ANHANG X VO (EU) 2024/3110
Wesentliche Merkmale horizontaler Art
Im Folgenden sind für die Zwecke der Anwendung dieser Verordnung auf der Grundlage der Anhänge I und II entwickelte Gruppen von wesentlichen Merkmalen horizontaler Art aufgeführt.
- 1.
- Brandverhalten
- 2.
- Feuerbeständigkeit
- 3.
- Verhalten bei einem Brand von außen
- 4.
- Geräuschabsorption
- 5.
- Freisetzung und Gehalt von gefährlichen Stoffen
- 6.
- Ökologische Nachhaltigkeit
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