Artikel 28 VO (EU) 2024/2747

Aktivierung der in den einschlägigen Produktvorschriften der Union vorgesehenen Notfallverfahren

(1) Wurde der Notfallmodus für den Binnenmarkt im Wege eines gemäß Artikel 18 der vorliegenden Verordnung erlassenen Durchführungsrechtsakts des Rates aktiviert und besteht ein Engpass bei bestimmten krisenrelevanten Waren, kann die Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten die Notfallverfahren aktivieren, die in den durch die Verordnung (EU) 2024/2748 des Europäischen Parlaments und des Rates(*) und die Richtlinie (EU) 2024/2749 des Europäischen Parlaments und des Rates(**) geänderten Rechtsakten der Union für diese krisenrelevanten Waren vorgesehen sind. In diesen Durchführungsrechtsakten sind die krisenrelevanten Waren und Notfallverfahren, die Gegenstand der Aktivierung sind, sowie die Gründe für diese Aktivierung, ihre Verhältnismäßigkeit und ihre Dauer anzugeben.

(2) Eine Aktivierung von Notfallverfahren gemäß Absatz 1 gilt nur für die Dauer des Notfallmodus für den Binnenmarkt.

(3) Die in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 45 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen. In hinreichend begründeten Fällen äußerster Dringlichkeit im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Krise auf den Binnenmarkt erlässt die Kommission gemäß dem in Artikel 45 Absatz 3 genannten Verfahren sofort geltende Durchführungsrechtsakte.

Fußnote(n):

(*)

Verordnung (EU) 2024/2748 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011, (EU) 2016/424, (EU) 2016/425, (EU) 2016/426, (EU) 2023/988 und (EU) 2023/1230 in Bezug auf Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung, die Konformitätsvermutung, die Annahme gemeinsamer Spezifikationen und die Marktüberwachung aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls (ABl. L, 2024/2748, 8.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2748/oj).

(**)

Richtlinie (EU) 2024/2749 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2024 zur Änderung der Richtlinien 2000/14/EG, 2006/42/EG, 2010/35/EU, 2014/29/EU, 2014/30/EU, 2014/33/EU, 2014/34/EU, 2014/35/EU, 2014/53/EU und 2014/68/EU in Bezug auf Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung, die Konformitätsvermutung, die Annahme gemeinsamer Spezifikationen und die Marktüberwachung aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls (ABl. L, 2024/2749, 8.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/2749/oj).

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