VO (EU) 2024/334
Durchführungsverordnung (EU) 2024/334 der Kommission vom 19. Januar 2024 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/405 hinsichtlich der Listen der Drittländer mit einem genehmigten Kontrollplan, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von bestimmten lebenden, gekühlten, tiefgefrorenen oder verarbeiteten Muscheln, Stachelhäutern, Manteltieren und Meeresschnecken sowie Fischereierzeugnissen zulässig ist
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Ausfertigungsdatum19.01.2024