrenze für die SFZ in Untergebiet 88,1 enthalten In den Beifanggrenzen für die SFZ in Untergebiet 88,1 enthalten
88.2_1 184 970 9 29 29
88.2_2 322 16 53 53
88.2_3 242 12 38 38
88.2_4 222 11 35 35
14. Dezember 2023 bis 31. August 2024 88.2_H 146 146 7 23 23

Anlage

Teil A

Koordinaten der Forschungsblöcke 48.6

Koordinaten des Forschungsblocks 48.6_2

54° 00' S – 01° 00' E 55° 00' S – 01° 00' E 55° 00' S – 02° 00' E 55° 30' S – 02° 00' E 55° 30' S – 04° 00' E 56° 30' S – 04° 00' E 56° 30' S – 07° 00' E 56° 00' S – 07° 00' E 56° 00' S – 08° 00' E 54° 00' S – 08° 00' E 54° 00' S – 09° 00' E 53° 00' S – 09° 00' E 53° 00' S – 03° 00' E 53° 30' S – 03° 00' E 53° 30' S – 02° 00' E 54° 00' S – 02° 00' E

Koordinaten des Forschungsblocks 48.6_3

64° 30' S – 01° 00' E 66° 00' S – 01° 00' E 66° 00' S – 04° 00' E 65° 00' S – 04° 00' E 65° 00' S – 07° 00' E 64° 30' S – 07° 00' E

Koordinaten des Forschungsblocks 48.6_4

68° 20' S – 10° 00' E 68° 20' S – 13° 00' E 69° 30' S – 13° 00' E 69° 30' S – 10° 00' E 69° 45' S – 10° 00' E 69° 45' S – 06° 00' E 69° 00' S – 06° 00' E 69° 00' S – 10° 00' E

Koordinaten des Forschungsblocks 48.6_5

71° 00' S – 15° 00' W 71° 00' S – 13° 00' W 70° 30' S – 13° 00' W 70° 30' S – 11° 00' W 70° 30' S – 10° 00' W 69° 30' S – 10° 00' W 69° 30' S – 09° 00' W 70° 00' S – 09° 00' W 70° 00' S – 08° 00' W 69° 30' S – 08° 00' W 69° 30' S – 07° 00' W 70° 30' S – 07° 00' W 70° 30' S – 10° 00' W 71° 00' S – 10° 00' W 71° 00' S – 11° 00' W 71° 30' S – 11° 00' W 71° 30' S – 15° 00' W

Koordinaten der Forschungsblöcke 88.2

Koordinaten des Forschungsblocks 88.2_1

73° 48' S – 108° 00' W 73° 48' S – 105° 00' W 75° 00' S – 105° 00' W 75° 00' S – 108° 00' W

Koordinaten des Forschungsblocks 88.2_2

73° 18' S – 119° 00' W 73° 18' S – 111° 30' W 74° 12' S – 111° 30' W 74° 12' S – 119° 00' W

Koordinaten des Forschungsblocks 88.2_3

72° 12' S – 122° 00' W 70° 50' S – 115° 00' W 71° 42' S – 115° 00' W 73° 12' S – 122° 00' W

Koordinaten des Forschungsblocks 88.2_4

72° 36' S – 140° 00' W 72° 36' S – 128° 00' W 74° 42' S – 128° 00' W 74° 42' S – 140° 00' W

Verzeichnis kleiner Forschungseinheiten (Small-scale research units – SSRUs)

