ANHANG II VO (EU) 2024/3190
Unionsliste von BPA und anderen gefährlichen Bisphenolen sowie gefährlichen Bisphenolderivaten, die zur Verwendung bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen für bestimmte Anwendungen zugelassen sind
Spalte 1 (FCM-Stoff-Nr.): FCM-Stoffnummer des Lebensmittelkontaktmaterials (FCM)
Spalte 2 (CAS-Nr.): Registriernummer des Chemical Abstracts Service (CAS)
Spalte 3 (Bezeichnung des Stoffs): Chemische Bezeichnung (IUPAC)
Spalte 4 (Art des Materials): Gruppen von Materialien und Gegenständen, für die Einzelmaßnahmen erlassen werden können
Spalte 5 (Bestimmte Anwendung): Die bestimmte Anwendung, auf die die Verwendung des Stoffes beschränkt ist und für die die Ausnahmeregelung gilt
Spalte 6 (Sonstige Beschränkungen): Sonstige geltende Beschränkungen
| (1) | (2) | (3) | (4) | (5) | (6) |
|---|---|---|---|---|---|
| FCM-Stoff-Nr. | CAS-Nr. | Bezeichnung des Stoffs | Art des Materials | Bestimmte Anwendung | Sonstige Beschränkungen |
| 151 | 80-05-7 | 4,4’-Isopropylidendiphenol (Bisphenol A) | Lacke und Beschichtungen | Zur Verwendung als Monomer oder Ausgangsstoff bei der Herstellung flüssiger Epoxidharze, die auf selbsttragende Lebensmittelkontaktmaterialien oder -gegenstände mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1000 Litern aufgebracht werden. |
Eine Migration in Lebensmittel darf nicht nachweisbar sein. Fertige Lebensmittelkontaktgegenstände sind vor dem ersten Kontakt mit Lebensmitteln zu reinigen und zu spülen. |
| Kunststoffe | Zur Verwendung als Monomer oder Ausgangsstoff bei der Herstellung von Filterbaugruppen mit Polysulfonmembranen. |
Eine Migration in Lebensmittel darf nicht nachweisbar sein. Fertige Lebensmittelkontaktgegenstände sind vor dem ersten Kontakt mit Lebensmitteln zu reinigen und zu spülen. |
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