Präambel VO (EU) 2024/2717

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif(1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1 und Artikel 12,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Die deutsche Sprachfassung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 enthält in Teil II, Abschnitt II, Kapitel 6, in der Tabelle, zu den KN-Codes 0601, 060110 und 060120 Fehler in der Warenbezeichnung.
(2)
Die finnische Sprachfassung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 enthält in Teil II, Abschnitt VI, Kapitel 29, Nummer 5 Buchstabe D und in Kapitel 38 in der Tabelle, in der Warenbezeichnung zu den KN-Codes 38249961 und 38271100 Fehler.
(3)
Die deutsche und die finnische Sprachfassung der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 sollten daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.
(4)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, die vor dem Erlass der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2364 der Kommission(2) abgegeben wurde —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1987/2658/oj.

(2)

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2364 der Kommission vom 26. September 2023 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L, 2023/2364, 31.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/2364/oj).

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