GebietSSRUGebietsgrenzen
88.1AVon 60°S 150°E, nach Osten bis 170°E, nach Süden bis 65°S, nach Westen bis 150°E, nach Norden bis 60°S.
BVon 60°S 170°E, nach Osten bis 179°E, nach Süden bis 66°40'S, nach Westen bis 170°E, nach Norden bis 60°S.
CVon 60°S 179°E, nach Osten bis 170°W, nach Süden bis 70°S, nach Westen bis 178°E, nach Norden bis 66°40'S, nach Westen bis 179°E, nach Norden bis 60°S.
DVon 65°S 150°E, nach Osten bis 160°E, nach Süden bis zur Küste, nach Westen entlang der Küste bis 150°E, nach Norden bis 65°S.
EVon 65°S 160°E, nach Osten bis 170°E, nach Süden bis 68°30'S, nach Westen bis 160°E, nach Norden bis 65°S.
FVon 68°30'S 160°E, nach Osten bis 170°E, nach Süden bis zur Küste, nach Westen entlang der Küste bis 160°E, nach Norden bis 68°30'S.
GVon 66°40'S 170°E, nach Osten bis 178°W, nach Süden bis 70°S, nach Westen bis 178°50'E, nach Süden bis 70°50'S, nach Westen bis 170°E, nach Norden bis 66°40'S.
HVon 70°50′S 170°E, nach Osten bis 178°50′E, nach Süden bis 73°S, nach Westen bis zur Küste, nach Norden entlang der Küste bis 170°E, nach Norden bis 70°50′S.
IVon 70°S 178°50'E, nach Osten bis 170°W, nach Süden bis 73°S, nach Westen bis 178°50'E nach Norden bis 70°S.
JVon 73°S an der Küste nahe 170°E, nach Osten bis 178°50'E, nach Süden bis 80°S, nach Westen bis 170°E, nach Norden bis 73°S.
KVon 73°S 178°50'E, nach Osten bis 170°W, nach Süden bis 76°S, nach Westen bis 178°50'E nach Norden bis 73°S.
LVon 76°S 178°50'E, nach Osten bis 170°W, nach Süden bis 80°S, nach Westen bis 178°50'E nach Norden bis 76°S.
MVon 73°S an der Küste nahe 169°30'E, nach Osten bis 170°, nach Süden bis 80°S, nach Westen bis zur Küste, nach Norden bis 73°S.
88.2AVon 60°S 170°W, nach Osten bis 160°W, nach Süden bis zur Küste, nach Westen entlang der Küste bis 170°W, nach Norden bis 60°S.
BVon 60°S 160°W, nach Osten bis 150°W, nach Süden bis zur Küste, nach Westen entlang der Küste bis 160°W, nach Norden bis 60°S.
CVon 70°50'S 150°W, nach Osten bis 140°W, nach Süden bis zur Küste, nach Westen entlang der Küste bis 150°W, nach Norden bis 70°50'S.
DVon 70°50'S 140°W, nach Osten bis 130°W, nach Süden bis zur Küste, nach Westen entlang der Küste bis 140°W, nach Norden bis 70°50'S.
EVon 70°50'S 130°W, nach Osten bis 120°W, nach Süden bis zur Küste, nach Westen entlang der Küste bis 130°W, nach Norden bis 70°50'S.
FVon 70°50'S 120°W, nach Osten bis 110°W, nach Süden bis zur Küste, nach Westen entlang der Küste bis 120°W, nach Norden bis 70°50'S.
GVon 70°50'S 110°W, nach Osten bis 105°W, nach Süden bis zur Küste, nach Westen entlang der Küste bis 110°W, nach Norden bis 70°50'S.
HVon 65°S 150°W, nach Osten bis 105°W, nach Süden bis 70°50'S, nach Westen bis 150°W, nach Norden bis 65°S.
IVon 60°S 150°W, nach Osten bis 105°W, nach Süden bis 65°S, nach Westen bis 150°E, nach Norden bis 60°S.
JVon 60°S 170°W, nach Osten bis 160°W, nach Süden bis zur Küste, nach Westen entlang der Küste bis 170°W, nach Norden bis 60°S.
KVon 60°S 160°W, nach Osten bis 150°W, nach Süden bis zur Küste, nach Westen entlang der Küste bis 160°W, nach Norden bis 60°S.
LVon 70°50'S 150°W, nach Osten bis 140°W, nach Süden bis zur Küste, nach Westen entlang der Küste bis 150°W, nach Norden bis 70°50'S.
MVon 70°50'S 140°W, nach Osten bis 130°W, nach Süden bis zur Küste, nach Westen entlang der Küste bis 140°W, nach Norden bis 70°50'S.

Teil B

Allgemeine Informationen

Mitglied: … Fangsaison: … Schiffsname: … Voraussichtliche Fangmenge (in Tonnen): … Tägliche Verarbeitungskapazität des Schiffes (Tonnen Lebendgewicht): …

Untergebiete und Divisionen, in denen Fischereitätigkeit beabsichtigt ist

Diese Erhaltungsmaßnahme gilt für Mitteilungen der Absicht, in den Untergebieten 48.1, 48.2, 48.3 und 48.4 sowie in den Divisionen 58.4.1 und 58.4.2 Krill zu befischen. Die Absicht, Krill in anderen Untergebieten und Divisionen zu befischen, ist gemäß der CCAMLR-Erhaltungsmaßnahme 21-02 (2019) mitzuteilen.
Untergebiet/DivisionZutreffendes bitte ankreuzen
48.1
48.2
48.3
48.4
58.4.1
58.4.2
Fangtechnik:Zutreffendes bitte ankreuzen
□herkömmlicher Schleppnetzeinsatz
□kontinuierliche Fangentnahme
□Leerung des Steerts durch Pumpen
□sonstige Methode (bitte angeben)

