ANHANG I VO (EU) 2024/259

FANGMÖGLICHKEITEN FÜR FISCHEREIFAHRZEUGE DER UNION IM RAHMEN DES MEHRJÄHRIGEN BEWIRTSCHAFTUNGSPLANS DER ALLGEMEINEN KOMMISSION FÜR DIE FISCHEREI IM MITTELMEER (GFCM) FÜR ROTE KORALLE IM MITTELMEER

In den Tabellen dieses Anhangs sind die Höchstzahl der Fangerlaubnisse und die geernteten Höchstmengen für Rote Koralle im Mittelmeer festgelegt.

Bei den Bezugnahmen auf die Fanggebiete handelt es sich um Bezugnahmen auf die geografischen Untergebiete der GFCM.

Für die Zwecke dieses Anhangs gilt nachstehende Vergleichstabelle der lateinischen und der gemeinsprachlichen Bezeichnungen der Bestände:

Lateinische Bezeichnung Alpha-3-Code Gemeinsprachliche Bezeichnung
Corallium rubrum COL Rote Koralle

Tabelle 1

Höchstzahl der Fangerlaubnisse

Mitgliedstaat Rote Koralle COL
Griechenland 12
Spanien 0 (**)
Frankreich 32
Kroatien 28
Italien 40

Tabelle 2

Geerntete Höchstmengen in Tonnen Lebendgewicht

Art:

Rote Koralle

Corallium rubrum

Gebiet:

Unionsgewässer im Mittelmeer — geografische Untergebiete 1-27

COL/GF 1-27

Griechenland 1844
Spanien 0 (***)
Frankreich 1400
Kroatien 1226
Italien 1378
Union 5848
TAC entfällt

Fußnote(n):

(*)

Gibt Anzahl der Schiffe oder Taucher, oder beides, oder eines Paars aus einem Taucher mit einem Schiff wieder, die Rote Koralle ernten dürfen.

(**)

Gemäß dem bis April 2024 geltenden vorübergehenden Verbot der Fischerei auf Rote Koralle in spanischen Gewässern bis zum Vorliegen einer weiteren Entscheidung am Ende dieses Zeitraums.

(***)

Gemäß dem bis April 2024 geltenden vorübergehenden Verbot der Fischerei auf Rote Koralle in spanischen Gewässern bis zum Vorliegen einer weiteren Entscheidung am Ende dieses Zeitraums.

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