Artikel 1 VO (EU) 2024/2717
Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wird wie folgt berichtigt:
- 1.
- In Teil II, Abschnitt II, Kapitel 6, in der Tabelle erhält die Warenbezeichnung zu KN-Code 0601 folgende Fassung:
Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Krallenwurzeln und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln (ausgenommen Zichorienwurzeln der Position 1212):
- 2.
- In Teil II, Abschnitt II, Kapitel 6, in der Tabelle erhält die Warenbezeichnung zu KN-Code 060110 folgende Fassung:
- –
- Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Krallenwurzeln und Wurzelstöcke, ruhend:
- 3.
- In Teil II, Abschnitt II, Kapitel 6, in der Tabelle erhält die Warenbezeichnung zu KN-Code 060120 folgende Fassung:
- –
- Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Krallenwurzeln und Wurzelstöcke, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln:
- 4.
- (betrifft nicht die deutsche Fassung)
- 5.
- (betrifft nicht die deutsche Fassung)
- 6.
- (betrifft nicht die deutsche Fassung)
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