Produktarten und Methoden für die direkte Schätzung des Lebendgewichts des gefangenen Krills

ProduktartMethode für die direkte Schätzung des Lebendgewichts des gefangenen Krills, soweit zutreffend (siehe Anhang 21-03/B)(5)
Ganz, gefroren
Gekocht
Mehl
Öl
Sonstige Produkte (bitte angeben)

Netzkonstruktion

NetzabmessungenNetz 1Netz 2Weitere Netze
Netzöffnung (Netzmaul)
Maximale vertikale Öffnung (m)
Maximale horizontale Öffnung (m)
Netzumfang am Netzmaul(6) (m)
Netzmaulfläche (m2)
Netzblatt – Durchschnittliche Maschenöffnung(8) (mm)Außen(7)Innen(7)Außen(7)Innen(7)Außen(7)Innen(7)
1. Netzblatt
2. Netzblatt
3. Netzblatt
Hinterstes Blatt (Steert)

Grafische Darstellung(en) der Netze:

Für jedes verwendete Netz oder jede Änderung der Netzkonstruktion ist auf die entsprechende grafische Darstellung im Fanggeräteverzeichnis der CCAMLR, soweit vorhanden, Bezug zu nehmen (www.ccamlr.org/node/74407); andernfalls ist für die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe für Überwachung und Management von Ökosystemen (Working Group on Ecosystem Monitoring and Management) (WG-EMM) eine detaillierte grafische Darstellung mit ausführlicher Beschreibung vorzulegen. Grafische Darstellungen der Netze müssen Folgendes enthalten:
1.
Länge und Breite jedes Schleppnetz-Netzblatts (hinreichend detailliert, um die Berechnung des Winkels jedes Netzblatts zur Strömungsrichtung zu ermöglichen).
2.
Maschenöffnung (Innenabmessung der gestreckten Masche nach dem Verfahren gemäß der CCAMLR-Erhaltungsmaßnahme 22-01(2019)), Maschenprofile (z. B. Rautenform) und Material (z. B. Polypropylen).
3.
Maschentyp (z. B. geknotet, knotenlos).
4.
Detailangaben zu den in das Schleppnetz eingesetzten Bändern (Konstruktion, Position am Netzblatt – bitte „nicht zutreffend” eintragen, wenn keine Bänder verwendet werden); Bänder verhindern, dass Krill die Maschen verstopft oder entkommt.

Abschreckvorrichtungen für Meeressäuger

Grafische Darstellung(en) der Vorrichtungen: … Für jede verwendete Vorrichtung oder jede Änderung der Konstruktion ist auf die entsprechende grafische Darstellung im Fanggeräteverzeichnis der CCAMLR, soweit vorhanden, Bezug zu nehmen (www.ccamlr.org/node/74407); andernfalls ist für die nächste Sitzung der WG-EMM eine detaillierte grafische Darstellung mit ausführlicher Beschreibung vorzulegen. Bitte geben Sie Einzelheiten zu jeder verwendeten Abschreckvorrichtung für Meeressäuger an, einschließlich der Angabe, ob es sich um eine Abschreckvorrichtung für Seehunde, Wale oder andere Meeressäuger handelt.

Erfassung akustischer Daten

Bitte geben Sie Einzelheiten zu den vom Fischereifahrzeug verwendeten Echoloten und Sonargeräten an.
Geräteart (z. B. Echolot, Sonar)
Hersteller
Modell
Signalgeber-Frequenzen (kHz)
Erfassung akustischer Daten (ausführliche Beschreibung): … Bitte geben Sie an, welche Maßnahmen zur Erfassung akustischer Daten ergriffen werden, die Aufschluss über Verteilung und Schwarmgröße von Krill (Euphausia suberba) und anderen pelagischen Arten wie beispielsweise Myctophidae und Salpen (SC-CAMLR-XXX, Nummer 2.10) geben.

