Artikel 1 VO (EU) 2024/2717

Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wird wie folgt berichtigt:

1.
In Teil II, Abschnitt II, Kapitel 6, in der Tabelle erhält die Warenbezeichnung zu KN-Code 0601 folgende Fassung:

Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Krallenwurzeln und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln (ausgenommen Zichorienwurzeln der Position 1212):

2.
In Teil II, Abschnitt II, Kapitel 6, in der Tabelle erhält die Warenbezeichnung zu KN-Code 060110 folgende Fassung:

Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Krallenwurzeln und Wurzelstöcke, ruhend:

3.
In Teil II, Abschnitt II, Kapitel 6, in der Tabelle erhält die Warenbezeichnung zu KN-Code 060120 folgende Fassung:

Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Krallenwurzeln und Wurzelstöcke, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln:

4.
(betrifft nicht die deutsche Fassung)
5.
(betrifft nicht die deutsche Fassung)
6.
(betrifft nicht die deutsche Fassung)

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