ANHANG I VO (EU) 2024/3190
Die Stoffe, für die die Begriffsbestimmung von „Bisphenol” und „Bisphenolderivat” gilt, haben folgende chemische Struktur:
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Anmerkungen: X bezeichnet jede Brückengruppe, die die beiden Phenylringe durch ein einziges Atom trennt, das Atom kann jedoch jegliche Substituenten aufweisen.
R1 bis R10 bezeichnen jeglichen Substituenten. Mindestens einer der Substituenten ist kein Wasserstoffatom (H).
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