LEITLINIEN FÜR DIE SCHÄTZUNG DES LEBENDGEWICHTS DES GEFANGENEN KRILLS

MethodeGleichung (kg)Merkmal
BeschreibungTypSchätzmethodeEinheit
Halterungstank-VolumenW*L*H*ρ*1000W = TankbreitekonstantMessung zu Beginn des Fangeinsatzesm
L = TanklängekonstantMessung zu Beginn des Fangeinsatzesm
ρ = Volumen-Masse-UmrechnungsfaktorvariabelUmrechnung von Volumen in Massekg/Liter
H = Füllhöhe des Krills im TankHol-spezifischdirekte Beobachtungm
Strömungsmesser(9)V*FkrillV = Volumen von Krill und Wasser zusammenHol(9)-spezifischdirekte BeobachtungLiter
Fkrill = Anteil des Krills in der ProbeHol(9)-spezifischkorrigiertes Durchflussvolumen
ρ = Volumen-Masse-UmrechnungsfaktorvariabelUmrechnung von Volumen in Massekg/Liter
Strömungsmesser(10)(V*ρ)–MV = Volumen der Krill-PasteHol(9)-spezifischdirekte BeobachtungLiter
M = im Prozess zugefügte Wassermenge, umgerechnet in MasseHol(9)-spezifischdirekte Beobachtungkg
ρ = Dichte der Krill-Pastevariabeldirekte Beobachtungkg/Liter
BandwaageM*(1–F)M = Masse von Krill und Wasser zusammenHol(10)-spezifischdirekte Beobachtungkg
F = Wasseranteil in der Probevariabelkorrigierte Bandwaagenmasse
Behälter(M – Mtray)*NMtray = Masse des leeren Behälterskonstantdirekte Beobachtung vor Beginn des Fangeinsatzeskg
M = durchschnittliche Masse von Krill und Behälter zusammenvariabeldirekte Beobachtung vor dem Einfrieren, abgetropftkg
N = Anzahl der BehälterHol-spezifischdirekte Beobachtung
Umrechnung MehlMmeal*MCFMmeal = Masse des erzeugten MehlsHol-spezifischdirekte Beobachtungkg
MCF = Umrechnungsfaktor MehlvariabelUmrechnung von Mehl in ganzen Krill
SteertvolumenW*H*L*ρ*π/4*1000W = SteertbreitekonstantMessung zu Beginn des Fangeinsatzesm
H = SteerthöhekonstantMessung zu Beginn des Fangeinsatzesm
ρ = Volumen-Masse-UmrechnungsfaktorvariabelUmrechnung von Volumen in Massekg/Liter
L = SteertlängeHol-spezifischdirekte Beobachtungm
SonstigesBitte angeben

Schritte und Häufigkeit der Beobachtungen

Halterungstank-Volumen
Zu Beginn des FangeinsatzesMessung der Breite und Länge des Tanks (ist dieser nicht rechteckig, so sind unter Umständen zusätzliche Messungen erforderlich; Genauigkeit ± 0,05 m)
Monatlich(11)Schätzung der Umrechnung von Volumen in Masse, abgeleitet von der abgetropften Krillmasse in einem bekannten Volumen (z. B. 10 Liter) aus dem Tank
Je HolMessung der Füllhöhe an Krill im Tank (verbleibt zwischen einzelnen Hols Krill im Tank, so ist der Höhenunterschied zu messen; Genauigkeit ± 0,1 m)
Schätzung des Lebendgewichts des gefangenen Krills (mithilfe der Gleichung)
Strömungsmesser(11)
Vor dem FangeinsatzSicherstellen, dass der Strömungsmesser ganzen (d. h. noch nicht verarbeiteten) Krill misst
Mehr als einmal monatlich(11)Schätzung der Umrechnung von Volumen in Masse (ρ), abgeleitet von der abgetropften Krillmasse in einem bekannten Volumen (z. B. 10 Liter) aus dem Tank
Je Hol(12)Entnahme einer Probe aus dem Strömungsmesser und

Messung des Volumens (z. B. 10 Liter) von Krill und Wasser zusammen

Schätzung des korrigierten Durchflussvolumens, abgeleitet von der abgetropften Menge Krill

Schätzung des Lebendgewichts des gefangenen Krills (mithilfe der Gleichung)
Strömungsmesser(12)
Vor dem FangeinsatzSicherstellen, dass beide Strömungsmesser (einer für das Krill-Produkt und einer für das zugefügte Wasser) kalibriert sind (d. h. dasselbe korrekte Messergebnis zeigen)
Wöchentlich(11)Schätzung der Dichte (ρ) des Krill-Produkts (Paste aus gemahlenem Krill) durch Messen der Masse eines aus dem entsprechenden Strömungsmesser entnommenen bekannten Volumens des Krill-Produkts (z. B. 10 Liter)
Je Hol(12)Beide Strömungsmesser ablesen und das jeweilige Gesamtvolumen des Krill-Produkts (Paste aus gemahlenem Krill) und des zugefügten Wassers berechnen; die Dichte des Wassers wird mit 1 kg/Liter angesetzt
Schätzung des Lebendgewichts des gefangenen Krills (mithilfe der Gleichung)
Bandwaage
Vor dem FangeinsatzSicherstellen, dass die Bandwaage ganzen (d. h. noch nicht verarbeiteten) Krill misst
Je Hol(12)Entnahme einer Probe aus der Bandwaage und

