ANHANG IV VO (EU) 2024/3110

Allgemeine Produktinformationen, Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsinformationen

1.
Allgemeine Produktinformationen

1.1.
Produktkennung: Eindeutiger Kenncode des Produkttyps:
1.2.
Produktbeschreibung:

a)
angegebene Verwendungszwecke;
b)
vorgesehene Verwender;
c)
Verwendungsbedingungen;
d)
geschätzte durchschnittliche und minimale Nutzungsdauer für den angegebenen Verwendungszweck (Langlebigkeit);
e)
wichtigste verwendete Werkstoffe.

1.3.
Kontaktdaten des Herstellers oder seines Bevollmächtigten:

a)
Name;
b)
Postanschrift;
c)
Telefon;
d)
E-Mail-Adresse;
e)
Website, sofern vorhanden.

1.4.
Falls nicht mit Nummer 1.3 identisch, Kontaktdaten des Herstellers oder des Bevollmächtigten, der sich mit Folgendem befasst:

a)
Informationen über Installation, Wartung, Verwendung, Rückbau und Abriss;
b)
Informationen über Risiken;
c)
Informationen bei Produktversagen.

1.5.
Kontaktdaten der Produktinformationsstelle für das Bauwesen in dem Mitgliedstaat, in dem das Produkt bereitgestellt wird.

2.
Gebrauchsanweisung und Sicherheitsinformationen

2.1.
Sicherheit während des Transports, der Installation, der Demontage, der Wartung, des Rückbaus und des Abrisses:

a)
potenzielle Risiken des Produkts und jede nach vernünftigem Ermessen vorhersehbare missbräuchliche Verwendung;
b)
Anweisungen für Montage, Installation und Anschluss, einschließlich Zeichnungen, Diagramme und gegebenenfalls Mittel zur Befestigung an anderen Produkten und Teilen von Bauwerken;
c)
Anweisungen für den sicheren Betrieb und die sichere Durchführung der Wartung, einschließlich der dabei zu treffenden Schutzmaßnahmen;
d)
erforderlichenfalls Hinweise zur Ausbildung bzw. Einarbeitung der Installateure bzw. des Bedienungspersonals;
e)
Informationen darüber, was im Falle eines Produktversagens oder bei Unfällen zu tun ist.

2.2.
Verträglichkeit und Integration in Systeme oder Bausätze:

a)
Verträglichkeit mit anderen Werkstoffen oder Produkten, unabhängig davon, ob sie unter diese Verordnung fallen oder nicht;
b)
elektrische und elektromagnetische Verträglichkeit;
c)
Softwarekompatibilität;
d)
Integration in Systeme oder Bausätze.

2.3.
Wartungsbedarf zur Aufrechterhaltung der Leistung des Produkts während seiner Nutzungsdauer:

a)
Beschreibung der vom Benutzer durchzuführenden Einrichtungs- und Wartungsarbeiten sowie der zu treffenden vorbeugenden Wartungsmaßnahmen;
b)
Art und Häufigkeit der Inspektionen und Wartungsarbeiten, die aus Gründen der Sicherheit und der Langlebigkeit durchzuführen sind, und erforderlichenfalls Angaben dazu, welche Teile dem Verschleiß unterliegen und nach welchen Kriterien sie auszutauschen sind;
c)
Informationen darüber, was im Falle eines Produktversagens oder eines Unfalls zu tun ist.

2.4.
Sicherheit bei der Verwendung:

a)
Anleitung für die vom Verwender zu treffenden Schutzmaßnahmen, gegebenenfalls einschließlich der bereitzustellenden persönlichen Schutzausrüstung;
b)
Anleitung für die sichere Verwendung des Produkts, einschließlich der bei seiner Verwendung zu treffenden Schutzmaßnahmen;
c)
Informationen darüber, was im Falle eines Produktversagens oder eines Unfalls bei der Verwendung zu tun ist.

2.5.
Ausbildung und sonstige Anforderungen, die für eine sichere Verwendung unbedingt erfüllt werden müssen.
2.6.
Möglichkeiten zur Risikominderung, die über die Nummern 2.1 bis 2.5 hinausgehen.
2.7.
Empfehlungen für:

a)
Reparatur;
b)
Demontage;
c)
Wiederverwendung;
d)
Wiederaufbereitung;
e)
Recycling;
f)
sichere Lagerung.

2.8.
Gegebenenfalls Informationen über die Leistung des Produkts, gemessen anhand seiner „Auswirkungen auf den Klimawandel — insgesamt” gemäß Anhang II Buchstabe a — und der „Humantoxizität, kanzerogene Wirkungen” gemäß Anhang II Buchstabe q.
3.
Die Informationen zu den unter Nummer 2 aufgeführten Elementen müssen sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht ausreichen, um potenziellen Käufern vor ihrem Kauf fundierte Entscheidungen zu ermöglichen, einschließlich Informationen über die erforderliche Menge sowie zu Installation, Verwendung, Wartung, Demontage, Wiederverwendung und Recycling des jeweiligen Produkts. Sie können alle zu ihrem Verständnis erforderlichen Zeichnungen, Diagramme, Beschreibungen und Erläuterungen enthalten.

Bei diesen Informationen sind gegebenenfalls die Erfordernisse von Konstrukteuren, Baubehörden, Baufachleuten, Bauaufsichtsbehörden, Verbrauchern und anderen Verwendern, Bewohnern, Nutzungsmanagern und Wartungsfachleuten so weit wie möglich zu berücksichtigen.

4.
In den gemäß Artikel 9 Absatz 2 herausgegebenen Leitlinien und technischen Details ist auch zu empfehlen, wo die entsprechenden Informationen bereitzustellen sind. Es muss sich dabei um einen Ort handeln, an dem die Informationen am wenigsten übersehen werden.

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