ANHANG II VO (EU) 2024/3190

Unionsliste von BPA und anderen gefährlichen Bisphenolen sowie gefährlichen Bisphenolderivaten, die zur Verwendung bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen für bestimmte Anwendungen zugelassen sind

Spalte 1 (FCM-Stoff-Nr.): FCM-Stoffnummer des Lebensmittelkontaktmaterials (FCM)

Spalte 2 (CAS-Nr.): Registriernummer des Chemical Abstracts Service (CAS)

Spalte 3 (Bezeichnung des Stoffs): Chemische Bezeichnung (IUPAC)

Spalte 4 (Art des Materials): Gruppen von Materialien und Gegenständen, für die Einzelmaßnahmen erlassen werden können

Spalte 5 (Bestimmte Anwendung): Die bestimmte Anwendung, auf die die Verwendung des Stoffes beschränkt ist und für die die Ausnahmeregelung gilt

Spalte 6 (Sonstige Beschränkungen): Sonstige geltende Beschränkungen

(1) (2) (3) (4) (5) (6)
FCM-Stoff-Nr. CAS-Nr. Bezeichnung des Stoffs Art des Materials Bestimmte Anwendung Sonstige Beschränkungen
151 80-05-7 4,4’-Isopropylidendiphenol (Bisphenol A) Lacke und Beschichtungen Zur Verwendung als Monomer oder Ausgangsstoff bei der Herstellung flüssiger Epoxidharze, die auf selbsttragende Lebensmittelkontaktmaterialien oder -gegenstände mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1000 Litern aufgebracht werden.

Eine Migration in Lebensmittel darf nicht nachweisbar sein.

Fertige Lebensmittelkontaktgegenstände sind vor dem ersten Kontakt mit Lebensmitteln zu reinigen und zu spülen.

Kunststoffe Zur Verwendung als Monomer oder Ausgangsstoff bei der Herstellung von Filterbaugruppen mit Polysulfonmembranen.

Eine Migration in Lebensmittel darf nicht nachweisbar sein.

Fertige Lebensmittelkontaktgegenstände sind vor dem ersten Kontakt mit Lebensmitteln zu reinigen und zu spülen.

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