Messung der Masse von Krill und Wasser zusammen

Schätzung der korrigierten Bandwaagenmasse, abgeleitet von der abgetropften Menge Krill

Schätzung des Lebendgewichts des gefangenen Krills (mithilfe der Gleichung)
Behälter
Vor dem FangeinsatzMessung der Masse des Behälters (bei unterschiedlichen Modellen Messung der Masse der einzelnen Typen; Genauigkeit ± 0,1 kg)
Je HolMessung der Masse von Krill und Behälter zusammen (Genauigkeit ± 0,1 kg)
Zählung der verwendeten Behälter (bei unterschiedlichen Modellen Zählung der Behälter jedes Einzeltyps)
Schätzung des Lebendgewichts des gefangenen Krills (mithilfe der Gleichung)
Umrechnung Mehl
Monatlich(11)Schätzung der Umrechnung von Mehl in ganzen Krill durch Verarbeitung von 1000 bis 5000 kg (abgetropfte Masse) ganzem Krill
Je HolMessung der Masse des erzeugten Mehls
Schätzung des Lebendgewichts des gefangenen Krills (mithilfe der Gleichung)
Steertvolumen
Zu Beginn des FangeinsatzesMessung der Breite und Höhe des Steerts (Genauigkeit ± 0,1 m)
Monatlich(11)Schätzung der Umrechnung von Volumen in Masse, abgeleitet von der abgetropften Krillmasse in einem bekannten Volumen (z. B. 10 Liter) aus dem Steert
Je HolMessung der Länge des Steerts, der Krill enthält (Genauigkeit ± 0,1 m)
Schätzung des Lebendgewichts des gefangenen Krills (mithilfe der Gleichung)

Fußnote(n):

(1)

Die Zielart ist Riesen-Antarktisdorsch (Dissostichus mawsoni). Alle gefangenen Schwarzen Seehechte (Dissostichus eleginoides) werden auf die Gesamtfanggrenze für Riesen-Antarktisdorsch (Dissostichus mawsoni) angerechnet.

(2)

Wenn in Gebiet 88.1 und in den SSRUs A und B in Gebiet 88.2 die Fänge von Grenadierfisch (Macrourus spp.), die ein einzelnes Fischereifahrzeug in einem beliebigen Zeitraum von 10 Tagen (d. h. von Tag 1 bis Tag 10, von Tag 11 bis Tag 20 oder von Tag 21 bis zum letzten Tag des Monats) in einer SSRU getätigt hat, 1 500 kg in jedem Zeitraum von 10 Tagen und 16 % der Fänge von Riesen-Antarktisdorsch (Dissostichus spp.) in dieser SSRU übersteigen, stellt das Fischereifahrzeug den Fischfang in dieser SSRU für die restliche Saison ein.

(3)

Alle Gebiete außerhalb des Meeresschutzgebiets im Rossmeer und nördlich von 70° S.

(4)

Alle Gebiete außerhalb des Meeresschutzgebiets im Rossmeer und südlich von 70° S.

(5)

Sollte die Methode in Anhang 21-03/B nicht aufgeführt sein, bitte genau beschreiben.

(6)

Unter Betriebsbedingungen zu erwarten.

(7)

Äußere Maschenöffnung; innere Maschenöffnung bei Verwendung eines Netzinlets.

(8)

Innenabmessung der gestreckten Masche nach dem Verfahren gemäß der CCAMLR-Erhaltungsmaßnahme 22-01 (2019).

(9)

Einzelhol im herkömmlichen Schleppnetzeinsatz oder bei kontinuierlicher Fangentnahme über einen Zeitraum von sechs Stunden.

(10)

Einzelhol im herkömmlichen Schleppnetzeinsatz oder bei kontinuierlicher Fangentnahme über einen Zeitraum von zwei Stunden.

(11)

Ein neuer Zeitraum beginnt, wenn sich das Schiff in ein neues Untergebiet oder eine neue Division begibt.

(12)

Einzelhol im herkömmlichen Schleppnetzeinsatz oder bei kontinuierlicher Fangentnahme über einen Zeitraum von sechs Stunden.

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